{"id":1048,"date":"2011-12-30T14:46:23","date_gmt":"2011-12-30T12:46:23","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=1048"},"modified":"2020-09-14T15:46:26","modified_gmt":"2020-09-14T13:46:26","slug":"finanzamt-verzeiht-keine-fehler-bei-steuersoftware","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/finanzamt-verzeiht-keine-fehler-bei-steuersoftware\/","title":{"rendered":"Finanzamt verzeiht keine Fehler bei Steuersoftware"},"content":{"rendered":"<p><strong>Finanzamt verzeiht keine Fehler bei Steuersoftware<\/strong><\/p>\n<p><strong>Kernproblem<\/strong><\/p>\n<p>Aufgrund der Komplexit\u00e4t des Steuerrechtes greifen viele Steuerpflichtige zur Steuererkl\u00e4rungssoftware, um ihre Einkommensteuererkl\u00e4rung zu erstellen. Doch auch bei Nutzung dieser Programme ist die fertige <a title=\"Einkommensteuer - Steuererkl\u00e4rung\" href=\"http:\/\/www.xn--steuerberater-schrder-yec.de\/einkommensteuererklaerung.html\">Einkommensteuererkl\u00e4rung<\/a> h\u00e4ufig nicht korrekt. Entweder arbeiten die Programme selbst nicht immer fehlerfrei, wie diverse Tests dokumentieren, oder der Anwender \u00fcbersieht wichtige Details. Was passiert aber nun, wenn der Steuerpflichtige im Vertrauen auf das Programm Fehler zu seinen Lasten begeht? Steuerpflichtige k\u00f6nnen eine Korrektur eines bestandskr\u00e4ftigen Steuerbescheides zu ihren Gunsten nur dann beantragen, wenn sie kein grobes Verschulden hinsichtlich des Grundes der Korrektur trifft.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><\/p>\n<p>Die Kl\u00e4ger erstellten ihre Einkommensteuererkl\u00e4rung 2008 mit einer handels\u00fcblichen Software. Hierbei \u00fcbersahen sie den Abzug f\u00fcr entstandene Kinderbetreuungskosten. Etwa \u00bd Jahr nach Ergehen des Bescheids beantragten sie nachtr\u00e4glich deren Ber\u00fccksichtigung. Das Finanzamt verweigerte dies. Es sah hierin ein grobes Verschulden der Kl\u00e4ger, da das entsprechende Formular (Anlage K) auf die Kinderbetreuungskosten hinweise. Dem widersprachen die Kl\u00e4ger und beriefen sich u. a. auf die verwirrenden steuerlichen Vorschriften, den Stress durch erneuten Nachwuchs sowie auf den Umstand, dass die genutzte Software die Anlage K nicht automatisch anzeige, sondern \u00fcber ein eigenes Men\u00fc durch die Erkl\u00e4rung f\u00fchre.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><\/p>\n<p>Das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz gab dem Finanzamt Recht. Demnach weist die Anlage K sowohl in Papierform als auch im Elster-Programm der Finanzverwaltung ausreichend auf die Kinderbetreuungskosten hin. Wer sich dieser, von der Finanzverwaltung bereitgestellten M\u00f6glichkeit zur Abgabe der Steuererkl\u00e4rung nicht bedient, muss sich die Fehler, die durch Nutzung eines Softwareprogramms entstehen, als eigenes grobes Verschulden anrechnen lassen.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz\u00a0<\/strong><\/p>\n<p>Das FG behandelt die Nutzung von <a title=\"Steuersoftware\" href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuererklaerung\/Steuererklaerung-Software.html\">Steuersoftware<\/a> genauso, wie die Beauftragung eines steuerlichen Beraters. Fehler der Software werden dem Steuerpflichtigen zugerechnet. Allerdings haften Steuerberater f\u00fcr Sch\u00e4den. Ob hingegen die Softwarehersteller f\u00fcr Fehler oder schwer verst\u00e4ndliche Programme zur Rechenschaft gezogen werden k\u00f6nnen, d\u00fcrfte fraglich sein. Zudem ist zu beachten, dass Fehler der Software den Nutzern in der Regel gar nicht auffallen, da die Steuerbescheide das wiedergeben, was die Nutzer deklariert haben. Ihre Nutzung ist daher nicht g\u00e4nzlich ohne Risiko.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Finanzamt verzeiht keine Fehler bei Steuersoftware Kernproblem Aufgrund der Komplexit\u00e4t des Steuerrechtes greifen viele Steuerpflichtige zur Steuererkl\u00e4rungssoftware, um ihre Einkommensteuererkl\u00e4rung zu erstellen. Doch auch bei Nutzung dieser Programme ist die fertige Einkommensteuererkl\u00e4rung h\u00e4ufig nicht korrekt. Entweder arbeiten die Programme selbst nicht immer fehlerfrei, wie diverse Tests dokumentieren, oder der Anwender \u00fcbersieht wichtige Details. 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