Der Bund der Steuerzahler (BdSt) warnt vor erheblichen finanziellen Mehrbelastungen für Millionen von Arbeitnehmern im Jahr 2025. Grund hierfür sind steigende Beitragssätze für die Kranken- und Pflegeversicherung sowie massiv erhöhte Beitragsbemessungsgrenzen. Um diese Belastungen abzumildern, fordert der BdSt die umgehende Verabschiedung des Steuerfortentwicklungsgesetzes – trotz der aktuellen politischen Unsicherheiten durch den Bruch der Ampelkoalition.
Kernforderungen: Abbau der kalten Progression
Ein zentrales Anliegen des BdSt ist der Abbau der kalten Progression, also die Anpassung des Einkommensteuertarifs an die Inflation. Ohne diese Anpassung zahlen Steuerpflichtige bei Lohnsteigerungen, die lediglich die Inflation ausgleichen, automatisch höhere Steuersätze – ohne real mehr Einkommen zur Verfügung zu haben. Das Steuerfortentwicklungsgesetz sah diese Anpassung für das Jahr 2025 vor und war bereits im Sommer 2024 vom Bundeskabinett beschlossen worden.
Im Oktober fand eine Anhörung im Finanzausschuss des Bundestags statt, bei der der BdSt als Sachverständiger die Wichtigkeit des Gesetzes unterstrich. Doch durch den Bruch der Koalition droht das Vorhaben zu scheitern.
Steigende Belastungen durch Sozialversicherungsbeiträge
Unabhängig von der steuerpolitischen Situation sind die Belastungen durch die Sozialversicherungsbeiträge ab 2025 gewiss:
- Steigende Beitragssätze:
Sowohl die Kranken- als auch die Pflegeversicherung erhöhen ihre Beitragssätze deutlich. - Massiv erhöhte Beitragsbemessungsgrenzen:
Arbeitnehmer mit höheren Einkommen müssen ab 2025 mit erheblich höheren Beiträgen rechnen, da die Höchstgrenzen für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge deutlich angehoben werden.
Beispielrechnung:
Eine Familie mit vier Personen (Alleinverdiener, verheiratet) muss 2025 aufgrund der steigenden Sozialabgaben mit einem Nettoeinkommensverlust von 468 Euro jährlich rechnen.
Appell an den Bundestag
Angesichts der drohenden Belastungen fordert der BdSt den Bundestag auf, das Steuerfortentwicklungsgesetz dennoch zu verabschieden. Die steuerliche Entlastung durch den Abbau der kalten Progression sei essenziell, um den steigenden Lebenshaltungskosten entgegenzuwirken und Arbeitnehmer sowie Familien zu entlasten.
Fazit
Der BdSt sieht dringenden Handlungsbedarf: Der Steuerentlastung durch den Abbau der kalten Progression muss absolute Priorität eingeräumt werden. Ohne diese Maßnahme drohen für viele Haushalte spürbare finanzielle Einschnitte. Ob der Bundestag das Steuerfortentwicklungsgesetz trotz der politischen Krise umsetzen wird, bleibt abzuwarten.
Weitere Berechnungen und Details finden Sie auf der Homepage des BdSt.