Ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg (Az. 6 K 6089/20 vom 17.10.2023) zeigt, wie streng die Aufzeichnungspflichten für Bewirtungskosten sind. Wer hier schlampt, riskiert den Verlust des Betriebsausgabenabzugs!
Der Fall:
Ein Immobilienunternehmen veranstaltete Kick-Off-Meetings und eine Jubiläumsfeier mit Bewirtung (Speisen, Getränke, Alkohol). Die Kosten wurden als Betriebsausgaben geltend gemacht, aber vom Finanzamt und dem Finanzgericht abgelehnt.
Die Begründung des Gerichts:
- Mangelhafte Aufzeichnungen: Die gesetzlich vorgeschriebenen Nachweise fehlten.
- Zweifel an der Angemessenheit: Der hohe Alkoholkonsum ließ Zweifel an der betrieblichen Veranlassung aufkommen.
Was sind die Anforderungen an Bewirtungskosten?
- Betriebliche Veranlassung: Die Bewirtung muss im Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit stehen.
- Angemessenheit: Die Kosten müssen im Rahmen des Üblichen liegen.
- Dokumentationspflichten: Es müssen detaillierte Aufzeichnungen über Ort, Tag, Teilnehmer, Anlass und Höhe der Bewirtungskosten geführt werden.
Warum sind Aufzeichnungen so wichtig?
Ohne korrekte Aufzeichnungen gelten die Kosten als privat veranlasst und sind nicht abzugsfähig. Es drohen Nachzahlungen und Zinsen.
Tipps für die Praxis:
- Sorgfältige Dokumentation: Führen Sie für jede Bewirtung detaillierte Aufzeichnungen.
- Angemessenheit beachten: Vermeiden Sie übermäßigen Alkoholkonsum und zu teure Speisen.
- Bewirtung vs. Werbung: Kennen Sie die Unterschiede zwischen Bewirtungs- und Werbekosten.
- Steuerberater: Lassen Sie Ihre Buchführung und Dokumentation regelmäßig von einem Steuerberater prüfen.
Fazit:
Das Urteil zeigt, dass die Finanzgerichte die Aufzeichnungspflichten bei Bewirtungskosten sehr ernst nehmen. Wer hier Fehler macht, riskiert den Verlust des Betriebsausgabenabzugs. Eine sorgfältige Dokumentation ist daher unerlässlich!