Allgemeines zu Werbungskosten
Werbungskosten sind Ausgaben, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit haben. Diese Kosten können in der Steuererklärung angegeben werden und reduzieren das zu versteuernde Einkommen.
Typische Werbungskosten:
- Bewerbungskosten
- Beiträge zu Berufsverbänden
- Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
- Reisekosten für beruflich bedingte Auswärtstätigkeiten
- Arbeitsmittel wie Werkzeuge oder Computer
Diese Kosten werden in dem Jahr in der Anlage N angegeben, in dem sie bezahlt wurden.
Arbeitnehmer-Pauschbetrag
Jede steuerpflichtige Person erhält automatisch einen Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro (Stand 2024). Wer höhere Werbungskosten hat, kann diese gesondert nachweisen.
Arbeitsmittel
Arbeitsmittel sind Gegenstände, die ausschließlich oder überwiegend beruflich genutzt werden. Beispiele:
- Fachbücher und Fachzeitschriften
- Computer und Software
- Werkzeuge und Berufskleidung
Arbeitsmittel bis 800 Euro netto können sofort abgesetzt werden. Teurere Anschaffungen müssen über mehrere Jahre abgeschrieben werden.
Bewerbungskosten
Kosten für Bewerbungen können abgesetzt werden, selbst wenn sie nicht erfolgreich waren. Dazu gehören:
- Porto und Kopierkosten
- Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen
- Kosten für Bewerbungsfotos
Falls die Arbeitsagentur Kosten erstattet, müssen diese von den absetzbaren Beträgen abgezogen werden.
Beiträge zu Berufsverbänden
Mitgliedsbeiträge für Berufsverbände, wie Gewerkschaften oder Fachverbände, können in voller Höhe als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Doppelte Haushaltsführung
Wer aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung unterhält, kann viele Kosten absetzen, darunter:
- Miete und Nebenkosten
- Fahrtkosten zur Hauptwohnung (Familienheimfahrten)
- Umzugskosten
Fahrtkosten und Entfernungspauschale
Die Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte kann mit 0,30 Euro pro Kilometer (ab dem 21. Kilometer: 0,38 Euro) angesetzt werden.
Fortbildungskosten
Alle Aufwendungen für berufliche Fortbildungen sind als Werbungskosten absetzbar, z. B.:
- Studien- und Lehrgangsgebühren
- Fachbücher und Lernmaterialien
- Fahrtkosten zu Schulungen
Reisekosten für Auswärtstätigkeiten
Wird außerhalb der ersten Tätigkeitsstätte gearbeitet, können Reisekosten abgesetzt werden:
- Fahrtkosten (tatsächliche Kosten oder Kilometerpauschale)
- Verpflegungspauschalen (je nach Dauer der Abwesenheit)
- Übernachtungskosten
Umzugskosten
Ein beruflich veranlasster Umzug kann steuerlich geltend gemacht werden. Neben den tatschächlichen Kosten gibt es pauschale Beträge, die ohne Nachweise angesetzt werden können:
Datum | Berechtigte Person | Ohne eigene Wohnung | Je weitere Person |
---|---|---|---|
1. Juni 2020 | 860 € | 172 € | 573 € |
1. April 2021 | 870 € | 174 € | 580 € |
1. April 2022 | 886 € | 177 € | 590 € |
1. März 2024 | 964 € | 193 € | 643 € |
Häusliches Arbeitszimmer und Tagespauschale
Ab 2023 kann eine Tagespauschale von 6 Euro pro Homeoffice-Tag (max. 1.260 Euro im Jahr) angesetzt werden. Alternativ kann ein häusliches Arbeitszimmer geltend gemacht werden, wenn es der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit ist.
Steuerberatungskosten
Kosten für Steuerberatung können teilweise als Werbungskosten abgesetzt werden, wenn sie sich auf Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit beziehen.
Fazit
Werbungskosten reduzieren die Steuerlast erheblich. Viele berufsbedingte Ausgaben sind steuerlich absetzbar. Es lohnt sich, alle Belege zu sammeln und sorgfältig in der Anlage N der Steuererklärung einzutragen.