Die wahrscheinlich umfangreichste Steuerberaterseite in Deutschland


Einkommensteuer-Richtlinien (EStR)

zum Inhaltsverzeichnis


Suchen + finden


BFH - Urteile

zum Inhaltsverzeichnis
zurück zu: § 15 EStGweiter zu: R 15a EStR

EStR R 15.9 Steuerliche Anerkennung von Familiengesellschaften

Zu § 15 EStG

Grundsätze

(1) – unbesetzt –

Schenkweise begründete Beteiligungen von Kindern

(2) 1Behält ein Elternteil sich bei der unentgeltlichen Einräumung einer >Unterbeteiligung an einem Anteil an einer Personengesellschaft das Recht vor, jederzeit eine unentgeltliche Rückübertragung der Anteile von dem Kind zu verlangen, wird keine Einkunftsquelle auf das Kind übertragen. 2Gleiches gilt bei schenkweiser Übertragung eines Gesellschaftsanteiles mit Rückübertragungsverpflichtung.

Gewinnverteilung bei Familiengesellschaften

(3) 1Unabhängig von der Anerkennung der Familiengesellschaft als solcher ist zu prüfen, ob auch die von der Gesellschaft vorgenommene Gewinnverteilung steuerlich zu übernehmen ist. 2Steht die Gewinnverteilung in offensichtlichem Missverhältnis zu den Leistungen der Gesellschafter, kann ein Missbrauch i. S. d. § 42 AO vorliegen.

Typisch stille Gesellschaft

(4) – unbesetzt –

Gewinnbeteiligung bei typisch stiller Beteiligung

(5) – unbesetzt –


BFH - Urteile

zum Inhaltsverzeichnis
zurück zu: § 15 EStGweiter zu: R 15a EStR


Alle Informationen und Angaben haben wir nach bestem Wissen zusammengestellt. Sie erfolgen jedoch ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität. Diese Informationen können daher eine individuelle Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.


Die wahrscheinlich umfangreichste Steuerberaterseite in Deutschland



Steuerberater

Die Steuerexperten, die Steuern einfacher machen!

Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater
Schmiljanstraße 7, 12161 Berlin
(Tempelhof-Schöneberg/ Friedenau)
E-Mail: Steuerberater@steuerschroeder.de
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung. Anfragen bitte nur per E-Mail.

YouTube Kanal



Steuerberatung

Holen Sie sich die Steuerberatung, die Sie brauchen - verlassen Sie sich auf einen bewährten Steuerberater








Steuerberatung und Steuererklärung vom Steuerberater in Berlin

Impressum, Haftungsausschluss & Datenschutz | © Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater Berlin