Erbschaftsteuer-Richtlinien 2011
Artikel 1 Erbschaftsteuer-Richtlinien 2011 (ErbStR 2011)
I. Einführung
(1) 1Die Erbschaftsteuer-Richtlinien 2011 sind Weisungen an die Finanzbehörden zur einheitlichen Anwendung des Erbschaftsteuerund Schenkungsteuerrechts und der dazu notwendigen Regelungen des Bewertungsrechts. 2Sie dienen der Verwaltungsvereinfachung und der Vermeidung unbilliger Härten.
(2) 1Die Erbschaftsteuer-Richtlinien 2011 sind auf alle Erwerbsfälle anzuwenden, für die die Steuer nach dem 2. November 2011 entsteht. 2Sie gelten auch für Erwerbsfälle, für die die Steuer vor dem 3. November 2011 entstanden ist, soweit sie geänderte Vorschriften des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes und des Bewertungsgesetzes betreffen, die vor dem 3. November 2011 anzuwenden sind. 3Bisher ergangene Anweisungen, die mit diesen Richtlinien im Widerspruch stehen, sind nicht mehr anzuwenden.
(3) Diesen Richtlinien liegen, soweit im Einzelnen keine andere Fassung angegeben ist, das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 1997 (BGBl. I Seite 378), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 vom 1. November 2011 (BGBl. I Seite 2131), und das Bewertungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Februar 1991 (BGBl. I Seite 230), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 vom 1. November 2011 (BGBl. I Seite 2131), zugrunde.
(4) Soweit in den nachstehenden Richtlinien auf das Einkommensteuergesetz (EStG) und die Einkommensteuer- Richtlinie (EStR), Abgabenordnung (AO), das Körperschaftsteuergesetz (KStG) und die Körperschaftsteuer- Richtlinien (KStR) sowie die verwiesen wird, ist die am jeweiligen Besteuerungs- bzw. Feststellungszeitpunkt geltende Fassung maßgebend.
ErbStR i.d.F. 19.12.2011
- I. Einführung
- Zu § 1 ErbStG
- Zu § 2 ErbStG
- Zu § 3 ErbStG
- R E 3.1 Erwerb durch Erbanfall und Teilungsanordnungen oder Ausgleichungen
- R E 3.2 Erwerb durch Vermächtnis – unbesetzt –
- R E 3.3 Schenkung auf den Todesfall
- R E 3.4 Gesellschaftsanteil beim Tod eines Gesellschafters
- R E 3.5 Vertragliche Hinterbliebenenbezüge aus einem Arbeitsverhältnis des Erblassers
- R E 3.6 Erwerbe aus Versicherungen auf verbundene Leben
- R E 3.7 Verträge zugunsten Dritter im Zusammenhang mit Bankguthaben und -depots sowie Lebensversicherungen
- Zu § 5 ErbStG
- Zu § 6 ErbStG
- Zu § 7 ErbStG
- R E 7.1 Freigebige Zuwendungen
- R E 7.2 Behandlung von unbenannten Zuwendungen unter Ehegatten oder Lebenspartnern
- R E 7.3 Gegenstand der Schenkung bei Geldhingabe zum Erwerb eines Grundstücks oder zur Errichtung eines Gebäudes
- R E 7.4 Gemischte Schenkungen sowie Schenkungen unter einer Auflage
- R E 7.5 Leistungen von Gesellschaftern und Dritten an Kapitalgesellschaften – unbesetzt –
- R E 7.6 Vereinbarung der Gütergemeinschaft
- R E 7.7 Bedingte Beteiligung an den offenen und stillen Reserven einer Personengesellschaft – unbesetzt –
- R E 7.8 Überhöhte Gewinnbeteiligung
- R E 7.9 Gesellschaftsanteil beim Ausscheiden eines Gesellschafters zu Lebzeiten – unbesetzt –
- Zu § 9 ErbStG
- R E 9.1 Zeitpunkt der Ausführung einer Grundstücksschenkung
- R E 9.2 Entstehung der Steuer in sonstigen Fällen – unbesetzt –
- R E 9.3 Bewertungsstichtag bei Errichtung einer Stiftung – unbesetzt –
- Zu § 10 ErbStG
- R E 10.1 Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs und der Erbschaftsteuer
- R E 10.2 Behandlung von Ansprüchen nach dem Vermögensgesetz
- R E 10.3 Private Steuererstattungsansprüche des Erblassers
- R E 10.4 Übertragung eines Anteils an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft
- R E 10.5 Übernahme der Schenkungsteuer durch den Schenker – unbesetzt –
- R E 10.6 Abzug von außergewöhnlichen Unterhaltskosten (sog. Überlast) nach dem Denkmalschutzgesetz
- R E 10.7 Nachlassverbindlichkeiten nach § 10 Absatz 5 ErbStG – unbesetzt –
- R E 10.8 Private Steuerschulden des Erblassers
- R E 10.9 Pauschbetrag für Nachlassverbindlichkeiten
- R E 10.10 Beschränkung des Abzugs von Schulden und Lasten
- R E 10.11 Eigene Erbschaftsteuer des Erwerbers – unbesetzt –
- R E 10.12 Auflagen, die dem Beschwerten selbst zugute kommen – unbesetzt –
- R E 10.13 Gesellschaftsanteil beim Tod eines Gesellschafters mit Weiterübertragungsverpflichtung
- Zu § 11 ErbStG
- Zu § 12 ErbStG
- Zu § 13 ErbStG
- R E 13.1 Steuerbefreiungen – Allgemeines
- R E 13.2 Gegenstände, deren Erhaltung im öffentlichen Interesse liegt
- R E 13.3 Lebzeitige Zuwendungen im Zusammenhang mit einem Familienheim
- R E 13.4 Erwerb eines Familienheims von Todes wegen
- R E 13.5 Pflege- und Unterhaltsleistungen
- R E 13.6 Rückfall des geschenkten Vermögens
- R E 13.7 Zuwendungen an Pensions- und Unterstützungskassen
- R E 13.8 Gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Körperschaften
- R E 13.9 Gegenseitigkeitserklärungen
- R E 13.10 Zuwendungen zu gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Zwecken
- R E 13.11 Verzicht auf Steuerbefreiung
- Zu § 13a ErbStG
- R E 13a.1 Steuerbefreiung für Betriebsvermögen, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Anteile an Kapitalgesellschaften – Allgemeines
- R E 13a.2 Gleitender Abzugsbetrag
- R E 13a.3 Folgen einer Weitergabeverpflichtung oder einer Nachlassteilung
- R E 13a.4 Lohnsummenregelung
- R E 13a.5 Behaltensregelungen – Allgemeines
- R E 13a.6 Behaltensregelungen für Betriebsvermögen
- R E 13a.7 Behaltensregelungen für land- und forstwirtschaftliches Vermögen
- R E 13a.8 Entnahmebegrenzung
- R E 13a.9 Behaltensregelungen für Anteile an Kapitalgesellschaften
- R E 13a.10 Wegfall der Verfügungsbeschränkung oder Stimmrechtsbindung
- R E 13a.11 Reinvestitionsklausel
- R E 13a.12 Durchführung der Nachversteuerung
- R E 13a.13 Optionsverschonung
- R E 13a.14 Begünstigte Erwerbe bei Familienstiftungen
- Zu § 13b ErbStG
- R E 13b.1 Begünstigte Erwerbe von Todes wegen
- R E 13b.2 Begünstigter Erwerb durch Schenkung unter Lebenden
- R E 13b.3 Begünstigungsfähiges Vermögen – Allgemeines
- R E 13b.4 Begünstigungsfähiges land- und forstwirtschaftliches Vermögen
- R E 13b.5 Begünstigungsfähiges Betriebsvermögen
- R E 13b.6 Begünstigungsfähige Anteile an Kapitalgesellschaften
- R E 13b.7 Erwerb unterschiedlicher Arten begünstigungsfähigen Vermögens
- R E 13b.8 Verwaltungsvermögen – Allgemeines
- R E 13b.9 Überlassung von Grundstücken – Allgemeines
- R E 13b.10 Grundstücksüberlassung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung oder des Sonderbetriebsvermögens
- R E 13b.11 Grundstücksüberlassung im Rahmen einer Betriebsverpachtung im Ganzen
- R E 13b.12 Grundstücksüberlassung im Konzern
- R E 13b.13 Grundstücksüberlassung im Rahmen eines Wohnungsunternehmens
- R E 13b.14 Verpachtete land- und forstwirtschaftliche Grundstücke
- R E 13b.15 Anteile an Kapitalgesellschaften von 25 Prozent oder weniger
- R E 13b.16 Beteiligungen an Personengesellschaften und Anteile an Kapitalgesellschaften von mehr als 25 Prozent
- R E 13b.17 Wertpapiere und vergleichbare Forderungen
- R E 13b.18 Kunstgegenstände
- R E 13b.19 Junges Verwaltungsvermögen
- R E 13b.20 Anteil des Verwaltungsvermögens
- Zu § 13c ErbStG
- Zu § 14 ErbStG
- Zu § 15 ErbStG
- R E 15.1 Steuerklassen – unbesetzt –
- R E 15.2 Maßgebliche Steuerklasse bei Familienstiftungen
- R E 15.3 Umfang des begünstigten Vermögens in den Fällen des § 15 Absatz 3 ErbStG
- Zu § 17 ErbStG
- Zu § 19 ErbStG
- R E 19 Steuersätze – unbesetzt –
- Zu § 19a ErbStG
- Zu § 21 ErbStG
- Zu § 22 ErbStG
- R E 22 Kleinbetragsgrenze – unbesetzt –
- Zu § 23 ErbStG
- R E 23 Besteuerung von Renten, Nutzungen und Leistungen – unbesetzt –
- Zu § 25 ErbStG
- Zu § 27 ErbStG
- Zu § 28 ErbStG
- Zu § 30 ErbStG
- Zu § 31 ErbStG
- R E 31 Steuererklärung – unbesetzt –
- Zu § 32 ErbStG
- R E 32 Bekanntgabe des Steuerbescheids an Vertreter – unbesetzt –
- Zu §§ 33 und 34 ErbStG
- R E 33 Anzeigepflichten – unbesetzt –
- Zu § 37 ErbStG
- R E 37 Anwendung des Gesetzes – unbesetzt –