Rürup-Rente: Private, kapitalgedeckte Vorsorgeform vor allem für Freiberufler

Die Basisrente, besser bekannt als Rürup-Rente, ist eine seit 2005 staatlich subventionierte Form der Altersvorsorge. Entwickelt wurde sie vom Ökonomen Prof. Dr. Bert Rürup und ist speziell auf die Bedürfnisse von Freiberuflern und Selbständigen zugeschnitten, die nicht von der Riester-Rente profitieren können. Anders als die gesetzliche Rente ist die Rürup-Rente kapitalgedeckt und nicht umlagefinanziert. Dies bedeutet, dass die Beiträge in individuellen Verträgen angespart und verzinst werden.

Was zeichnet die Rürup-Rente aus?

  • Lebenslange Verrentung: Im Unterschied zu klassischen Rentenversicherungen gibt es bei der Rürup-Rente kein Kapitalwahlrecht. Das angesparte Kapital wird nicht auf einmal ausgezahlt, sondern in Form einer lebenslangen Rente.
  • Keine Vererbbarkeit: Die Ansprüche aus der Rürup-Rente sind nicht vererblich, nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar. Dies stellt sicher, dass die Rente ausschließlich der Altersvorsorge dient.
  • Steuerliche Förderung: Die Beiträge zur Rürup-Rente sind steuerlich absetzbar. Die Absetzbarkeit ist an bestimmte Höchstbeträge gekoppelt, die jährlich angepasst werden.

Steuerliche Aspekte der Rürup-Rente

Seit 2015 ist der Höchstbetrag für die Absetzbarkeit der Beiträge zur Rürup-Rente an den Maximalbetrag der knappschaftlichen Rentenversicherung gekoppelt. Für das Jahr 2018 waren bei einer Einzelveranlagung höchstens 23.808 € absetzbar, bei zusammenveranlagten Ehegatten der doppelte Betrag. Von diesen Beträgen wurden im Jahr 2018 86 % als Sonderausgaben berücksichtigt. Es ist wichtig zu beachten, dass bei Angestellten vom Höchstförderbetrag die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung abgezogen werden, was die Rürup-Rente besonders für Selbständige attraktiv macht.

Nachgelagerte Besteuerung

Die Auszahlungen aus der Rürup-Rente unterliegen der nachgelagerten Besteuerung. Dies bedeutet, dass die Rentenleistungen während der Auszahlungsphase besteuert werden. Bis 2040 erfolgt die Besteuerung übergangsweise nur teilweise. Der steuerfreie Anteil der Rente wird zu Beginn des Rentenbezugs festgelegt und bleibt in Euro konstant. Je später der Rentenbeginn, desto höher ist der zu versteuernde Anteil. Ab dem Jahr 2040 sind die Rentenleistungen vollständig steuerpflichtig.

Vorteile und Nachteile

Die Rürup-Rente bietet zahlreiche Vorteile, insbesondere für Selbständige und Freiberufler:

  • Steuerliche Vorteile: Hohe steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge, insbesondere bei hohem Einkommen.
  • Lebenslange Sicherheit: Lebenslange Rentenzahlungen bieten finanzielle Sicherheit im Alter.

Allerdings gibt es auch Nachteile:

  • Unflexibilität: Strenge Regelungen und fehlende Kapitalverfügbarkeit machen die Rürup-Rente unflexibel.
  • Nachgelagerte Besteuerung: Die Rentenleistungen werden später voll besteuert, was berücksichtigt werden muss.

Fazit

Die Rürup-Rente stellt eine sinnvolle Ergänzung zur Altersvorsorge dar, insbesondere für Selbständige und Freiberufler. Trotz ihrer Unflexibilität bietet sie durch die steuerliche Absetzbarkeit und die lebenslange Rentenzahlung attraktive Vorteile. Besonders in Jahren mit hohem Einkommen kann es sinnvoll sein, zusätzliche Einzahlungen in die Rürup-Rente zu leisten, um Steuervorteile zu maximieren. Ein genauer Blick auf die individuellen Bedürfnisse und steuerlichen Gegebenheiten ist dabei unerlässlich.