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Buch 3 - Sachenrecht

Abschnitt 7 - Hypothek, Grundschuld, Rentenschuld

Titel 1 - Hypothek

§ 1185 BGB Buchhypothek; unanwendbare Vorschriften

(1) Bei der Sicherungshypothek ist die Erteilung des Hypothekenbriefs ausgeschlossen.

(2) Die Vorschriften der §§ 1138, 1139, 1141, 1156 finden keine Anwendung.


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