Die Inflationsausgleichsprämie wurde 2022 eingeführt und bietet eine attraktive Möglichkeit, um steuerliche Vorteile zu nutzen. Besonders für Selbstständige und Unternehmer kann die Prämie eine interessante Option sein, um die Steuerlast zu senken. Hier erfahren Sie, wie Sie die Prämie effektiv einsetzen können, um Ihre Steuerbelastung zu minimieren.
Was ist die Inflationsausgleichsprämie?
Die Inflationsausgleichsprämie ist eine steuerfreie Zahlung von bis zu 3.000 € pro Arbeitnehmer oder Minijobber, die zur Unterstützung in Zeiten hoher Inflation gedacht ist. Diese Prämie kann nicht nur an Vollzeitbeschäftigte, sondern auch an Minijobber gezahlt werden, ohne dass deren Minijob-Status gefährdet wird.
Beispiel: Max Mustermann
Nehmen wir den Selbstständigen Max Mustermann, der seine Lebenspartnerin als Minijobberin beschäftigt. Wenn Max die Inflationsausgleichsprämie noch nicht ausgezahlt hat, kann er dies tun, um seinen steuerlichen Gewinn zu reduzieren. Er plant, seiner Lebenspartnerin 3.000 € zu zahlen, die er als Betriebsausgabe geltend machen kann. Für seine Partnerin ist dieser Betrag steuerfrei.
Wichtige Hinweise zur Auszahlung
- Zuflussprinzip: Die Auszahlung muss bis zum 31.12.2024 erfolgen. Es zählt das Datum, an dem das Geld auf dem Konto des Empfängers gutgeschrieben wird. Überweisungen, die am 31.12.2024 getätigt werden, sind oft erst im neuen Jahr auf dem Konto verfügbar, was die Steuerfreiheit gefährden kann.
- Überweisungstermin: Um sicherzustellen, dass das Geld rechtzeitig ankommt, sollten Sie die Überweisung einige Tage vor dem Jahreswechsel vornehmen. Achten Sie darauf, dass der Betrag bis spätestens 31.12.2024 auf dem Konto des Empfängers ist.
- Verwendungszweck: Geben Sie im Überweisungstext an, dass es sich um die „Inflationsausgleichsprämie“ handelt. Dies sorgt dafür, dass bei eventuellen Prüfungen klar ist, dass es sich um eine steuerfreie Zahlung handelt.
- Teilzahlungen: Sie können die Prämie auch in mehreren Teilbeträgen auszahlen. Wenn Max beispielsweise 2023 bereits 1.500 € ausgezahlt hat, kann er 2024 noch einmal bis zu 1.500 € zahlen. Die Gesamtsumme darf jedoch 3.000 € nicht überschreiten.
Fazit
Die Inflationsausgleichsprämie bietet eine hervorragende Möglichkeit, steuerliche Vorteile zu nutzen und gleichzeitig Ihre Mitarbeiter finanziell zu entlasten. Achten Sie auf die Fristen und die korrekte Handhabung der Zahlungen, um die steuerlichen Vorteile optimal auszuschöpfen. Wenn Sie diese Tipps beachten, steht einer erfolgreichen Auszahlung der Prämie nichts im Wege.