Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 2. September 2024 die neuen Vordrucke und Anleitungen für die standardisierte Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) für das Steuerjahr 2024 veröffentlicht. Diese Vordrucke sind für die Erstellung der Steuererklärungen durch Unternehmer und Mitunternehmerschaften essenziell.
Wichtige Neuerungen für 2024
Die Anlage EÜR ist nach wie vor der zentrale Bestandteil der Gewinnermittlung für Unternehmer, die ihre Einkünfte nach § 4 Absatz 3 Einkommensteuergesetz (EStG) ermitteln. Dazu gehören auch die Sonder- und Ergänzungsrechnungen für Mitunternehmerschaften. Diese Dokumente müssen bei der Finanzverwaltung eingereicht werden und sind durch Datenfernübertragung (ELSTER) zu übermitteln.
Authentifizierte Übermittlung:
Wie bereits in den Vorjahren ist die authentifizierte Übermittlung über das ELSTER-Portal erforderlich. Hierfür müssen sich Steuerpflichtige unter www.elster.de registrieren, falls dies nicht bereits geschehen ist. Die Registrierung und Ausstellung des Zertifikats können bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen. Es ist daher ratsam, dies frühzeitig zu erledigen, um Verzögerungen bei der Einreichung zu vermeiden.
Was ist neu im EÜR-Formular 2024?
Die Anlage EÜR umfasst wie im Vorjahr 4 Seiten und 107 Zeilen. Dennoch gibt es drei wesentliche Änderungen:
- Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) in Zeile 5
Erstmals wird die neue Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) abgefragt. Diese wird ab November 2024 vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) automatisch vergeben. Die W-IdNr. dient dazu, den betrieblichen Bereich vom privaten zu trennen und ist für alle wirtschaftlich Tätigen verpflichtend. - Neue Abfrage zu Erhaltungsaufwendungen in Zeile 42
Im Bereich der Raumkosten gibt es eine neue Zeile, in der spezifisch nach Erhaltungsaufwendungen gefragt wird. Dies zeigt, dass die Finanzverwaltung diesen Bereich genauer unter die Lupe nimmt. Achten Sie darauf, Ihre betriebsbezogenen Kosten in diesem Bereich korrekt aufzuschlüsseln. - Homeoffice-Pauschale in Zeile 66
Die Homeoffice-Pauschale von 6 € pro Tag (max. 1.260 € pro Jahr) kann jetzt explizit in einer neuen Zeile eingetragen werden. Diese Pauschale ist für Selbstständige relevant, die tageweise von zu Hause arbeiten, aber kein separates häusliches Arbeitszimmer geltend machen. Um die Pauschale in Ihrer EÜR zu beanspruchen, sollten Sie eine Liste der Homeoffice-Tage führen, um die Angaben für das Finanzamt nachweisen zu können.
Besondere Anforderungen und Formulare
Schuldzinsenregelung:
Eine wesentliche Voraussetzung ist die korrekte Angabe der Schuldzinsen. Übersteigen die angefallenen Schuldzinsen im Wirtschaftsjahr den Betrag von 2.050 Euro (ohne Berücksichtigung von Darlehen zur Finanzierung von Anlagevermögen), müssen Einzelunternehmen zusätzliche Angaben in der Anlage SZ machen.
Richtbeträge und pauschale Betriebsausgaben:
Für Betriebe im Weinbau und bei Holznutzungen können die entsprechenden Richtbeträge und pauschalen Betriebsausgaben in der Anlage LuF geltend gemacht werden.
Körperschaften:
Körperschaften müssen ihre Betriebseinnahmen und -ausgaben bis zur Zeile 75 der Anlage EÜR eintragen. Die detaillierte Ermittlung der Einkünfte erfolgt anschließend auf der Anlage GK zur Körperschaftsteuererklärung.
Härtefallregelungen
In bestimmten Härtefällen kann auf Antrag beim Finanzamt von der Pflicht zur elektronischen Übermittlung abgesehen werden. In diesen Fällen dürfen Papiervordrucke der Anlage EÜR verwendet werden. Dies ist insbesondere dann relevant, wenn technische oder andere erhebliche Gründe eine elektronische Übermittlung unmöglich machen.
Veröffentlichung und weitere Informationen
Dieses Schreiben samt der detaillierten Anleitungen und Vordrucke wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht und ist auf der Homepage des BMF abrufbar. Steuerpflichtige sollten sich zeitnah mit den neuen Regelungen vertraut machen, um rechtzeitig ihre Steuererklärungen vorbereiten zu können.
Fazit:
Das neue EÜR-Formular für 2024 bringt keine großen Veränderungen mit sich, dennoch sind die Neuerungen, wie die Einführung der W-IdNr. und die spezifischeren Abfragen zu bestimmten Kosten, wichtige Punkte, die Sie beachten sollten. Eine gründliche Vorbereitung und genaue Prüfung Ihrer EÜR helfen Ihnen dabei, steuerliche Unstimmigkeiten zu vermeiden und sicher durch das Steuerjahr 2024 zu kommen. Unternehmer und Steuerberater sollten die Neuerungen für 2024 genau prüfen, um mögliche Fallstricke zu vermeiden.
Tipp: Prüfen Sie Ihre Angaben sorgfältig
Auch wenn Sie mit einer Buchhaltungssoftware arbeiten, sollten Sie das automatisch ausgefüllte Formular Zeile für Zeile prüfen. Fehlerhafte oder ungewöhnlich hohe bzw. niedrige Angaben bei Ausgaben und Einnahmen können schnell zu Nachfragen oder Prüfungen durch das Finanzamt führen.