{"id":1088,"date":"2011-12-30T15:04:35","date_gmt":"2011-12-30T13:04:35","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=1088"},"modified":"2012-08-16T12:17:11","modified_gmt":"2012-08-16T10:17:11","slug":"neues-gesetz-zur-erleichterung-der-sanierung-von-unternehmen-esug","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/neues-gesetz-zur-erleichterung-der-sanierung-von-unternehmen-esug\/","title":{"rendered":"Neues Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG)"},"content":{"rendered":"<p><strong>Neues Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG)<\/strong><\/p>\n<p><strong>Rechtslage<\/strong><\/p>\n<p>Am 27.10.2011 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) verabschiedet. Ziel des Gesetzes ist, die Sanierungswahrscheinlichkeit von krisengef\u00e4hrdeten Unternehmen zu steigern und damit Arbeitspl\u00e4tze zu erhalten. Die ge\u00e4nderten bzw. neu eingef\u00fcgten insolvenzrechtlichen Vorschriften werden voraussichtlich im ersten Quartal 2012 in Kraft treten.<\/p>\n<p><strong>Die wichtigsten \u00c4nderungen des ESUG<\/strong><\/p>\n<p>Insbesondere zur Zielerreichung beitragen sollen die St\u00e4rkung des Einflusses der Gl\u00e4ubiger auf die Auswahl des Insolvenzverwalters sowie die St\u00e4rkung der Position von Clearingh\u00e4usern. Daneben soll der Zugang zur Eigenverwaltung vereinfacht werden. Weiterhin ist beabsichtigt, durch eine Konzentration der gerichtlichen Zust\u00e4ndigkeiten eine dauerhafte Qualit\u00e4tssteigerung zu erreichen. Die Einf\u00fchrung des neuen sogenannten Schutzschirmverfahrens erm\u00f6glicht es, innerhalb von 3 Monaten unter Aufsicht des vorl\u00e4ufigen Sachwalters und frei von Vollstreckungsma\u00dfnahmen in Eigenverwaltung einen Sanierungsplan auszuarbeiten, der anschlie\u00dfend als Insolvenzplan umgesetzt werden kann. Weitere zentrale Neuerung ist, dass \u00fcber einen Insolvenzplan in die Anteilsrechte der an der insolventen Gesellschaft beteiligten Personen eingegriffen werden kann. Insbesondere besteht die M\u00f6glichkeit, Forderungen von Gl\u00e4ubigern in Anteils- oder Mitgliedschaftsrechte an der notleidenden Gesellschaft umzuwandeln (&#8222;dept-equity-swap&#8220;).<\/p>\n<p><strong>Aussicht<\/strong><\/p>\n<p>Mit der bestehenden Insolvenzordnung (InsO) hat der Gesetzgeber trotz entsprechender Instrumente bisher nicht f\u00fcr die Pflicht zu einer fr\u00fchzeitigen Antragstellung und damit einhergehenden Sanierung gesorgt. Die Neuregelungen zum Planverfahren sowie das Schutzschirmverfahren bieten nunmehr einen Anreiz zur fr\u00fchzeitigen Antragstellung. Andererseits ist zu bef\u00fcrchten, dass sich Neugl\u00e4ubiger ggf. einer stammkapitallosen Gesellschaft gegen\u00fcbergestellt sehen und ihr Ausfallrisiko steigt. Ferner bestehen Bedenken, dass aufgrund der Einbindung der gesellschaftsrechtlichen Gestaltungen zur Umwandlung von Forderungen in Eigenkapital, Hedgefonds o. \u00e4. gezielt Forderungen aufkaufen, um so die Herrschaft \u00fcber das Schuldnerunternehmen zu erlangen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Neues Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) Rechtslage Am 27.10.2011 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) verabschiedet. Ziel des Gesetzes ist, die Sanierungswahrscheinlichkeit von krisengef\u00e4hrdeten Unternehmen zu steigern und damit Arbeitspl\u00e4tze zu erhalten. Die ge\u00e4nderten bzw. neu eingef\u00fcgten insolvenzrechtlichen Vorschriften werden voraussichtlich im ersten Quartal &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/neues-gesetz-zur-erleichterung-der-sanierung-von-unternehmen-esug\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Neues Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG)<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1],"tags":[645,646,588],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1088"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1088"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1088\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1088"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1088"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=1088"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}