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H E 13a.2 ErbStH

Zu § 13a ErbStG

Auswirkung des Abzugsbetrags

Begünstigtes Vermögen von bis zu 1 000 000 EUR wird im Fall der Regelverschonung durch den Verschonungsabschlag von 85 % und den Abzugsbetrag vollständig befreit. Der Abzugsbetrag verringert sich gleitend bei einem Wert des begünstigten Vermögens zwischen 1 000 001 EUR und 2 999 999 EUR.

Beispiel:

Erblasser E hinterlässt seinem Sohn S einen Gewerbebetrieb mit einem gemeinen Wert von 2 000 000 EUR (Anteil Verwaltungsvermögen < 50 %).

Für S ergibt sich zunächst folgende Berechnung:


Betriebsvermögen (begünstigt)
 
2 000 000 EUR
 
Verschonungsabschlag (85 %)
 
./. 1 700 000 EUR
 
Verbleiben
 
300 000 EUR
 
Abzugsbetrag
 
./.  75 000 EUR
 
Steuerpflichtiges Betriebsvermögen
 
 
225 000 EUR
Abzugsbetrag
 
150 000 EUR
 
Verbleibender Wert (15 %)
300 000 EUR
 
 
Abzugsbetrag
./. 150 000 EUR
 
 
Unterschiedsbetrag
150 000 EUR
 
 
Davon 50 %
 
./.  75 000 EUR
 
Verbleibender Abzugsbetrag
 
75 000 EUR
 


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