Unterhaltsrechtliche Leitlinien für 2015 veröffentlicht

Die Familiensenate des Kammergerichts haben ihre unterhaltsrechtlichen Leitlinien für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2015 veröffentlicht. Diese Leitlinien dienen der Vereinheitlichung des Unterhaltsrechts in der Praxis. Sie konkretisieren unbestimmte Rechtsbegriffe des Unterhaltsrechts und pauschalieren die unterhaltsrelevanten Beträge.

Hintergrundinformationen zu den Änderungen:
Auf Empfehlung der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages und in Abstimmung mit den Vertreterinnen und Vertretern der Oberlandesgerichte wurden die Selbstbehaltssätze der „Düsseldorfer Tabelle“ mit Wirkung zum 1. Januar 2015 angehoben. Dies war Veranlassung für das Kammergericht, dessen unterhaltsrechtliche Leitlinien anzupassen. Ab dem vorgenannten Zeitpunkt wird das Kammergericht die neuen Leitlinien anwenden.

Die neuen Leitlinien finden Sie auf der Homepage des KG Berlin.

Quelle: KG Berlin, Pressemitteilung vom 19.12.2014