Hintergrund zur Anpassung der Bewirtschaftungskosten
Im Rahmen der Grundstücksbewertung spielen die Bewirtschaftungskosten gemäß § 187 Bewertungsgesetz (BewG) eine entscheidende Rolle. Diese beinhalten insbesondere die Verwaltungskosten und die Instandhaltungskosten für Wohnnutzung. Um eine marktgerechte Bewertung sicherzustellen, müssen die Basiswerte aus der Anlage 23 BewG regelmäßig an die aktuellen Verbraucherpreisindizes angepasst werden.
Gemäß § 187 Absatz 3 Satz 4 BewG ist das Bundesministerium der Finanzen (BMF) verpflichtet, die relevanten Verbraucherpreisindizes bekanntzugeben. Diese Indizes dienen als Grundlage zur Anpassung der Basiswerte für Bewertungsstichtage des jeweiligen Kalenderjahres.
Veröffentlichung der Verbraucherpreisindizes für 2025
In einem aktuellen Schreiben des BMF (IV D 4 – S 3224/00006/003/002) vom 20. Januar 2025 wurden die für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2025 anzuwendenden Verbraucherpreisindizes bekanntgegeben. Diese basieren auf den Daten des Statistischen Bundesamts und stellen eine fundierte Grundlage für die Anpassung der Verwaltungskosten und Instandhaltungskosten dar.
Anwendung auf die Basiswerte aus Anlage 23 BewG
Die Verbraucherpreisindizes sind für die Anpassung der in Anlage 23 BewG festgelegten Basiswerte heranzuziehen. Damit wird sichergestellt, dass die Verwaltungskosten und Instandhaltungskosten realitätsnah bewertet werden und die aktuellen Marktentwicklungen widerspiegeln.
Wichtige Eckpunkte des Schreibens
- Grundlage: Die Verbraucherpreisindizes beruhen auf den Jahresdurchschnittswerten 2024 und wurden auf Basis des Jahres 2021 (= 100) berechnet.
- Verwendung: Die Indizes sind für alle Bewertungsstichtage im Jahr 2025 verbindlich anzuwenden.
- Rechtsgrundlage: Das Schreiben erfolgt auf Basis der gesetzlichen Vorgaben gemäß § 187 Absatz 3 Satz 4 BewG.
Veröffentlichung und Verfügbarkeit
Das Schreiben wurde im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht und steht online als PDF-Dokument (106 KB) zum Download bereit. Steuerberater, Gutachter und andere Fachleute sollten dieses Dokument in ihre Bewertungspraxis einbeziehen, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.
Fazit
Die Anpassung der Basiswerte für Verwaltungskosten und Instandhaltungskosten an die aktuellen Verbraucherpreisindizes stellt einen wesentlichen Schritt zur Sicherung der Bewertungsqualität dar. Für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben ist die Berücksichtigung der im BMF-Schreiben genannten Werte unverzichtbar.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen