Die wahrscheinlich umfangreichste Steuerberaterseite in Deutschland


#154640

Inhaltsverzeichnis

Allgemeiner Umsatzsteuersatz

§ 12 Abs. 1 UStG

Der allgemeine Steuersatz von 19 % ist immer dann anzuwenden, wenn ein Umsatz vorliegt, für den kein anderer Steuersatz gilt. Das ist auch für die Umsätze der Fall, die eine Ausnahme bei dem ermäßigten Steuersatz darstellen (z.B. Lieferung von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle).

Hinweis:

Ab dem 01.01.2007 wurde der allgemeine Umsatzsteuersatz von 16 % auf 19 % angehoben (Haushaltsbegleitgesetz 2006).

Zu den Auswirkungen der Anhebung des Steuersatzes auf Lieferungen und sonstige Leistungen vgl. Erhöhung des allgemeinen Umsatzsteuersatzes

Inhaltsverzeichnis


Alle Informationen und Angaben haben wir nach bestem Wissen zusammengestellt. Sie erfolgen jedoch ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität. Diese Informationen können daher eine individuelle Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.


Die wahrscheinlich umfangreichste Steuerberaterseite in Deutschland



Steuerberater

Die Steuerexperten, die Steuern einfacher machen!

Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater
Schmiljanstraße 7, 12161 Berlin
(Tempelhof-Schöneberg/ Friedenau)
E-Mail: Steuerberater@steuerschroeder.de
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung. Anfragen bitte nur per E-Mail.

YouTube Kanal



Steuerberatung

Holen Sie sich die Steuerberatung, die Sie brauchen - verlassen Sie sich auf einen bewährten Steuerberater








Steuerberatung und Steuererklärung vom Steuerberater in Berlin

Impressum, Haftungsausschluss & Datenschutz | © Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater Berlin