Schlagwort-Archive: EU-Agrarbeihilfeempfänger

Veröffentlichungspflicht von EU-Agrarbeihilfeempfänger

Veröffentlichungspflicht von EU-Agrarbeihilfeempfänger

Kernaussage

Bislang haben die EU-Mitgliedsstaaten jedes Jahr nachträglich Informationen über die Empfänger von Mitteln aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft sowie dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums veröffentlicht. Dies erfolgte durch Nennung des Begünstigten, seiner Niederlassung bzw. seines Wohnorts mit Postleitzahl sowie durch Angabe der aus dem Fonds erhaltenen Jahresbeträge.

Sachverhalt

Gegen die Veröffentlichung der sie betreffenden Daten haben vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden 2 Landwirte Klage erhoben und begehrt, das Land Hessen zu verpflichten, die Veröffentlichung zu unterlassen. Insbesondere vor dem Hintergrund des nicht gerechtfertigten Eingriffs in das Grundrecht auf Schutz der personenbezogenen Daten ersuchte das Verwaltungsgericht den Europäischen Gerichtshof, die Gültigkeit der Bestimmung zu prüfen.

Entscheidung

Der EuGH sieht in der Veröffentlichungspflicht eine Verletzung der Achtung des Privatlebens im Allgemeinen. Durch Veröffentlichung der Namen der Mittelempfänger sowie der Höhe der erhaltenen Beträge können auch Dritte die Daten ohne Zugangsbeschränkungen einsehen. Diese Tatsachen überwiegen derart, dass das Schutzbedürfnis nicht durchbrochen werden darf. Damit sind die veröffentlichten Daten in der bisherigen Form unverhältnismäßig, so dass einer öffentlichen Information über die Verwendung von Steuergeldern widersprochen werden muss.

Konsequenz

Damit beschränkt der EuGH die Veröffentlichung der Empfänger von EU-Agrarhilfen. Das Urteil hat Wirkung ab dem Tag der Verkündigung. Zurückliegende Veröffentlichungen sollen demnach nicht in Frage gestellt werden.