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Gewerbesteuergesetz (GewStG)

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GewStG § 18 Entstehung der Steuer

Abschnitt V: Entstehung, Festsetzung und Erhebung der Steuer

Die Gewerbesteuer entsteht, soweit es sich nicht um Vorauszahlungen (§ 21) handelt, mit Ablauf des Erhebungszeitraums, für den die Festsetzung vorgenommen wird.


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