ELSTER

ELSTER – die elektronische Steuererklärung

Alles, was Sie über die elektronische Steuererklärung wissen müssen

ELSTER: Papierlos & sicher

1. Was ist ELSTER?

ELSTER steht für die elektronische Steuererklärung. Mit ELSTER können Sie Ihre Steuererklärung über das Internet an das Finanzamt übermitteln. Hierzu können Sie z.B. die kostenlose Software der Finanzverwaltung ElsterFormular nutzen. ElsterFormular gibt es auf CD-ROM bei Ihrem Finanzamt oder als Download. Auch kommerzielle Steuerprogramme verfügen über eine sogenannte ELSTER-Schnittstelle (siehe Abschnitt 9).

2. Welche Vorteile hat ELSTER?

Die elektronische Abgabe der Steuererklärung ist einfach, sicher und schnell.

Einfach: Sie müssen keine Vordrucke beim Finanzamt beschaffen. So sparen Sie sich die Portokosten beziehungsweise den Weg ins Finanzamt.

Das Programm präsentiert sich mit einer bedienerfreundlichen Oberfläche, die Sie Schritt für Schritt beim Ausfüllen der Steuererklärung unterstützt. Außerdem fragt es bei unschlüssigen Eintragungen nach und überprüft die eingegebenen Daten auf formale Fehler. So sparen Sie sich unnötige Nachfragen.

Unveränderte Daten können beim Ausfüllen übernommen werden, soweit bereits im Vorjahr Elster-Formular benutzt wurde. Übertragungsfehler werden so vermieden. Und: Sie sparen Zeit!

Sicher: Das Sicherheitskonzept von ELSTER garantiert Ihnen die sichere Übertragung und Verarbeitung Ihrer persönlichen Steuerdaten.

Schnell: Durch die unverbindliche Steuerberechnung von ElsterFormular wissen Sie sofort, mit welcher Erstattung oder Nachzahlung Sie rechnen können (-> Steuerrechner). Und: ELSTER-Erklärungen werden von den Finanzämtern vorrangig bearbeitet. Im Falle einer Erstattung erhalten Sie also schneller Ihr Geld zurück.

3. Welche Steuererklärungen kann ich elektronisch abgeben?

Mit ELSTER können Sie folgende Steuererklärungen elektronisch abgeben:

  • Einkommensteuererklärung
  • Gewerbesteuererklärung
  • Kapitalertragsteueranmeldung
  • Lohnsteuer-Anmeldung
  • Lohnsteuerbescheinigung
  • Umsatzsteuererklärung
  • Umsatzsteuer-Voranmeldung

Alternativ können Sie auch über das ElsterOnline-Portal (www.elsteronline.de) bestimmte Erklärungen, wie z.B. die Umsatzsteuer-Voranmeldung, die Dauerfristverlängerung, die zusammenfassende Meldung, die Lohnsteuer-Anmeldung oder die Lohnsteuerbescheinigung, online abgeben.

4. Welche technischen Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Sie benötigen einen PC mit

  • Windows XP/Vista/Win7 und einen Drucker,
  • mindestens 200 MB freien Speicherplatz auf Ihrer Festplatte,
  • mindestens 256 MB Arbeitsspeicher,
  • einem Prozessor mit mindestens 500 MHz Leistung sowie
  • einem Internetzugang (ISDN bzw. DSL empfohlen).

5. Wie gebe ich eine elektronische Einkommensteuererklärung ab?

So geben Sie Ihre elektronische Steuererklärung ab:

  1. Das ELSTER-Programm von der Internetseite www.elsterformular.de herunterladen oder mit der Elster-CD-ROM installieren.
  2. Eingabe der Daten in die Steuerformulare am Bildschirm.
  3. Sie können die voraussichtliche Steuer anhand ihrer Daten sofort berechnen lassen.
  4. Die Daten über das Internet an Ihr Finanzamt übermitteln. Zeitgleich erfolgt der Ausdruck der komprimierten Einkommensteuererklärung über Ihren Drucker. Dieser Ausdruck ist eine vereinfachte Zusammenfassung Ihrer eingegebenen Daten.
  5. Den Ausdruck der komprimierten Einkommensteuererklärung unterschreiben und per Brief an das Finanzamt senden. Notwendige Belege beifügen (siehe Abschnitt 7). Sie können auf den Ausdruck der komprimierten Einkommensteuererklärung verzichten, wenn Sie ein elektronisches Zertifikat verwenden (siehe Abschnitt 6).
  6. Den Steuerbescheid erhalten Sie von Ihrem Finanzamt wie gewohnt per Post. Sie können zusätzlich beantragen, die Bescheiddaten elektronisch zu erhalten.

ElsterFormular: Einfache Eingabe der Daten in die Steuerformulare am Bildschirm.

6. Funktioniert die elektronische Steuererklärung auch ohne Ausdruck?

Ja. Sie können auf den Ausdruck der komprimierten Steuererklärung verzichten, indem Sie Ihre Daten authentifiziert elektronisch übermitteln. Die Authentifizierung gilt als „elektronische Unterschrift“ und ist kostenlos über das ElsterOnline-Portal www.elster.de erhältlich.

Das ElsterOnline-Portal erstellt für Sie einmalig ein elektronisches Zertifikat, das Sie für alle zukünftigen ELSTER-Anwendungen nutzen können. Mit dem Zertifikat kann das Finanzamt eindeutig feststellen, von wem eingehende Steuererklärungen stammen.

Notwendige Belege (siehe unten) müssen Sie aber bei Ihrem Finanzamt einreichen.

7. Welche Belege sind erforderlich?

Folgende Belege sind der Einkommensteuererklärung – soweit im Einzelfall von Bedeutung – beizufügen:

  • Die Lohnsteuerkarte bzw. die besondere Lohnsteuerbescheinigung, wenn die Lohnsteuerbescheinigungsdaten nicht durch den Arbeitgeber elektronisch an das Finanzamt übermittelt wurden.
  • Bescheinigung über Lohnersatzleistungen (z.B. Arbeitslosengeld, Erziehungsgeld, Elterngeld)
  • Unterlagen über die Gewinnermittlung
  • Steuerbescheinigung über anrechenbare Körperschaftsteuer; Kapitalertragssteuer/Zinsabschlag
  • Bescheinigung über anrechenbare ausländische Steuern
  • Zuwendungsnachweise (Spendenbescheinigungen)

Ansonsten sind Belege nur nach Anforderung durch das Finanzamt einzureichen. Diese und andere steuerlich erheblichen Unterlagen müssen Sie aber bis zur Bestandskraft Ihres Steuerbescheides aufbewahren, beispielsweise:

  • Belege über Arbeitsmittel/ Nachweise über Beiträge an Berufsverbände,
  • Bestätigungen zu Lebens- oder Haftpflichtversicherungen,
  • den von Ihrem Arbeitgeber ausgehändigten Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung,
  • Nachweis der außergewöhnlichen Belastungen,
  • Nachweis der Behinderung,
  • Nachweis der Unterhaltsbedürftigkeit
  • Nachweis der haushaltsnahen Dienstleistungen (Rechnung und Nachweis über die Zahlung auf das Konto des Dienstleisters),
  • Nachweis der Kinderbetreuungskosten (Rechnung bzw. Betreuungsvertrag und Nachweis über die Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers).

Wenn außergewöhnliche oder erstmalige Umstände die Höhe der Steuer beeinflussen, sind die entsprechenden Belege jedoch sofort einzureichen. Dies ist beispielsweise bei beruflich bedingten Umzugsaufwendungen, der Begründung einer doppelten Haushaltsführung oder der Einrichtung eines häuslichen Arbeitszimmers der Fall.

Weitere Informationen zu einzureichenden Belegen finden Sie im Internet unter www.elster.de unter dem Menüpunkt „ElsterFormular“.

8. Ist mit ELSTER die sichere Datenübertragung garantiert?

Ja. Das Sicherheitskonzept von ELSTER garantiert Ihnen die sichere Übertragung und Verarbeitung Ihrer Daten.

TÜV-geprüfte Sicherheit: Wenn Sie eine Verbindung zu www.elsterformular.de herstellen, identifiziert sich die Website automatisch mit Hilfe eines Zertifikats. Dieses Zertifikat wurde von der unabhängigen TÜV Informationstechnik GmbH ausgestellt und garantiert Ihnen, dass Sie tatsächlich mit www.elsterformular.de verbunden sind.

Verschlüsselte Daten: Die gesamte Kommunikation zwischen Ihnen und der Steuerverwaltung findet in verschlüsselter Form statt. Auch im Internet bleibt das Steuergeheimnis umfassend geschützt!

9. Kann ich auch andere Programme für die elektronische Steuererklärung nutzen?

Ja. Für die elektronische Steuererklärung müssen Sie nicht das Programm ElsterFormular verwenden. Ihnen stehen dafür auch zahlreiche andere, überwiegend kommerzielle Programme zur Verfügung. Sie können sich also für das Programm entscheiden, das Ihnen am besten gefällt. Alle zertifizierten Programme nutzen die ELSTER-Schnittstelle.

10. Ich habe noch Fragen – an wen kann ich mich wenden?

Eine schnelle Antwort auf häufig gestellte Fragen erhalten Sie im Internet über das ELSTER-Informations- und Auskunftssystem (ELIAS). ELIAS finden Sie unter www.elster.de bei „Hilfe, ELIAS“.

Weitere Informationen zur elektronischen Steuererklärung finden Sie auch im ELSTER-Anwenderforum: www.forum.elster.de.

Und natürlich steht Ihnen in jedem Finanzamt ein Ansprechpartner für Fragen zu ELSTER zur Verfügung. Die Anschrift, Öffnungszeiten und Telefonnummer Ihres Finanzamtes finden Sie im Internet unter www.finanzamt.de.

Zur Steuerberatung sind die Finanzämter allerdings nicht befugt. Diese ist ausschließlich den steuerberatenden Berufen und den Lohnsteuerhilfevereinen vorbehalten.


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