{"id":1102,"date":"2011-12-30T15:13:12","date_gmt":"2011-12-30T13:13:12","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=1102"},"modified":"2012-08-16T12:14:05","modified_gmt":"2012-08-16T10:14:05","slug":"zur-abgrenzung-eines-betriebsteilubergangs-nach-%c2%a7-613a-bgb","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/zur-abgrenzung-eines-betriebsteilubergangs-nach-%c2%a7-613a-bgb\/","title":{"rendered":"Zur Abgrenzung eines Betriebsteil\u00fcbergangs nach \u00a7 613a BGB"},"content":{"rendered":"<p><strong>Zur Abgrenzung eines Betriebsteil\u00fcbergangs nach \u00a7 613a BGB<\/strong><\/p>\n<p><strong>Rechtslage<\/strong><\/p>\n<p>Auf eine deutsche Vorlagefrage hin hatte der Europ\u00e4ische Gerichtshof (EuGH) entschieden, wann ein Betriebsteil im Wege eines sogenannten Betriebs\u00fcbergangs \u00fcbergehen kann. ein \u00dcbergang ist auch dann m\u00f6glich, wenn der Betriebsteil beim neuen Inhaber nicht als organisatorisch selbstst\u00e4ndiger Betriebsteil fortgef\u00fchrt, sondern lediglich die T\u00e4tigkeit mit im Wesentlichen gleichen Produktionsfaktoren gleichartig fortgef\u00fchrt werde. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte nunmehr die Angelegenheit auf nationaler Ebene zu entscheiden.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><\/p>\n<p>Der Kl\u00e4ger war als Abteilungsleiter bei einer GmbH besch\u00e4ftigt gewesen. Die Rechtsvorg\u00e4ngerin des beklagten Unternehmens hatte einige der Produktlinien, die in der Abteilung des Kl\u00e4gers bei der GmbH entwickelt worden waren, gekauft und erwarb zudem noch Software- und Patentrechte, Produktnamen und Know-how sowie die damit verbundene Kunden- und Lieferantenliste. Aus der Abteilung bei der GmbH wurden lediglich 4 Arbeitnehmer von der Rechtsvorg\u00e4ngerin des Beklagten \u00fcbernommen. Der Kl\u00e4ger klagte darauf gegen das beklagten Unternehmen auf Weiterbesch\u00e4ftigung, weil es zu einem Betriebs\u00fcbergang gekommen sei. Nachdem das Landesarbeitsgericht (LAG) nach der Entscheidung des Europ\u00e4ischen Gerichtshofes zugunsten des Kl\u00e4gers geurteilt hatte, musste das BAG als letzte Instanz entscheiden.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><\/p>\n<p>Das BAG revidierte die Entscheidung des LAG und wies die Klage ab. Zwar habe der Europ\u00e4ische Gerichtshof die Anforderungen an einen Betriebsteil\u00fcbergang auf Erwerberseite reduziert; dies betr\u00e4fe aber nicht die Beurteilung auf Verk\u00e4uferseite. Damit es \u00fcberhaupt zu einem Betriebs\u00fcbergang bei Ver\u00e4u\u00dferung eines m\u00f6glichen Betriebsteils kommen k\u00f6nne, m\u00fcsse bereits beim Verk\u00e4ufer ein Betriebsteil im Sinne einer selbstst\u00e4ndigen organisatorischen, abgrenzbaren wirtschaftlichen Einheit vorgelegen haben. Dies habe sich auch durch das Urteil des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs nicht ge\u00e4ndert. Das Landesarbeitsgericht habe aber insofern unzutreffend angenommen, dass bei der GmbH ein Betriebsteil vorgelegen habe. Tats\u00e4chlich sei die Abteilung in Form der verkauften Betriebsmittel einschlie\u00dflich der 4 \u00fcbernommenen Arbeitnehmer aber kein solcher Betriebsteil gewesen.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><\/p>\n<p>Die Entscheidung zeigt die Komplexit\u00e4t des Themas Betriebs\u00fcbergang; insbesondere dann, wenn lediglich ein Betriebsteil \u00fcbergeht. Insoweit bleibt es dabei, dass eine zweiseitige Pr\u00fcfung (beim Verk\u00e4ufer einerseits und beim Erwerber anderseits) zu dem Ergebnis f\u00fchren muss, dass jeweils ein Betriebsteil vorliegt. Ge\u00e4ndert hat sich aber die Einsch\u00e4tzung, sobald festgestellt ist, dass auf Verk\u00e4uferseite ein Betriebsteil vorgelegen hat. Dann sind die Anforderungen auf Erwerberseite nach Ma\u00dfgabe der Entscheidung des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs nicht mehr so hoch.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Zur Abgrenzung eines Betriebsteil\u00fcbergangs nach \u00a7 613a BGB Rechtslage Auf eine deutsche Vorlagefrage hin hatte der Europ\u00e4ische Gerichtshof (EuGH) entschieden, wann ein Betriebsteil im Wege eines sogenannten Betriebs\u00fcbergangs \u00fcbergehen kann. ein \u00dcbergang ist auch dann m\u00f6glich, wenn der Betriebsteil beim neuen Inhaber nicht als organisatorisch selbstst\u00e4ndiger Betriebsteil fortgef\u00fchrt, sondern lediglich die T\u00e4tigkeit mit im Wesentlichen &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/zur-abgrenzung-eines-betriebsteilubergangs-nach-%c2%a7-613a-bgb\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Zur Abgrenzung eines Betriebsteil\u00fcbergangs nach \u00a7 613a BGB<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[653],"class_list":["post-1102","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-unternehmer-und-freiberufler","tag-betriebsteilubergangs"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1102","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1102"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1102\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1102"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1102"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=1102"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}