{"id":1039,"date":"2011-12-30T14:42:52","date_gmt":"2011-12-30T12:42:52","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=1039"},"modified":"2012-07-26T14:44:04","modified_gmt":"2012-07-26T12:44:04","slug":"zeitschriftenverlage-sind-vergunstigte-abos-fur-mitarbeiter-umsatzsteuerpflichtig","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/zeitschriftenverlage-sind-vergunstigte-abos-fur-mitarbeiter-umsatzsteuerpflichtig\/","title":{"rendered":"Zeitschriftenverlage: Sind verg\u00fcnstigte Abos f\u00fcr Mitarbeiter umsatzsteuerpflichtig?"},"content":{"rendered":"<p><strong>Zeitschriftenverlage: Sind verg\u00fcnstigte Abos f\u00fcr Mitarbeiter umsatzsteuerpflichtig?<\/strong><\/p>\n<p><strong>Kernaussage<\/strong><\/p>\n<p>Verbilligte Lieferungen an Arbeitnehmer stehen regelm\u00e4\u00dfig im Fokus von Betriebspr\u00fcfungen. Fraglich ist zun\u00e4chst, ob diese Lieferungen \u00fcberhaupt der Umsatzsteuer unterliegen. Sind sie umsatzsteuerbar, ist die H\u00f6he der Bemessungsgrundlage fraglich. In Betracht kommt hier zun\u00e4chst das vereinbarte Entgelt. Ist dies jedoch niedriger als die Selbstkosten des Unternehmens, sind diese anzusetzen (Mindestbemessungsgrundlage).<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><\/p>\n<p>Ein Verlag lieferte Tageszeitungen im Abonnement an seine Mitarbeiter. Strittig war die Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer. W\u00e4hrend das Finanzamt den Ansatz des regul\u00e4ren Abonnementpreises nebst Zustellgeb\u00fchren verlangte, legte der Verlag lediglich 30 % hiervon der Umsatzsteuer zugrunde.<\/p>\n<p><strong>Neues Urteil<\/strong><\/p>\n<p>Der Bundesfinanzhof (BFH) stimmt dem Ansatz des Finanzamts zu. Er folgte der Argumentation des Verlags nicht, wonach die Abonnements prim\u00e4r unternehmerischen Zwecken dienten und die Zahlungen der Arbeitnehmer lediglich als nicht steuerbare Zusch\u00fcsse zu qualifizieren seien. Der Verlag hatte dies mit Auflagensteigerung, Information der Arbeitnehmer sowie F\u00f6rderung der Corporate Identity begr\u00fcndet. Zum Ansatz des regul\u00e4ren Abonnementpreises nebst Zustellgeb\u00fchren als Mindestbemessungsgrundlage kam der BFH, weil die Selbstkosten oberhalb dieses Preises lagen. Hier hatte der Verlag erfolglos den Ansatz der Grenzkosten gefordert, da mit jeder zus\u00e4tzlichen Zeitung auch eine Werbeleistung an die Anzeigenkunden erbracht w\u00fcrde.<\/p>\n<p><strong>Konsequenzen<\/strong><\/p>\n<p>Das Urteil d\u00fcrfte von der gesamten Verlagsbranche zu beachten sein. Abonnements an eigene Arbeitnehmer sind mit dem \u00fcblichen Abonnementpreis nebst Zustellkosten der Umsatzsteuer zu unterwerfen, unabh\u00e4ngig vom tats\u00e4chlich vom Arbeitnehmer gezahlten Preis. Nur wenn der Nachweis gelingt, dass die Selbstkosten unterhalb des Abonnementpreises liegen, k\u00f6nnen diese angesetzt werden. Dies ist jedoch bei Verlagen selten der Fall, da die Preise f\u00fcr ein Abonnement auch die Werbeeinnahmen aus Anzeigen ber\u00fccksichtigen. Andere, wirtschaftlich durchaus nachvollziehbare Argumente, die einen geringeren Ansatz rechtfertigen k\u00f6nnten, wurden von den Kl\u00e4gern vorgebracht und vom BFH verworfen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Zeitschriftenverlage: Sind verg\u00fcnstigte Abos f\u00fcr Mitarbeiter umsatzsteuerpflichtig? Kernaussage Verbilligte Lieferungen an Arbeitnehmer stehen regelm\u00e4\u00dfig im Fokus von Betriebspr\u00fcfungen. Fraglich ist zun\u00e4chst, ob diese Lieferungen \u00fcberhaupt der Umsatzsteuer unterliegen. Sind sie umsatzsteuerbar, ist die H\u00f6he der Bemessungsgrundlage fraglich. In Betracht kommt hier zun\u00e4chst das vereinbarte Entgelt. Ist dies jedoch niedriger als die Selbstkosten des Unternehmens, sind &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/zeitschriftenverlage-sind-vergunstigte-abos-fur-mitarbeiter-umsatzsteuerpflichtig\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Zeitschriftenverlage: Sind verg\u00fcnstigte Abos f\u00fcr Mitarbeiter umsatzsteuerpflichtig?<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[4],"tags":[610,611,609,608],"class_list":["post-1039","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-privatbereich","tag-mitarbeiter","tag-umsatzsteuerpflichtig","tag-vergunstigte","tag-zeitschriftenverlage"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1039","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1039"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1039\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1039"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1039"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=1039"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}