{"id":11372,"date":"2013-01-07T16:23:32","date_gmt":"2013-01-07T14:23:32","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=11372"},"modified":"2013-03-15T13:16:21","modified_gmt":"2013-03-15T11:16:21","slug":"erleichterungen-im-bilanzrecht-fur-kleinstunternehmen-treten-in-kraft-2","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/erleichterungen-im-bilanzrecht-fur-kleinstunternehmen-treten-in-kraft-2\/","title":{"rendered":"Erleichterungen im Bilanzrecht f\u00fcr Kleinstunternehmen treten in Kraft"},"content":{"rendered":"<p>Zur Verk\u00fcndung des Gesetzes zu Erleichterungen f\u00fcr Kleinstkapitalgesellschaften bei der Rechnungslegung (Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechts\u00e4nderungsgesetz \u2013 MicroBilG) im Bundesgesetzblatt erkl\u00e4rt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:<\/p>\n<p>Ab heute werden kleine Unternehmen weitere Erleichterungen im Bereich der Rechnungslegung nutzen k\u00f6nnen. Mit den Neuregelungen hat das Bundesjustizministerium die Optionen zur Entlastung von Kleinstunternehmen z\u00fcgig genutzt, die dem deutschen Gesetzgeber mit der erst im April in Kraft getretene Micro-Richtlinie 2012\/6\/EU gew\u00e4hrt werden. Das Gesetz hat die durch die\u00a0<abbr title=\"Europ\u00e4ische Union\">EU<\/abbr>\u00a0einger\u00e4umten und von Deutschland unterst\u00fctzen M\u00f6glichkeiten zur Erleichterung und zum B\u00fcrokratieabbau weitestm\u00f6glich ausgelotet und das Entlastungspotenzial ausgesch\u00f6pft.<\/p>\n<p>Der Umfang der Daten, die Kleinstunternehmen in den Jahresabschluss aufnehmen m\u00fcssen reduziert sich erheblich. Bilanzierungs- und Offenlegungspflichten werden merklich abgesenkt. Zudem muss der Jahresabschluss nicht mehr im Bundesanzeiger ver\u00f6ffentlicht, sondern lediglich hinterlegt und dann auf Anfrage Dritter kostenpflichtig zur Verf\u00fcgung gestellt werden.<\/p>\n<p>Die Neuregelungen gelten f\u00fcr alle Gesch\u00e4ftsjahre, deren Abschlussstichtag nach dem 30. Dezember 2012 liegt, erstmals also f\u00fcr Gesch\u00e4ftsjahre mit dem Abschlussstichtag 31. Dezember 2012.<\/p>\n<p><strong>Zum Hintergrund:\u00a0<\/strong><br \/>\nKleinstbetriebe, die in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft oder einer Personenhandelsgesellschaft ohne voll haftende nat\u00fcrliche Personen (<abbr title=\"zum Beispiel\">z.B.<\/abbr>\u00a0GmbH &amp; Co KG) organisiert sind, unterlagen bisher umfangreichen Vorgaben f\u00fcr die Rechnungslegung. Bei Unternehmen mit sehr geringen Ums\u00e4tzen und Verm\u00f6genswerten l\u00f6sten diese Vorgaben oft eine deutliche Belastung aus; gleichzeitig konzentriert sich das Interesse Dritter an Jahresabschl\u00fcssen h\u00e4ufig auf die Nachfrage weniger Kennzahlen.<\/p>\n<p>Mit der Gesetzes\u00e4nderung werden nunmehr im Anschluss an fr\u00fchere Entlastungen durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz die Vorgaben f\u00fcr die Rechnungslegung f\u00fcr Kleinstkapitalgesellschaften ma\u00dfvoll abgeschw\u00e4cht. Grundlage ist die im Fr\u00fchjahr 2012 in Kraft getretene Micro-Richtlinie (2012\/6\/EU), die es den Mitgliedstaaten erstmals erlaubt, f\u00fcr Kleinstkapitalgesellschaften Erleichterungen im Bereich der Rechnungslegungs- und Offenlegungsvorschriften zu gew\u00e4hren.<\/p>\n<p>Das Gesetz nutzt die in der Richtlinie festgelegten Spielr\u00e4ume bei der Festlegung des Kreises der erfassten Unternehmen nahezu vollst\u00e4ndig aus. Eine Umstellung auf eine freiwillige Offenlegung erm\u00f6glicht die Richtlinie jedoch nicht.<\/p>\n<p>Von der Entlastung k\u00f6nnen alle Kleinstkapitalgesellschaften profitieren, die an zwei aufeinander folgenden Abschlussstichtagen zwei der drei nachfol\u00acgenden Merkmale nicht \u00fcberschreiten: Umsatzerl\u00f6se bis 700 000 Euro, Bilanzsumme bis 350 000 Euro sowie durchschnittliche 10 besch\u00e4ftigte Arbeitnehmer. Damit werden mehr als 500 000 Untenehmen in Deutschland von den Erleichterungen profitieren k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Inhaltlich sieht das Gesetz folgende wesentlichen Erleichterungen im Bereich der Rechnungslegung und Offenlegung vor:<\/p>\n<ul>\n<li>Kleinstunternehmen k\u00f6nnen auf die Erstellung eines Anhangs zur Bilanz vollst\u00e4ndig verzichten, wenn sie bestimmte Angaben (unter anderem zu Haftungsverh\u00e4ltnissen) unter der Bilanz ausweisen.<\/li>\n<li>Dar\u00fcber hinaus werden weitere Optionen zur Verringerung der Darstellungstiefe im Jahresabschluss einger\u00e4umt (<abbr title=\"zum Beispiel\">z. B.<\/abbr>\u00a0vereinfachte Gliederungsschemata).<\/li>\n<li>Kleinstkapitalgesellschaften k\u00f6nnen k\u00fcnftig w\u00e4hlen, ob sie die Offenlegungspflicht durch Ver\u00f6ffentlichung (Bekanntmachung der Rechnungslegungsunterlagen) oder durch Hinterlegung der Bilanz erf\u00fcllen. Zur Sicherung eines einheitlichen Verfahrens wird die elektronische Einreichung der Unterlagen beim Betreiber des Bundesanzeigers auch f\u00fcr die Hinterlegung vorgeschrieben. Im Fall der Hinterlegung k\u00f6nnen Dritte \u2013 wie in der Richtlinie vorgegeben \u2013 auf Antrag (kostenpflichtig) eine Kopie der Bilanz erhalten.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Erleichterung im Bereich der Rechnungslegung unver\u00e4ndert angenommen. Der Bundesrat hat keinen Einspruch eingelegt. Das Gesetz ist am 27.12.2012 im Bundesgesetzblatt ver\u00f6ffentlicht worden und tritt heute in Kraft.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Quelle: Bundesministerium der Justiz, 28.12.2012\u00a0Pressemitteilung: 28.12.2012<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Zur Verk\u00fcndung des Gesetzes zu Erleichterungen f\u00fcr Kleinstkapitalgesellschaften bei der Rechnungslegung (Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechts\u00e4nderungsgesetz \u2013 MicroBilG) im Bundesgesetzblatt erkl\u00e4rt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Ab heute werden kleine Unternehmen weitere Erleichterungen im Bereich der Rechnungslegung nutzen k\u00f6nnen. 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