Schlagwort-Archive: Steuerberatung

Steuerberatung – Hilfeleistung in Steuersachen vom Steuerberater, Lohnsteuerhilfeverein, …

Steuerberatung (Hilfeleistung in Steuersachen)

Steuerpflichtige können bei der Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten die Hilfe Dritter in Anspruch nehmen. Die geschäftsmäßige Ausübung einer solchen Hilfeleistung ist jedoch nur erlaubt, soweit Personen und Gesellschaften nach dem Steuerberatungsgesetz hierzu befugt sind. Zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen sind in erster Linie Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer befugt, sowie die von ihnen gebildeten Partnerschaftsgesellschaften, ferner Steuerberatungsgesellschaften, Rechtsanwaltsgesellschaften, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Buchführungsgesellschaften. Außerdem dürfen Personen oder Vereinigungen, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union als Deutschland oder in der Schweiz befugt sind, Hilfeleistung in Steuersachen zu erbringen, diese unter bestimmten Bedingungen auch im Inland leisten. Daneben darf unter bestimmten Voraussetzungen in beschränktem Umfang auch von anderen Personen, Unternehmen und Körperschaften Hilfe in Steuersachen erbracht werden: So ist es z. B. erlaubt, dass

  • Handwerkskammern Buchstellen für die steuerliche Betreuung in mit dem Handwerksbetrieb zusammenhängenden Fragen
  • ihrer Mitglieder einrichten,
  • Haus- und Vermögensverwalter die mit den verwalteten Objekten im Zusammenhang stehenden steuerlichen
  • Angelegenheiten erledigen,
  • Banken ihre Kunden bei der Anlageberatung z. B. über die einkommensteuerlichen und prämienrechtlichen Folgen
  • informieren,
  • Gewerkschaften, Haus- und Grundbesitzervereine und andere auf berufsständischer Grundlage gebildete Organisationen ihre Mitglieder in Steuerfragen beraten, die mit den berufsständischen Interessen in Zusammenhang stehen,
  • Speditionsunternehmen Hilfe in Einfuhrabgabensachen oder bei der verbrauchsteuerlichen Behandlung von Waren im Warenverkehr mit anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union leisten,
  • sonstige gewerbliche Unternehmen im Zusammenhang mit der Zollbehandlung Hilfe in Einfuhrabgabensachen leisten,
  • Lohnsteuerhilfevereine ihre Mitglieder im Rahmen ihrer gesetzlichen Befugnis in Steuersachen unterstützen.

Das Steuerberatungsgesetz regelt auch das Berufsrecht der Steuerberater einschließlich der Berufsaufsicht.