I. Einführung

Erbschaftsteuer-Richtlinien 2011

Artikel 1 Erbschaftsteuer-Richtlinien 2011 (ErbStR 2011)

I. Einführung

(1) 1Die Erbschaftsteuer-Richtlinien 2011 sind Weisungen an die Finanzbehörden zur einheitlichen Anwendung des Erbschaftsteuerund Schenkungsteuerrechts und der dazu notwendigen Regelungen des Bewertungsrechts. 2Sie dienen der Verwaltungsvereinfachung und der Vermeidung unbilliger Härten.

(2) 1Die Erbschaftsteuer-Richtlinien 2011 sind auf alle Erwerbsfälle anzuwenden, für die die Steuer nach dem 2. November 2011 entsteht. 2Sie gelten auch für Erwerbsfälle, für die die Steuer vor dem 3. November 2011 entstanden ist, soweit sie geänderte Vorschriften des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes und des Bewertungsgesetzes betreffen, die vor dem 3. November 2011 anzuwenden sind. 3Bisher ergangene Anweisungen, die mit diesen Richtlinien im Widerspruch stehen, sind nicht mehr anzuwenden.

(3) Diesen Richtlinien liegen, soweit im Einzelnen keine andere Fassung angegeben ist, das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 1997 (BGBl. I Seite 378), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 vom 1. November 2011 (BGBl. I Seite 2131), und das Bewertungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Februar 1991 (BGBl. I Seite 230), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 vom 1. November 2011 (BGBl. I Seite 2131), zugrunde.

(4) Soweit in den nachstehenden Richtlinien auf das Einkommensteuergesetz (EStG) und die Einkommensteuer- Richtlinie  (EStR), Abgabenordnung (AO), das Körperschaftsteuergesetz (KStG) und die Körperschaftsteuer- Richtlinien (KStR) sowie die verwiesen wird, ist die am jeweiligen Besteuerungs- bzw. Feststellungszeitpunkt geltende Fassung maßgebend.

 

ErbStR i.d.F. 19.12.2011