Mehr Steuertransparenz für multinationale Unternehmen

  • Europäische Konzerne sollten offenlegen, wie viele Steuern sie in jedem einzelnen Land entrichten;
  • Auch in Ländern außerhalb der EU;
  • Betrifft multinationale Unternehmen mit einem weltweiten Umsatz ab 750 Millionen Euro.

Europäische Konzerne sollen verpflichtet werden, ihre wirtschaftlichen Aktivitäten in jedem einzelnen Land offenzulegen, verlangen die Abgeordneten in einer Plenardebatte am 04.07.2017.

Sie unterstützten einen Vorschlag, nach dem multinationale Unternehmen ihre erzielten Gewinne und die darauf entrichteten Steuern nach Ländern aufgeschlüsselt melden müssen – mit möglichen Ausnahmen, falls die Unternehmen beweisen können, dass die Veröffentlichung von Details ihrem Geschäft schaden würde.

Das Ziel der Maßnahmen ist, Steuertransparenz zu erhöhen.

Öffentlicher Zugang zu Steuerinformationen

Nach dem Vorschlag müssten multinationale Unternehmen mit einem weltweiten Umsatz ab 750 Millionen Euro ihre Steuerinformationen in jedem Steuergebiet, in dem sie tätig sind, in einem Standardformular veröffentlichen. Diese Daten wären dann über die Firmenwebseite frei erhältlich.

Das Unternehmen muss seinen Bericht auch in ein öffentliches von der Kommission verwaltetes Register einstellen.

Der Bericht muss folgendes beinhalten:

  • den Namen des Unternehmens und gegebenenfalls eine Liste aller seiner Tochterunternehmen, eine kurze Beschreibung der Art ihrer Tätigkeiten und ihre jeweiligen geographischen Standorte;
  • die Zahl der Beschäftigten in Vollzeitäquivalenten;
  • den Betrag der Nettoumsatzerlöse;
  • ausgewiesenes Kapital;
  • den Gewinn oder Verlust vor Ertragsteuern;
  • den Betrag der im betreffenden Geschäftsjahr von Unternehmen und Zweigniederlassungen mit Steuersitz im jeweiligen Steuergebiet entrichteten Ertragsteuern;
  • Den Betrag der einbehaltenen Gewinne;
  • ob Unternehmen, Tochterunternehmen oder Zweigniederlassungen von einer bevorzugten steuerlichen Behandlung profitieren.

Die Abgeordneten unterstützten auch Maßnahmen zum Schutz wirtschaftlich sensibler Daten, indem sie den Mitgliedstaaten erlauben, Ausnahmen von der Veröffentlichung einzelner Auskünfte Informationspflicht zu gewähren. Diese Ausnahmen müssen Jahr für Jahr erneuert werden und gelten nur im Hoheitsgebiet des jeweiligen Mitgliedstaats.

Wenn die Mitgliedstaaten eine solche befristete Ausnahme gewähren, müssen sie dies der Kommission mitteilen und ihr auf vertrauliche Art die nicht aufgenommene Information zusammen mit einer detaillierten Begründung für die gewährte Ausnahme übermitteln.

Jedes Jahr veröffentlicht die Kommission dann auf ihrer Website die von den Mitgliedstaaten eingegangenen Mitteilungen mit den Begründungen.

Strenge Beschränkungen der Ausnahmen

Die Abgeordneten haben weitere Änderungsanträge angenommen, die Ausnahmen für Unternehmen bei der Offenlegung ihrer Steuerinformationen beschränken. Wenn zum Beispiel ein Unternehmen sich nicht mehr für eine Ausnahme qualifiziert, muss es die zurückgehaltenen Informationen sofort offenlegen. Firmen müssen sich auch selbst jedes Jahr um die Erneuerung der ihnen gewährten Ausnahmen bewerben.

Ab dem Ende des Zeitraums der Nichtoffenlegung hat das Unternehmen auch rückwirkend „in Form eines arithmetischen Durchschnitts“ die Informationen, die den Zeitraum der Nichtoffenlegung betreffen, offen zu legen.

Der Berichtsentwurf wurde mit 534 Stimmen angenommen, bei 98 Gegenstimmen und 62 Enthaltungen.

EU-Parlament, Pressemitteilung vom 04.07.2017