Befugnis zu beschränkter Hilfeleistung in Steuersachen

Umfang der Beratungsbefugnis der Lohnsteuerhilfevereine; Befugnis zu beschränkter
Hilfeleistung in Steuersachen nach § 4 Nr. 11 StBerG

Das BMF hat die gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zum Umfang der Beratungsbefugnis der Lohnsteuerhilfevereine in Steuersachen nach § 4 Nr. 11 StBerG veröffentlicht.

U. a. wurden die Erlasse um Einzelheiten zur Beratungsbefugnis der Lohnsteuerhilfevereine in Zusammenhang mit steuerbefreiten Photovoltaikanlagen (§ 3 Nr. 72 EStG) ergänzt.

Die neuen Erlasse treten mit Veröffentlichung im Bundessteuerblatt Teil I an die Stelle der Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 15.11.2021 (BStBl I S. 2325).

Quelle: FinMin Baden-Württemberg, Erlass (gleich lautender Erlass) FM3-S 0820-2/75 vom 13.02.2023