Amtsblatt der EU: Aktualisierte Basistaxonomie 2024 für ESEF

Neue Anforderungen für das einheitliche elektronische Berichtsformat (ESEF)

Am 15. Januar 2025 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union die Delegierte Verordnung (EU) 2025/19 veröffentlicht. Diese Verordnung der Europäischen Kommission vom 26. September 2024 aktualisiert die technischen Regulierungsstandards der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 und führt die 2024 überarbeitete Taxonomie für das einheitliche elektronische Berichtsformat (ESEF) ein.

Hintergrund der Aktualisierung

Die ESEF-Basistaxonomie basiert auf der IFRS-Rechnungslegungstaxonomie, die regelmäßig von der IFRS-Stiftung überarbeitet wird, um:

  • Neue oder geänderte International Financial Reporting Standards (IFRS) zu berücksichtigen.
  • Inhaltliche und technische Verbesserungen an der Rechnungslegungstaxonomie vorzunehmen.

Die jüngste Überarbeitung der IFRS-Rechnungslegungstaxonomie wurde im März 2024 veröffentlicht. Die ESEF-Basistaxonomie wurde entsprechend angepasst, um die neuen Anforderungen und Entwicklungen zu integrieren.

Anwendungszeitraum der neuen Taxonomie

Die aktualisierte ESEF-Taxonomie gilt für Jahresfinanzberichte, deren Geschäftsjahre am oder nach dem 1. Januar 2025 beginnen. Damit wird den Emittenten genügend Zeit eingeräumt, die neuen Anforderungen effektiv umzusetzen.

Optionale frühzeitige Anwendung:

Die neue Taxonomie kann bereits freiwillig auf Geschäftsjahre angewendet werden, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen.

Wichtige Änderungen für Emittenten

  1. Erweiterung der Taxonomie:
    • Die überarbeitete ESEF-Taxonomie integriert die Änderungen aus der IFRS-Rechnungslegungstaxonomie 2024.
    • Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Finanzberichte den neuen technischen Anforderungen entsprechen.
  2. Technische und inhaltliche Anpassungen:
    • Die Aktualisierungen berücksichtigen neue IFRS-Standards und Änderungen bestehender Standards.
    • Verbesserungen in der Struktur und Qualität der Berichterstattung fördern eine einheitliche und klar verständliche Darstellung.
  3. Umsetzung der Anforderungen:
    • Unternehmen müssen ihre Systeme und Prozesse frühzeitig anpassen, um die neuen Standards einzuhalten.
    • Insbesondere Unternehmen, die die freiwillige frühzeitige Anwendung in Betracht ziehen, sollten die Taxonomieänderungen rechtzeitig implementieren.

Ausblick

Die Einführung der aktualisierten ESEF-Taxonomie stellt einen weiteren Schritt in Richtung einer verbesserten und einheitlichen Finanzberichterstattung innerhalb der EU dar. Unternehmen sollten die Änderungen genau prüfen und rechtzeitig Maßnahmen zur Umsetzung ergreifen, um die neuen Anforderungen reibungslos zu erfüllen.


Quelle: Wirtschaftsprüferkammer, Mitteilung vom 15.01.2025