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Inhaltsverzeichnis

Steuersatz - USt

§ 12 UStG

1. Umsatzsteuersätze Deutschland

Durch § 12 UStG wird die Höhe der Umsatzsteuer für die steuerpflichtigen Umsätze, die nach dem deutschen Umsatzsteuergesetz steuerbar und nicht steuerfrei sind, bestimmt. Grundsätzlich ist zwischen dem allgemeinen Steuersatz 19 % (bis 31.12.2006 16 %) und dem ermäßigten Steuersatz (7 %) zu unterscheiden. Diese Steuersätze sind auf die Bemessungsgrundlage (vgl. Bemessungsgrundlage - Umsatzsteuer) des jeweiligen Umsatzes anzuwenden.

Hinweis:

Ab dem 01.01.2007 wurde der allgemeine Umsatzsteuersatz durch das Haushaltsbegleitgesetz 2006 von 16 % auf 19 % angehoben (Steueränderungen 2007).

2. Umsatzsteuersätze EU-Mitgliedstaaten

Innerhalb des europäischen Binnenmarktes gibt es bisher keine einheitlichen Steuersätze. In der folgenden Tabelle sind für die jeweiligen Staaten die allgemeinen und ermäßigten Steuersätze aufgeführt (Stand Juli 2011, teilw. Steuersatzänderungen in 2012):

EU-Steuersätze

EU-Staat

Allgemeine
Steuersätze

Ermäßigte
Steuersätze

Belgien

21 %

6 %; 12 %

Bulgarien

20 %

9 %

Dänemark

25 %

-----

Deutschland

19 %

7 %

Estland

20 %

9 %

Finnland

22 %
ab 01.07.2010:
23 %

- 8 %
ab 01.07.2010:
9 %

- 17 %
ab 01.07.2010
18 %

Frankreich

19,6 %

2,1 %; 5,5 %

Griechenland

23 %

6,5 %; 13 %

Irland

21 %
ab 01.01.2012 :
23 %

4,8 %; 13,5 %

Italien

20 %

4 %; 10 %

Lettland

22 %

12 %

Litauen

21 %

5 %; 9 %

Luxemburg

15 %

3 %; 6 %; 12 %

Malta

18 %

5 %

Niederlande

19 %

6 %

Österreich

20 %

10 %; 12 %

Polen

23 %

5 %; 8 %

Portugal

23 %

6 %; 13 %

Rumänien

24 %

9 %; 5 %

Schweden

25 %

6 %; 12 %

Slowakei

20 %

10 %

Slowenien

20 %

8,5 %

Spanien

18 %

4 %; 8 %

Tschechische Republik

20 %

10 %
ab 01.01.2012:
14 %

Ungarn

25 %
ab 01.01.2012:
27 %

18%; 5 %

Vereinigtes Königreich

20,0 %

5 %

Zypern (griechischsprachiger
Teil)

15 %

5 %, 8 %

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