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Buch 5 - Erbrecht

Abschnitt 2 - Rechtliche Stellung des Erben

Titel 1 - Annahme und Ausschlagung der Erbschaft, Fürsorge des Nachlassgerichts

§ 1956 BGB Anfechtung der Fristversäumung

Die Versäumung der Ausschlagungsfrist kann in gleicher Weise wie die Annahme angefochten werden.


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