Die wahrscheinlich umfangreichste Steuerberaterseite in Deutschland


Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

zum Inhaltsverzeichnis


Suchen + finden


BFH - Urteile

zurück zu: § 1908f BGBzum Inhaltsverzeichnisweiter zu: § 1908i BGB

Buch 4 - Familienrecht

Abschnitt 3 - Vormundschaft, Rechtliche Betreuung, Pflegschaft

Titel 2 - Rechtliche Betreuung

§ 1908g BGB Behördenbetreuer

(1) Gegen einen Behördenbetreuer wird kein Zwangsgeld nach § 1837 Abs. 3 Satz 1 festgesetzt.

(2) Der Behördenbetreuer kann Geld des Betreuten gemäß § 1807 auch bei der Körperschaft anlegen, bei der er tätig ist.


BFH - Urteile

zurück zu: § 1908f BGBzum Inhaltsverzeichnisweiter zu: § 1908i BGB



Alle Informationen und Angaben haben wir nach bestem Wissen zusammengestellt. Sie erfolgen jedoch ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität. Diese Informationen können daher eine individuelle Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.


Die wahrscheinlich umfangreichste Steuerberaterseite in Deutschland



Steuerberater

Die Steuerexperten, die Steuern einfacher machen!

Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater
Schmiljanstraße 7, 12161 Berlin
(Tempelhof-Schöneberg/ Friedenau)
E-Mail: Steuerberater@steuerschroeder.de
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung. Anfragen bitte nur per E-Mail.

YouTube Kanal



Steuerberatung

Holen Sie sich die Steuerberatung, die Sie brauchen - verlassen Sie sich auf einen bewährten Steuerberater








Steuerberatung und Steuererklärung vom Steuerberater in Berlin

Impressum, Haftungsausschluss & Datenschutz | © Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater Berlin