BMF, Mitteilung vom 24.09.2024
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat das Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für das Kalenderjahr 2025 bekannt gegeben. Gemäß § 51 Absatz 4 Nummer 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ist das BMF berechtigt, dieses Muster zu bestimmen.
Vorgaben zum Format
Der Ausdruck der Lohnsteuerbescheinigung erfolgt im DIN-A4-Format. Es ist möglich, dass der Ausdruck geringfügig vom offiziellen Muster abweicht, solange sämtliche Angaben in derselben Reihenfolge enthalten sind und Format sowie Aufbau dem vorgegebenen Muster entsprechen.
Einhaltung des BMF-Schreibens vom 5. September 2024
Für die Ausstellung der Lohnsteuerbescheinigung sind die Richtlinien des BMF-Schreibens vom 5. September 2024 (BStBl I S. 1255) zu beachten. Diese legen spezifische Vorgaben zur Formatierung und Struktur fest, um die Einheitlichkeit und Lesbarkeit der Bescheinigungen zu gewährleisten.
Das Muster der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2025 ist auf der Homepage des BMF verfügbar.
Quelle: Bundesfinanzministerium