Geschäftsstand beim Bundesfinanzhof: Weiterhin niedrige Verfahrenslaufzeiten

Die statistischen Zahlen des vergangenen Jahres 2014 bestätigen die anhaltend positive Entwicklung der letzten Jahre.

Im Jahr 2014 haben die elf Senate des Bundesfinanzhofs mit insgesamt 3.049 nahezu die gleiche Anzahl an Verfahren erledigt wie im Vorjahr (3.046).
Zahlreiche Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union sowie Vorlagen an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe belegen,
dass die Verfahren insbesondere im Hinblick auf unionsrechtliche Fragestellungen an Komplexität zugenommen haben.

Die durchschnittliche Verfahrensdauer beim Bundesfinanzhof hat sich bereits seit mehreren Jahren bei acht Monaten stabilisiert. Diese Zahl umfasst alle
Arten von Verfahren, mithin auch Nichtzulassungsbeschwerden und Prozesskostenhilfeanträge. Aussagekräftiger ist daher die durchschnittliche
Verfahrensdauer der Revisionen, in denen eine Sachentscheidung ergeht. Denn nur in diesen Verfahren geht es um die Klärung von entscheidungsbedürftigen
Rechtsfragen. Sie beträgt im Berichtsjahr 19 Monate (nach 20 Monaten im Vorjahr). Bei den Nichtzulassungsbeschwerden liegt die Bearbeitungsdauer bei
sechs Monaten (nach sieben Monaten im Vorjahr).

Erhöht gegenüber dem Vorjahr hat sich der Prozentsatz der zu Gunsten der Steuerpflichtigen getroffenen Entscheidungen. Er beträgt in 2014 für alle
Verfahren 21 % gegenüber 17,5 % im Vorjahr. Bei den Revisionen liegt der Erfolgsanteil bei 42 % (40 % in 2013), bei den Nichtzulassungsbeschwerden sind
es 17 % (13,5 % in 2013).

Auch im Jahr 2014 haben die Senate ihr Augenmerk auf die Bearbeitung älterer Verfahren gelegt. Die Zahl der Verfahren, die seit mehr als zwei Jahren
beim Bundesfinanzhof anhängig sind, konnte von 142 (im Jahr 2013) auf 96 zurückgeführt werden.

Quelle: Bundesfinanzhof 24. Februar 2015, Pressemitteilung Nr. 17