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Erbschaftsteuer-Hinweise (ErbStH)

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BFH - Urteile

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H B 193 (5) ErbStH

Zu § 193 BewG

Erbbauzins in einer Summe bei Bestellung des Erbbaurechts (Einmalzahlung)

Beispiel:

Am 1.1.1991 wurde an einem Mietwohngrundstück ein Erbbaurecht mit einer Laufzeit von 50 Jahren bestellt, dessen Grundbesitzwert auf den 2.1.2011 zu ermitteln ist. Der Erbbauberechtigte hat 1991 den gesamten Erbbauzins (jährlich 6 % vom Bodenwert 200 000 EUR) für 50 Jahre im Voraus bezahlt. Der Bodenwert beträgt am Bewertungsstichtag 300 000 EUR. Es wird ein Jahresreinertrag von 100 000 EUR erzielt. Die Restnutzungsdauer des Gebäudes entspricht der Restlaufzeit des Erbbaurechts (30 Jahre). Bei Ablauf des Erbbaurechts ist eine Entschädigungszahlung für das Gebäude in Höhe des Gebäudewerts vorgesehen. Der Gutachterausschuss verfügt über keine Vergleichspreise oder Vergleichsfaktoren. Der Liegenschaftszinssatz beträgt laut Gutachterausschuss 6,0 %.


Ermittlung Bodenwertanteil
 
Verzinsungsbetrag des Bodenwerts (6,0 % von 300 000 EUR =)
18 000 EUR
Liegenschaftszins (§ 193 Absatz 4 Satz 1 BewG) 6,0 %
 
Vertraglich vereinbarter jährlicher Erbbauzins
kein Ansatz, da Einmalzahlung vor Bewertungsstichtag
./.     0 EUR
Unterschiedsbetrag
18 000 EUR
Vervielfältiger (aus Anlage 21 BewG)
× 13,76
Liegenschaftszins (§ 193 Absatz 4 Satz 1 BewG)
6,0 %
 
Bewertungsstichtag
2.1.2011
 
Ablauf des Erbbaurechts
1.1.2041
 
Restlaufzeit des Erbbaurechts
30 Jahre
 
Bodenwertanteil (nach § 193 Absatz 3 i. V. m. Absatz 4 BewG)
247 680 EUR
Gebäudeertragswert am Bewertungsstichtag nach § 193 Absatz 5 i. V. m. § 185 BewG
Grundstücksreinertrag
100 000 EUR
Verzinsungsbetrag des Bodenwerts (6,0 % von 300 000 EUR =)
./.   18 000 EUR
Liegenschaftszins (§ 188 Absatz 2 Satz 1 BewG)
6,0 %
 
Gebäudereinertrag
82 000 EUR
Vervielfältiger (aus Anlage 21 BewG)
× 13,76
Restnutzungsdauer
30 Jahre
 
Liegenschaftszins (§ 188 Absatz 2 Satz 1 BewG)
6,0 %
 
Gebäudeertragswert am Bewertungsstichtag
1 128 320 EUR
Grundbesitzwert des Erbbaurechts nach § 193 BewG
Bodenwertanteil nach § 193 Absatz 3 BewG
247 680 EUR
Gebäudewertanteil nach § 193 Absatz 5 BewG
+ 1 128 320 EUR
Grundbesitzwert
1 376 000 EUR

Gestaffelter Erbbauzins

Beispiel:

Zwecks Bebauung mit einem Einfamilienhaus wurde an einem bisher unbebauten Grundstück ein Erbbaurecht bestellt. Das Grundstück hat eine Fläche von 600 m2 und der Bodenrichtwert beträgt 200 EUR/m2. Die vertragliche Erbbauzinsvereinbarung sieht vor, dass der am Bewertungsstichtag zu zahlende Erbbauzins in Höhe von 2 400 EUR/Jahr in der verbleibenden Restlaufzeit des Erbbaurechts von 80 Jahren nach Ablauf von jeweils zehn Jahren um 120 EUR/Jahr steigt.

Ermittlung Bodenwertanteil


Verzinsungsbetrag des Bodenwerts
3,0 % von 120 000 EUR (600 m2 × 200 EUR/m2)
 
3 600 EUR
3,0 %
 
Vertraglich vereinbarter jährlicher Erbbauzins
 
./.  2 820 EUR
Am Bewertungsstichtag noch zu leistende Erbbauzinsen:
 
 
80 Jahre × 2 400 EUR =
192 000 EUR
 
70 Jahre × 120 EUR =
+   8 400 EUR
 
60 Jahre × 120 EUR =
+   7 200 EUR
 
50 Jahre × 120 EUR =
+   6 000 EUR
 
40 Jahre × 120 EUR =
+   4 800 EUR
 
30 Jahre × 120 EUR =
+   3 600 EUR
 
20 Jahre × 120 EUR =
+   2 400 EUR
 
10 Jahre × 120 EUR =
+   1 200 EUR
 
Summe
225 600 EUR
 
Restlaufzeit am Bewertungsstichtag
80 Jahre
 
Durchschnitt (225 600 EUR  : 80 Jahre)
2 820 EUR /Jahr
 
Unterschiedsbetrag
780 EUR
Vervielfältiger (aus Anlage 21 BewG)
× 30,20
3,0 %
 
Restlaufzeit des Erbbaurechts
80 Jahre
 
Bodenwertanteil (nach § 193 Absatz 3 i. V. m. Absatz 4 BewG) = Grundbesitzwert
23 556 EUR


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