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Aufgaben der Finanzämter und Hauptzollämter

Aufgaben der Finanzämter und Hauptzollämter

Die Finanzämter sind Landesfinanzbehörden und verwalten im Auftrage des Bundes die Besitz- und Verkehrsteuern, die ganz oder zum Teil dem Bund zufließen, sowie die Ländersteuern und bestimmte Gemeindesteuern. Zu den Aufgaben der Finanzämter gehört in diesem Zusammenhang auch die Festsetzung der Einheitswerte für inländischen Grundbesitz. An diese Einheitswerte knüpft z. B. die Grundsteuer an. Die Finanzämter sind daneben u. a. zuständig für die Gewährung der Prämien nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz, für die Durchführung des Vermögensbildungsgesetzes und des Bergmannsprämiengesetzes sowie für die Gewährung von Zulagen nach dem Investitionszulagengesetz und dem Berlinförderungsgesetz (Altfälle). Die Hauptzollämter sind Bundesfinanzbehörden und verwalten die Zölle, die bundesgesetzlich geregelten Verbrauchsteuern einschließlich der Einfuhrumsatzsteuer und der (den Ländern zufließenden) Biersteuer sowie die Abgaben im Rahmen der Europäischen Union. Sie sind außerdem zuständig für die zollamtliche Überwachung des Warenverkehrs über die Grenze, für die Grenzaufsicht und für die ihnen sonst übertragenen Aufgaben. Zu den letzteren gehören insbesondere die grenzpolizeilichen Aufgaben an der grünen Grenze und Grenzübergängen, die Überwachung des Außenwirtschaftsverkehrs, die Vollstreckung wegen öffentlich-rechtlicher Geldforderungen des Bundes, insbesondere der Forderungen der bundesunmittelbaren Sozialversicherungsträger (Kranken-, Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), die Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung, die Kassengeschäfte des Bundes, die Mitwirkung bei der Überwachung der Fischereizonen, des Festlandsockels, der Seeschifffahrt sowie bei der Qualitätskontrolle für Obst und Gemüse.