Wer eine Auslandsgesellschaft gründet – z. B. in Zypern, Malta oder einem anderen EU-Land –, muss sicherstellen, dass diese auch steuerlich anerkannt wird. Im Zentrum stehen dabei zwei zentrale Anforderungen: die tatsächliche Geschäftsleitung und eine ordnungsgemäße Betriebsstätte.
In Zeiten zunehmender Prüfung durch Finanz- und Sozialversicherungsbehörden ist es entscheidend, die Substanzanforderungen zu erfüllen. Denn andernfalls droht die Einstufung als Scheingesellschaft, was erhebliche steuerliche und rechtliche Risiken nach sich ziehen kann.
✅ Was bedeutet „tatsächliche Geschäftsleitung“?
Aus steuerlicher Sicht kommt es nicht auf den eingetragenen Sitz im Handelsregister an, sondern auf den Ort, an dem das Unternehmen faktisch geführt wird – also wo die geschäftlichen Entscheidungen getroffen und umgesetzt werden.
Finanzämter prüfen u. a.:
- Wer trifft operative Entscheidungen – und wo?
- Finden Sitzungen der Geschäftsleitung am Firmensitz statt?
- Wo werden Verträge verhandelt und unterzeichnet?
- Wo laufen tägliche Geschäftsprozesse ab?
➡️ Ein Unternehmen mit Verwaltungssitz in Zypern, dessen Geschäftsführer jedoch ausschließlich aus Deutschland agiert, riskiert, dass Deutschland als tatsächlicher Besteuerungsstaat gilt – mit allen steuerlichen Konsequenzen.
🏢 Anforderungen an eine ordnungsgemäße Betriebsstätte
Die Betriebsstätte ist der sichtbare Nachweis für eine reale wirtschaftliche Tätigkeit. In der EU – insbesondere in Zypern, Malta, Irland oder Estland – prüfen Behörden zunehmend, ob Substanz vorhanden ist oder lediglich ein Briefkasten.
Eine funktionierende Betriebsstätte sollte:
- Über eigene, physische Geschäftsräume verfügen (nicht nur virtuelle Adresse)
- Abschließbar und exklusiv nutzbar sein (kein geteiltes Coworking)
- Eine der Geschäftstätigkeit entsprechende Ausstattung besitzen
- Über Internet, Telefon, E-Mail und Geschäftsadresse erreichbar sein
- Während üblicher Geschäftszeiten besetzt oder erreichbar sein
- Bei Bedarf über Lager- oder Produktionsflächen verfügen
➡️ Eine reale Betriebsstätte ist mehr als ein Schreibtisch – sie muss zur Geschäftstätigkeit passen und nachweislich genutzt werden.
📞 Mindestanforderungen: Telefon, Post, Ansprechpartner
Klingt einfach – wird aber oft übersehen: Behörden legen auch auf kleine Details großen Wert, wenn es um die Prüfung der wirtschaftlichen Substanz geht. Achten Sie auf:
- Telefonnummer mit lokaler Vorwahl
- E-Mail-Adressen mit Firmendomäne
- Postempfang & Dokumentenarchivierung am Unternehmenssitz
- Buchhaltung & Vertragsunterzeichnung vor Ort
📜 Warum Substanznachweise entscheidend sind
Fehlen glaubhafte Nachweise über Geschäftsleitung und Betriebsstätte, droht:
- Aberkennung der steuerlichen Ansässigkeit im Ausland
- Verlust der EU-VAT-Nr. (Umsatzsteuer-ID)
- Versagung der Betriebsausgabenanerkennung bei Kunden
- Steuerrückforderungen und Bußgelder
- Ausschluss vom internationalen Handel oder Bankenwesen
❗ Häufige Fehler bei Auslandsgesellschaften
🚫 Virtuelles Büro ohne reale Nutzung
🚫 Entscheidungen werden weiterhin aus Deutschland getroffen
🚫 Keine lokale Geschäftsleitung oder Ansprechpartner vor Ort
🚫 Verträge werden in Deutschland unterzeichnet
🚫 Geteilte Räume ohne tatsächliche Eigenständigkeit
➡️ Ergebnis: Aberkennung der Struktur – und volle Besteuerung in Deutschland
💼 Tipp: Substanz von Anfang an richtig planen
Eine wirtschaftlich anerkannte Auslandsgesellschaft braucht mehr als einen Eintrag im Register. Wir unterstützen Sie bei:
- Aufbau einer realen Betriebsstätte
- Gestaltung und Nachweis der tatsächlichen Geschäftsleitung
- Erstellung und Aufbewahrung substanzrelevanter Dokumente
- Kommunikation mit deutschen und ausländischen Finanzämtern
- Vermeidung von Scheinselbstständigkeit oder Briefkastenvorwürfen
👥 Für wen ist das besonders relevant?
- Unternehmer mit EU-Auslandsgesellschaften
- Selbstständige mit Wohnsitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz
- eCommerce- & Trading-Unternehmen
- Holdingstrukturen oder Lizenzgesellschaften
- Auswanderer mit Zypern Non-Dom oder Malta-Residency
Fazit: Rechtssicherheit durch echte Substanz
Tatsächliche Geschäftsleitung + ordnungsgemäße Betriebsstätte = steuerliche Anerkennung.
Nur mit beiden Komponenten können Sie sicherstellen, dass Ihre Auslandsgesellschaft langfristig stabil, rechtssicher und steuerlich anerkannt bleibt.
📞 Lassen Sie sich beraten – bevor es zu spät ist
Sie planen eine Gesellschaft im Ausland oder haben bereits gegründet? Lassen Sie Ihre Struktur jetzt professionell prüfen.
Hinweis: Die Informationen in diesem Beitrag dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung. Gern beraten wir Sie zu Ihrer konkreten Situation.