Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2024 (JStG 2024) plant der Gesetzgeber eine erhebliche Änderung, die insbesondere Anleger von Investmentfonds betreffen wird. Künftig sollen Anteile an bestimmten Investmentfonds in den Anwendungsbereich der Wegzugsbesteuerung fallen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, steuerliche Nachteile für den Staat zu minimieren, die durch Wegzüge von Anlegern ins Ausland entstehen könnten.
Was ändert sich konkret?
Nach den neuen Regelungen werden sowohl Anteile an sogenannten Spezial-Investmentfonds als auch an (Publikums-)Investmentfonds, einschließlich ETFs, von der Wegzugsbesteuerung erfasst. Die wesentlichen Kriterien, die erfüllt sein müssen, sind:
- Mindestens 1% Beteiligung: Der Anleger muss zu mindestens 1% an einem Investmentfonds beteiligt sein.
- Anschaffungskosten von mindestens 500 TEUR: Alternativ müssen die Anschaffungskosten für die Anteile an einem Investmentfonds mindestens 500.000 Euro betragen.
Diese 500.000 Euro-Grenze gilt für jeden einzelnen Investmentfonds. Das bedeutet, dass, wenn ein Anleger Anteile an mehreren Fonds mit Anschaffungskosten von jeweils 400.000 Euro hält, die Wegzugsbesteuerung nicht zur Anwendung kommt, selbst wenn die Gesamtinvestition 2.000.000 Euro beträgt.
Besondere Regelungen für hohe Investitionen
Eine neue Regelung in § 19 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 Buchstabe b – neu – des Investmentsteuergesetzes (InvStG) besagt, dass die Wegzugsbesteuerung auch dann Anwendung findet, wenn der Anleger nicht die 1%-Beteiligung erreicht, aber insgesamt 500.000 Euro in einem Fonds investiert hat. Hierbei werden die Investitionen in verschiedene Fonds separat betrachtet und nicht addiert. Das bedeutet, dass Anleger strategisch planen müssen, um unterhalb der festgelegten Schwellenwerte zu bleiben.
Fazit
Die geplanten Änderungen im JStG 2024 stellen eine signifikante Verschärfung für Anleger von Investmentfonds dar. Diese neuen Regelungen erfordern eine sorgfältige Analyse der eigenen Investitionen und der steuerlichen Implikationen eines möglichen Wegzugs ins Ausland. Anleger sollten sich frühzeitig mit diesen Aspekten auseinandersetzen und gegebenenfalls rechtlichen oder steuerlichen Rat einholen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
Die Verschärfung der Wegzugsbesteuerung könnte auch Auswirkungen auf die Art und Weise haben, wie Anleger ihre Portfolios gestalten und verwalten. Eine proaktive Strategie und umfassende Information sind daher unerlässlich, um die steuerlichen Konsequenzen bestmöglich zu steuern.