{"id":1036,"date":"2011-12-30T14:41:28","date_gmt":"2011-12-30T12:41:28","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=1036"},"modified":"2012-07-26T14:42:39","modified_gmt":"2012-07-26T12:42:39","slug":"verbilligte-uberlassung-von-wohnung-immer-sachbezug","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/verbilligte-uberlassung-von-wohnung-immer-sachbezug\/","title":{"rendered":"Verbilligte \u00dcberlassung von Wohnung immer Sachbezug?"},"content":{"rendered":"<p><strong>Verbilligte \u00dcberlassung von Wohnung immer Sachbezug?<\/strong><\/p>\n<p><strong>Kernproblem<\/strong><\/p>\n<p>Zu den Einnahmen aus nichtselbstst\u00e4ndiger Arbeit geh\u00f6ren auch Sachbez\u00fcge, die der Arbeitgeber aus dem Dienstverh\u00e4ltnis gew\u00e4hrt. Solche sogenannten geldwerten Vorteile finden sich in der Praxis h\u00e4ufig in der Gestellung eines Dienstwagens. Auch die verbilligte \u00dcberlassung einer Wohnung durch den Arbeitgeber kann einen solchen Vorteil darstellen. Aber wann ist von einer &#8222;Verbilligung&#8220; auszugehen? Reichen hierf\u00fcr bereits L\u00fccken bei der Weiterbelastung von Nebenkosten aus, obwohl die Miete wie unter Fremden vereinbart ist? Mit dieser Thematik hat sich der Bundesfinanzhof (BFH) jetzt auseinandergesetzt.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><\/p>\n<p>Eine K\u00f6rperschaft des \u00f6ffentlichen Rechts war Eigent\u00fcmerin von 68 Wohnungen, die sie an Mitarbeiter und fremde Dritte vermietete. Die orts\u00fcbliche Miete wurde turnusm\u00e4\u00dfig von einem \u00f6ffentlich bestellten Gutachter ermittelt und die dabei festgestellten Mietwerte umgehend angepasst. Nebenleistungen blieben in dem Gutachten unber\u00fccksichtigt. Das Finanzamt stellte bei einer Lohnsteuer-Au\u00dfenpr\u00fcfung fest, dass die Kosten f\u00fcr Hausversicherungen, Grundsteuer und Stra\u00dfenreinigung nicht abgerechnet wurden und wertete dies als geldwerten Vorteil. Die Vermieterin verwies auf die Gleichbehandlung von 22 fremdvermieteten Wohnungen und dem Ziel einer Standardisierung der Nebenkostenabrechnungen. Das Finanzamt lehnte das Argument mit der Begr\u00fcndung ab, dass der Anteil an Fremdmietern nur 7,5 % betrage, weil ehemalige Arbeitnehmer nicht als Fremdmieter anzusehen seien. Der Fremdvergleich erfordere einen h\u00f6ren Anteil. Das Finanzgericht st\u00fctzte die Auffassung des Finanzamts u. a. auch deswegen, weil der Anteil unter 10 % lag.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><\/p>\n<p>Der BFH hat die Sache zur weiteren Untersuchung an das Finanzgericht zur\u00fcckverwiesen. Von einer verbilligten \u00dcberlassung sei nur auszugehen, soweit die tats\u00e4chlich erhobene Miete zusammen mit den tats\u00e4chlich abgerechneten Nebenkosten die orts\u00fcbliche Miete (Kaltmiete plus umlagef\u00e4hige Nebenkosten) unterschreite. Als orts\u00fcblich sei jeder Mietwert anzusehen, den der Mietspiegel im Rahmen einer Spanne zwischen mehreren Mietwerten f\u00fcr vergleichbare Wohnungen ausweise. Eine verbilligte \u00dcberlassung m\u00fcsse zudem ihren Rechtsgrund im Arbeitsverh\u00e4ltnis haben. Der Fremdvergleich bleibe hierf\u00fcr ein gewichtiges Indiz. Es k\u00f6nne jedoch nicht typisierend davon ausgegangen werden, dass bei einem unter 10 % liegenden Anteil an fremdvermieteten Wohnungen ein Veranlassungszusammenhang zum Arbeitsverh\u00e4ltnis bestehe.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><\/p>\n<p>Die Betrachtungsweise des BFH erm\u00f6glicht die Verrechnung einer \u00fcber der Untergrenze liegenden Kaltmiete mit den nicht erhobenen Nebenkosten. Aufgrund der Ausf\u00fchrungen des BFH ist zu vermuten, dass auch im Fall eines Unterschreitens die Einschaltung des Gutachters, der Fremdvergleich und der Wille zur Vereinheitlichung den Ausschlag zugunsten des Arbeitgebers geben.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Verbilligte \u00dcberlassung von Wohnung immer Sachbezug? Kernproblem Zu den Einnahmen aus nichtselbstst\u00e4ndiger Arbeit geh\u00f6ren auch Sachbez\u00fcge, die der Arbeitgeber aus dem Dienstverh\u00e4ltnis gew\u00e4hrt. Solche sogenannten geldwerten Vorteile finden sich in der Praxis h\u00e4ufig in der Gestellung eines Dienstwagens. Auch die verbilligte \u00dcberlassung einer Wohnung durch den Arbeitgeber kann einen solchen Vorteil darstellen. 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