Neue Förderung für Gründungen und Nachfolgen: ERP-Förderkredit gestartet

Ab dem 1. November 2024 gibt es für Gründer und Nachfolger eine neue attraktive Fördermöglichkeit: Die KfW und die Bürgschaftsbanken haben gemeinsam den ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge ins Leben gerufen. Dieses Programm unterstützt Investitionen, Unternehmensübernahmen und Betriebsmittelfinanzierungen und bietet zahlreiche Vorteile für Gründer und Übernehmer.


Was wird gefördert?

Der ERP-Förderkredit richtet sich an:

  • Existenzgründer, die ein neues Unternehmen starten möchten,
  • Nachfolger, die ein bestehendes Unternehmen übernehmen,
  • Unternehmen, die in den ersten fünf Jahren nach Gründung Investitionen oder Betriebsmittel finanzieren möchten.

Die wichtigsten Konditionen auf einen Blick

  • Förderhöhe: Bis zu 500.000 € pro Vorhaben.
  • Finanzierungsanteil: Bis zu 35 % der Investitionssumme.
  • Keine Sicherheiten: Der Kredit wird ohne Sicherheiten gewährt.
  • Garantie der Bürgschaftsbanken: Die Bürgschaftsbanken übernehmen eine 100 %-Garantie, wodurch die Hausbanken vom Kreditausfallrisiko vollständig entlastet werden.
  • Vergünstigte Zinsen: Die KfW refinanziert die Hausbanken zu attraktiven Zinssätzen aus Mitteln des European Recovery Program (ERP).

Besonderheiten des Programms

Das Förderprogramm bietet maximale Flexibilität und Planungssicherheit:

  1. Entlastung der Hausbanken: Dank der vollständigen Risikoübernahme durch die Bürgschaftsbanken müssen Hausbanken keine Sicherheiten verlangen.
  2. Kombinationsmöglichkeiten: Der ERP-Förderkredit kann mit anderen Förderprogrammen und Instrumenten der Bürgschaftsbanken kombiniert werden.
  3. Zwei Laufzeitvarianten: Es stehen unterschiedliche Laufzeiten zur Verfügung, sodass die Förderung individuell an die Bedürfnisse der Gründer und Nachfolger angepasst werden kann.

Wie funktioniert die Beantragung?

Die Beantragung des ERP-Förderkredits erfolgt über die Hausbank. Der Prozess gliedert sich in drei Schritte:

  1. Antrag auf Garantieübernahme: Die Hausbank stellt den Antrag bei der zuständigen Bürgschaftsbank.
  2. Übernahme der Garantie: Nach der Zusage der Bürgschaftsbank wird der Refinanzierungskredit bei der KfW beantragt.
  3. Automatisierte Prüfung und Zusage: Die KfW prüft den Antrag vollautomatisiert und gibt schnellstmöglich eine Zusage.

Vorteile für Gründer und Nachfolger

  • Schneller Zugang zu Kapital: Durch die schlanke und automatisierte Abwicklung wird der Finanzierungsprozess beschleunigt.
  • Risikominimierung: Die Garantie der Bürgschaftsbanken sorgt für Sicherheit und erleichtert den Zugang zu Krediten.
  • Attraktive Konditionen: Günstige Zinssätze aus dem ERP-Sondervermögen machen Investitionen besonders erschwinglich.

Weitere Informationen und Antragstellung

Details zum ERP-Förderkredit und die Möglichkeit zur Antragstellung finden Sie unter:


Fazit: Der neue ERP-Förderkredit ist eine hervorragende Möglichkeit für Gründer und Nachfolger, Investitionen und Betriebsmittel zu finanzieren. Dank der attraktiven Konditionen und der Entlastung durch die Bürgschaftsbanken können auch kleine Unternehmen ihre Geschäftsideen risikofrei realisieren. Nutzen Sie diese Chance für Ihre Gründung oder Nachfolge!