{"id":1042,"date":"2011-12-30T14:44:18","date_gmt":"2011-12-30T12:44:18","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=1042"},"modified":"2012-07-26T14:44:59","modified_gmt":"2012-07-26T12:44:59","slug":"elstam-einfuhrung-verschiebt-sich","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/elstam-einfuhrung-verschiebt-sich\/","title":{"rendered":"ELStAM-Einf\u00fchrung verschiebt sich"},"content":{"rendered":"<p><strong>ELStAM-Einf\u00fchrung verschiebt sich<\/strong><\/p>\n<p><strong>Hintergrund<\/strong><\/p>\n<p>In Deutschland wird die Einkommensteuer auf Arbeitsl\u00f6hne durch unmittelbaren Einbehalt beim Arbeitgeber erhoben, der sie an das Finanzamt abf\u00fchrt. Um f\u00fcr jeden Arbeitnehmer die Lohnsteuer in zutreffender H\u00f6he einbehalten zu k\u00f6nnen, wurde bislang die Lohnsteuerkarte, die alle notwendigen Informationen enthielt, ben\u00f6tigt. Weil das Lohnsteuerabzugsverfahren modernisiert wird, war die Lohnsteuerkarte 2010 die letzte, die von den Gemeinden gedruckt und ausgegeben wurde. Sie wird ab dem 1.1.2012 durch ein elektronisches Verfahren (ELStAM) ersetzt, beh\u00e4lt aber f\u00fcr die \u00dcbergangszeit ihre G\u00fcltigkeit. Bei dem Verfahren werden die Besteuerungsmerkmale aller Arbeitnehmer in einer zentralen Datenbank (ELStAM = Elektronische Lohnsteuer-Abzugs-Merkmale) erfasst.<\/p>\n<p><strong>Ablauf des ELStAM-Verfahrens<\/strong><\/p>\n<p>Beim ELStAM-Verfahren muss der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber k\u00fcnftig zu Beginn einer neuen Besch\u00e4ftigung einmalig sein Geburtsdatum und seine steuerliche Identifikationsnummer angeben und mitteilen, ob es sich um ein Haupt- oder Nebenverh\u00e4ltnis handelt. Mithilfe dieser Informationen kann der Arbeitgeber die ben\u00f6tigten Daten f\u00fcr den Lohnsteuerabzug elektronisch bei der Finanzverwaltung abrufen. Hat das Arbeitsverh\u00e4ltnis bereits in 2011 bestanden, liegen dem Arbeitgeber die f\u00fcr den Abruf erforderlichen Informationen in der Regel bereits vor. Wenn sich an den steuerlichen Verh\u00e4ltnissen etwas \u00e4ndert, z. B. durch Heirat eine neue Steuerklasse anzuwenden ist oder sich die H\u00f6he eines Freibetrags ge\u00e4ndert hat, werden die ELStAM neu gebildet und der Arbeitgeber erh\u00e4lt die Nachricht, dass neue Daten abzurufen sind.<\/p>\n<p><strong>Verz\u00f6gerung bei der Einf\u00fchrung<\/strong><\/p>\n<p>Die Einf\u00fchrung der elektronischen Lohnsteuerkarte wird auf Grund von technischen Verz\u00f6gerungen nicht zum 1.1.2012 erfolgen. Ein weiterer Versuch soll voraussichtlich im 2. Quartal 2012 gestartet werden. \u00dcbergangsweise gelten die Besteuerungsmerkmale der Lohnsteuerkarten aus 2010 auch f\u00fcr das Jahr 2012.<\/p>\n<p><strong>Praxistipps<\/strong><\/p>\n<p>Die Finanz\u00e4mter informieren bis Ende November 2011 alle Arbeitnehmer schriftlich \u00fcber die gespeicherten Daten. In vielen F\u00e4llen entsprechen die Daten indes nicht (mehr) den tats\u00e4chlichen Verh\u00e4ltnissen. Die Arbeitnehmer sollten das Informationsschreiben ihres Finanzamts umgehend kontrollieren und unrichtige Merkmale noch in diesem Jahr korrigieren lassen. Der Antrag auf Korrektur kann telefonisch oder schriftlich erfolgen. F\u00fcr das Lohnsteuererm\u00e4\u00dfigungsverfahren 2012 m\u00fcssen s\u00e4mtliche antragsgebundenen Eintr\u00e4ge und Freibetr\u00e4ge (wie z. B. Werbungskosten, Sonderausgaben, au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastungen, Faktorverfahren, Hinzurechnungsbetr\u00e4ge) vom Arbeitnehmer neu beantragt werden. Anderenfalls unterbleibt eine Ber\u00fccksichtigung. Ein Pauschbetrag f\u00fcr behinderte Menschen und Hinterbliebene sowie die Anzahl der Kinder m\u00fcssen jedoch nur dann neu beantragt werden, wenn sie im o. g. Informationsschreiben nicht enthalten sind.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>ELStAM-Einf\u00fchrung verschiebt sich Hintergrund In Deutschland wird die Einkommensteuer auf Arbeitsl\u00f6hne durch unmittelbaren Einbehalt beim Arbeitgeber erhoben, der sie an das Finanzamt abf\u00fchrt. Um f\u00fcr jeden Arbeitnehmer die Lohnsteuer in zutreffender H\u00f6he einbehalten zu k\u00f6nnen, wurde bislang die Lohnsteuerkarte, die alle notwendigen Informationen enthielt, ben\u00f6tigt. 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