Werbungskosten: So setzen Sie Ihre beruflichen Ausgaben steuerlich ab

Allgemeines zu Werbungskosten

Werbungskosten sind Ausgaben, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit haben. Diese Kosten können in der Steuererklärung angegeben werden und reduzieren das zu versteuernde Einkommen.

Typische Werbungskosten:

  • Bewerbungskosten
  • Beiträge zu Berufsverbänden
  • Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
  • Reisekosten für beruflich bedingte Auswärtstätigkeiten
  • Arbeitsmittel wie Werkzeuge oder Computer

Diese Kosten werden in dem Jahr in der Anlage N angegeben, in dem sie bezahlt wurden.

Arbeitnehmer-Pauschbetrag

Jede steuerpflichtige Person erhält automatisch einen Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro (Stand 2024). Wer höhere Werbungskosten hat, kann diese gesondert nachweisen.

Arbeitsmittel

Arbeitsmittel sind Gegenstände, die ausschließlich oder überwiegend beruflich genutzt werden. Beispiele:

  • Fachbücher und Fachzeitschriften
  • Computer und Software
  • Werkzeuge und Berufskleidung

Arbeitsmittel bis 800 Euro netto können sofort abgesetzt werden. Teurere Anschaffungen müssen über mehrere Jahre abgeschrieben werden.

Bewerbungskosten

Kosten für Bewerbungen können abgesetzt werden, selbst wenn sie nicht erfolgreich waren. Dazu gehören:

  • Porto und Kopierkosten
  • Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen
  • Kosten für Bewerbungsfotos

Falls die Arbeitsagentur Kosten erstattet, müssen diese von den absetzbaren Beträgen abgezogen werden.

Beiträge zu Berufsverbänden

Mitgliedsbeiträge für Berufsverbände, wie Gewerkschaften oder Fachverbände, können in voller Höhe als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Doppelte Haushaltsführung

Wer aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung unterhält, kann viele Kosten absetzen, darunter:

  • Miete und Nebenkosten
  • Fahrtkosten zur Hauptwohnung (Familienheimfahrten)
  • Umzugskosten

Fahrtkosten und Entfernungspauschale

Die Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte kann mit 0,30 Euro pro Kilometer (ab dem 21. Kilometer: 0,38 Euro) angesetzt werden.

Fortbildungskosten

Alle Aufwendungen für berufliche Fortbildungen sind als Werbungskosten absetzbar, z. B.:

  • Studien- und Lehrgangsgebühren
  • Fachbücher und Lernmaterialien
  • Fahrtkosten zu Schulungen

Reisekosten für Auswärtstätigkeiten

Wird außerhalb der ersten Tätigkeitsstätte gearbeitet, können Reisekosten abgesetzt werden:

  • Fahrtkosten (tatsächliche Kosten oder Kilometerpauschale)
  • Verpflegungspauschalen (je nach Dauer der Abwesenheit)
  • Übernachtungskosten

Umzugskosten

Ein beruflich veranlasster Umzug kann steuerlich geltend gemacht werden. Neben den tatschächlichen Kosten gibt es pauschale Beträge, die ohne Nachweise angesetzt werden können:

DatumBerechtigte PersonOhne eigene WohnungJe weitere Person
1. Juni 2020860 €172 €573 €
1. April 2021870 €174 €580 €
1. April 2022886 €177 €590 €
1. März 2024964 €193 €643 €

Häusliches Arbeitszimmer und Tagespauschale

Ab 2023 kann eine Tagespauschale von 6 Euro pro Homeoffice-Tag (max. 1.260 Euro im Jahr) angesetzt werden. Alternativ kann ein häusliches Arbeitszimmer geltend gemacht werden, wenn es der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit ist.

Steuerberatungskosten

Kosten für Steuerberatung können teilweise als Werbungskosten abgesetzt werden, wenn sie sich auf Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit beziehen.

Fazit

Werbungskosten reduzieren die Steuerlast erheblich. Viele berufsbedingte Ausgaben sind steuerlich absetzbar. Es lohnt sich, alle Belege zu sammeln und sorgfältig in der Anlage N der Steuererklärung einzutragen.