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H 2a GewStH Arbeitsgemeinschaften

Zu § 2a GewStG

Auslegung des Gesellschaftsvertrags

Ob eine Arbeitsgemeinschaft den alleinigen Zweck hat, sich auf die Erfüllung eines einzigen Werk- oder Werklieferungsvertrags zu beschränken, ist durch Auslegung des Gesellschaftsvertrags zu ermitteln (> BFH vom 2. 12. 1992 - BStBl 1993 II S. 577).


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