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Inhaltsverzeichnis

Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie

1. Inhalt des Gesetzentwurfs der Bundesregierung

Die Bundesregierung hat am 04.05.2011 den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz - BeitrRLUmsG)) vorgelegt. Hiermit sollen die Regelungen über die Beitreibung von Steuern und Abgaben in der EU erheblich ausgeweitet werden. Darüber hinaus ist die Änderung einer Reihe von weiteren Steuergesetzen bis hin zu den Regelungen über die Erhebung von Kirchensteuer auf Kapitalerträge geplant.

Nach Meinung der Bundesregierung müsse die gegenseitige Unterstützung bei der Beitreibung von Forderungen soweit wie möglich gewährleistet werden, um den Anforderungen des Binnenmarktes gerecht zu werden und die finanziellen Interessen der Mitgliedstaaten zu schützen. Bisher sei der Anwendungsbereich von Amtshilfeersuchen auf bestimmte Steuern und Abgaben begrenzt gewesen. Diese Begrenzung solle durch die Beitreibungsrichtlinie aufgehoben werden. Damit gebe es im Falle der Umsetzung des Gesetzentwurfes mehr Möglichkeiten, um Amtshilfe bezüglich sämtlicher Steuern und Abgaben zu ersuchen. Ein Ersuchen auf Amtshilfe könne auch dann schon gestellt werden, wenn die inländischen Beitreibungsverfahren noch nicht völlig ausgeschöpft worden sind.
Die Frist für die Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie endet am 30.12.2011.

Die Neuregelung zur Erhebung von Kirchensteuer betrifft nur mit Abgeltungsteuer besteuerte Kapitalerträge. Das bestehende Übergangsverfahren soll durch ein automatisiertes Abzugsverfahren ersetzt werden. Der Gesetzentwurf führt hierzu aus: "Anders als bisher besteht künftig kein Wahlrecht mehr, ob Kirchensteuerbeträge durch die Kreditinstitute einbehalten werden oder ob die Festsetzung im Veranlagungsverfahren erfolgt". Damit solle in der weit überwiegenden Mehrzahl der Fälle das Kirchensteueraufkommen "zeitnah erfasst und gesichert". Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Kreditinstitute künftig eine Anfrage beim Bundeszentralamt für Steuern vornehmen müssen, die klären soll, ob für einen Steuerpflichtigen tatsächlich eine Kirchensteuerpflicht besteht. Ist dies der Fall, wird im Falle der Umsetzung des Gesetzes die Kirchensteuer automatisch von den Kapitaleinkünften einbehalten. Der Bundesrat schlägt in seiner Stellungnahme ein anderes Verfahren zum Kirchensteuereinzug vor, das seiner Ansicht nach "einfacher und somit für alle Kirchensteuerabzugsverpflichteten handhabbarer" sei.

Weitere geplante Gesetzesänderungen betreffen den Lohnsteuerabzug, die steuerlich geförderte Altersvorsorge, das Bewertungs- und Erbschaftsteuerrecht sowie eine Änderung des Vermögensbildungsgesetzes, um den möglichen Missbrauch der Arbeitnehmer-Sparzulage für bestimmte Immobilienvertriebsmodelle zu verhindern.

Im Einzelnen sieht der ursprüngliche Gesetzentwurf vor allem die folgenden Änderungen vor:

  • Änderung und Neufassung der Regelungen des Lohnsteuerabzugsverfahrens

  • Einführung einer Steuerfreiheit für Sozialversicherungsrenten an Empfänger, die als Verfolgte anerkannt sind

  • Einführung eines Mindestbeitrags von 60 EUR pro Jahr für die im Rahmen der steuerlich geförderten Altersvorsorge mittelbar zulageberechtigten Personen

  • Erweiterung des Katalogs der Freiwilligendienste um den Internationalen Jugendfreiwilligendienst zur Ermöglichung einer Berücksichtigung als Kind im Rahmen des Familienleistungsausgleichs

  • engere Bindung der Gewährung von Grundfreibetrag und Sonderausgabenabzug an beschränkt steuerpflichtige Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit

  • Einführung eines automatisierten Verfahrens für den Kirchensteuerabzug bei abgeltend besteuerten Kapitalerträgen

  • Aufhebung der sog. Sanierungsklausel zur Umsetzung der Entscheidung der Europäischen Kommission (dieses Vorhaben wurde durch die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses geändert, s. u. 2.)

  • Überarbeitung von Teil II der Anlage 24 des Bewertungsgesetzes zur Gewährleistung der Ermittlung des gemeinen Werts im Sachwertverfahren

2. Beschlussempfehlung des Finanzausschusses

Der am 27.10.2011 vom Bundestag verabschiedete Gesetzentwurf beruht auf der Fassung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses. Er beinhaltet im Wesentlichen folgende Änderungen bzw. Ergänzungen zum ursprünglichen Gesetzentwurf:

  • Klarstellungen und Präzisierungen des EU-Beitreibungsgesetzes

  • Regelung zur Steuerbefreiung von Übertragungen von Anrechten auf Altersversorgung

  • Klarstellung der vom Gesetzgeber gewollten Rechtslage zur steuerlichen Berücksichtigung von Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium sowie Anhebung des als Sonderausgaben abziehbaren Höchstbetrags auf 6.000 EUR

  • Anpassung der Korrekturnormen im Zusammenhang mit der elektronischen Datenübermittlung für die Berücksichtigung der betreffenden Vorsorgeaufwendungen

  • Klarstellungen und Verfahrensvereinfachung im Zusammenhang mit den Änderungen im Bereich der sog. Riester-Rente bei der Einführung eines Mindestbeitrags sowie die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge für zurückliegende Jahre nachzuzahlen

  • Erweiterung des Katalogs der Freiwilligendienste beim Kindergeld um den Bundesfreiwilligendienst sowie redaktionelle Anpassung des Bundeskindergeldgesetzes beim Kinderzuschlag

  • Anpassungen und Klarstellungen im Zusammenhang mit den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM)

  • Klarstellung der Änderungsverpflichtung des Arbeitgebers bei der Lohnsteuerermittlung für zurückliegende Lohnabrechnungszeiträume aufgrund verspätet bereitgestellter oder abgerufener elektronischer Lohnsteuerabzugsmerkmale

  • Effizientere Ausgestaltung des Verfahrens des Kirchensteuerabzugs auf Abgeltungsteuer

  • Suspendierung statt Aufhebung der Sanierungsklausel des § 8c KStG

  • Verbesserung im Bereich der statistischen Aufbereitung von Daten aus dem Vollzug der Steuergesetze

  • Anpassung des Bewertungsgesetzes zur Vermeidung von Besteuerungslücken bei Nichtvorhandensein von Bodenrichtwerten

  • Klarstellung bei der Bewertung des Erbbaurechts

  • Regelung zu Schenkungen im Zusammenhang mit Beteiligungen an Kapitalgesellschaften

  • Änderung des Umsatzsteuergesetzes bezüglich Veranstaltungsleistungen im Zusammenhang mit Messen und Ausstellungen im Drittlandgebiet

3. Gesetzesdokumente

Folgende Dokumente finden Sie im Internetangebot des Deutschen Bundestages und Bundesrates:

Gesetzentwurf der Bundesregierung: BT-Drs. 17/6263 (PDF)

Stellungnahme des Bundesrates: BR-Drs. 253/11 (PDF)

Fassung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (vom Bundestag verabschiedet): BT-Drs. 17/7469 (PDF)

4. Zeitlicher Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens

25.11.2011 2. Beratung im Bundesrat (geplant)
27.10.2011 Verabschiedung des Gesetzentwurfes im Bundestag
17.06.2011 1. Beratung im Bundesrat und Stellungnahme des Bundesrates
04.05.2011 Gesetzentwurf der Bundesregierung
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