BMF, Schreiben III C 3 – S-7344 / 19 / 10002 :006 vom 17.06.2024
Mit Verkündung des Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness am 27. März 2024 wurden der § 18 Absatz 3 Satz 1 UStG sowie der § 19 Absatz 1 Satz 4 UStG neu gefasst.
Änderungen für Kleinunternehmer
Kleinunternehmer sind damit grundsätzlich ab dem Besteuerungszeitraum 2024 von der Abgabe von Umsatzsteuererklärungen befreit. Damit gilt Folgendes:
- Neuer Vordruck für die Umsatzsteuererklärung 2024 Für die Abgabe der Umsatzsteuererklärung 2024 wird das folgende Vordruckmuster neu gefasst:
- USt 2 E Anleitung zur Umsatzsteuererklärung 2024
- Herstellung des Vordrucks Der Vordruck ist auf der Grundlage des unveränderten Vordruckmusters herzustellen.
- Übermittlung der Umsatzsteuererklärung Die Umsatzsteuererklärung ist grundsätzlich nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung authentifiziert zu übermitteln (§ 18 Abs. 3 Satz 1 UStG i. V. m. § 87a Abs. 6 Satz 1 AO). Informationen hierzu sind unter der Internet-Adresse www.elster.de erhältlich.
Veröffentlichung und Verfügbarkeit
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht. Das Schreiben mit Anleitung finden Sie auf der Homepage des BMF.
Wichtige Hinweise zur Umsetzung
- Befreiung für Kleinunternehmer: Kleinunternehmer müssen ab dem Steuerjahr 2024 keine Umsatzsteuererklärung mehr abgeben. Diese Änderung soll die bürokratische Belastung für kleine Unternehmen verringern und zu einer Vereinfachung der steuerlichen Pflichten beitragen.
- Datentransfer: Auch wenn die Abgabe für Kleinunternehmer entfällt, ist es für alle anderen Unternehmer wichtig, den amtlich vorgeschriebenen Datensatz elektronisch und authentifiziert zu übermitteln. Das ELSTER-Portal bietet hierfür die notwendige Infrastruktur und Unterstützung.
Fazit
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit der Neufassung der Umsatzsteuererklärungsformulare und den damit einhergehenden Änderungen wesentliche Schritte unternommen, um die steuerlichen Prozesse zu vereinfachen und den administrativen Aufwand zu reduzieren. Kleinunternehmer profitieren besonders von der neuen Regelung, die sie von der Abgabe der Umsatzsteuererklärung befreit.
Für detaillierte Informationen und die genaue Anleitung zur neuen Umsatzsteuererklärung 2024 besuchen Sie bitte die Homepage des BMF.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen