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H 1.4 GewStH Gewerbesteuermessbescheid

Zu § 1 GewStG

Allgemeines

Der Gewerbesteuermessbescheid ist Steuerbescheid im Sinne der AO (>ยง 184 Abs. 1 S. 3 i. V. m. ยง 155 Abs. 1 AO). Die Vorschriften der AO, insbesondere zu Form und Inhalt, Bestimmtheit sowie Bekanntgabe und Bestandskraft von Steuerbescheiden, sind somit zu beachten.


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