{"id":1054,"date":"2011-12-30T14:48:35","date_gmt":"2011-12-30T12:48:35","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=1054"},"modified":"2020-09-14T15:46:56","modified_gmt":"2020-09-14T13:46:56","slug":"anforderungen-an-handschriftliche-zusatze-zu-einem-testament","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/anforderungen-an-handschriftliche-zusatze-zu-einem-testament\/","title":{"rendered":"Anforderungen an handschriftliche Zus\u00e4tze zu einem Testament"},"content":{"rendered":"<p><strong>Anforderungen an handschriftliche Zus\u00e4tze zu einem Testament<\/strong><\/p>\n<p><strong>Kernaussage<\/strong><\/p>\n<p>Wird ein <a title=\"handschriftliches Testament  mit Unterschrift\" href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/berliner-testament\/\">vorschriftsm\u00e4\u00dfig unterschriebenes handschriftliches Testament<\/a> durch eine Bedingung hinter der Unterschrift erg\u00e4nzt, ist dieser Zusatz in der Regel unwirksam, sofern dieser keine neue Unterschrift tr\u00e4gt. Nur wenn der Zusatz zu dem \u00fcbrigen Text einen engen Bezug hat, kann eine erneute Unterschrift entbehrlich sein. Dies ist etwa der Fall, wenn das Testament ohne die Erg\u00e4nzung l\u00fcckenhaft, unvollst\u00e4ndig oder undurchf\u00fchrbar ist und der Erblasserwille nur aus beiden Erkl\u00e4rungen ersichtlich wird.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><\/p>\n<p>Der Erblasser ist im Juni 2010 im Alter von 67 Jahren verstorben. Er hatte ein handschriftliches unterschriebenes Testament gefertigt, in dem er seine Lebensgef\u00e4hrtin als Alleinerbin einsetzte. Seine 4 Kinder wurden nicht bedacht. Wenige Monate nach der Testamentserrichtung hatte er den Text unter der Unterschrift erg\u00e4nzt und als Bedingung aufgenommen, dass die alleinige Erbin ein gleichlautendes Testament zu Gunsten des Erblassers verfassen m\u00fcsse. Auf der R\u00fcckseite wurde vermerkt, dass das Testament noch nicht g\u00fcltig sei, da die Lebensgef\u00e4hrtin kein entsprechendes Testament verfasst habe. Der Lebensgef\u00e4hrtin wurde trotzdem vom Nachlassgericht der beantragte Erbschein erteilt. Hiergegen richtet sich die Beschwerde der 4 Kinder.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><\/p>\n<p>Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Die Lebensgef\u00e4hrtin des Erblassers ist Erbin geworden. Die dem Testament zugef\u00fcgte Bedingung ist nicht formwirksam, weil sie nicht unterschrieben ist. Die Unterschrift muss grunds\u00e4tzlich am Schluss des Textes stehen, um die Identifikation des Erblassers zu erm\u00f6glichen und den Urkundentext r\u00e4umlich abzuschlie\u00dfen und damit von nachtr\u00e4glichen Erg\u00e4nzungen abzusehen. Die Ausnahme von diesem Formerfordernis, dass der Zusatz und der vorstehende Text ein unteilbares Ganzes bilden, liegt nicht vor. Bei dem nicht unterschriebenen Zusatz handelt es sich nicht um eine Erg\u00e4nzung oder Erl\u00e4uterung eines f\u00fcr sich l\u00fcckenhaften Testaments oder gar um einen teilweisen Widerruf, sondern um eine Ab\u00e4nderung der urspr\u00fcnglich getroffenen Regelung.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><\/p>\n<p>Bereits eine Vielzahl von Entscheidungen besch\u00e4ftigt sich mit den Anforderungen, die an die Form eines Testaments zu stellen sind. Das vorliegende Urteil f\u00fcgt sich in die bisherige Rechtsprechung ein und zeigt erneut, dass nur in Ausnahmef\u00e4llen ein Zusatz ohne Unterschrift wirksam ist. Zur Vermeidung von Streitigkeiten sollten alle Zus\u00e4tze in letztwilligen Verf\u00fcgungen stets mit Unterschrift und Datum versehen werden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Anforderungen an handschriftliche Zus\u00e4tze zu einem Testament Kernaussage Wird ein vorschriftsm\u00e4\u00dfig unterschriebenes handschriftliches Testament durch eine Bedingung hinter der Unterschrift erg\u00e4nzt, ist dieser Zusatz in der Regel unwirksam, sofern dieser keine neue Unterschrift tr\u00e4gt. Nur wenn der Zusatz zu dem \u00fcbrigen Text einen engen Bezug hat, kann eine erneute Unterschrift entbehrlich sein. Dies ist etwa &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/anforderungen-an-handschriftliche-zusatze-zu-einem-testament\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Anforderungen an handschriftliche Zus\u00e4tze zu einem Testament<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[4],"tags":[1828,621],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1054"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1054"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1054\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1054"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1054"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=1054"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}