{"id":1161,"date":"2011-11-30T10:52:44","date_gmt":"2011-11-30T08:52:44","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=1161"},"modified":"2012-08-17T11:46:06","modified_gmt":"2012-08-17T09:46:06","slug":"deutschland-und-schweiz-unterzeichnen-steuerabkommen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/deutschland-und-schweiz-unterzeichnen-steuerabkommen\/","title":{"rendered":"Deutschland und Schweiz unterzeichnen Steuerabkommen"},"content":{"rendered":"<p><strong>Deutschland und Schweiz unterzeichnen Steuerabkommen<\/strong><\/p>\n<p><strong>Kernaussage<\/strong><\/p>\n<p>Die Finanzminister der L\u00e4nder Deutschland und Schweiz haben am 21.9.2011 ein Abkommen zur Regelung der offenen Fragen zur Besteuerung von Kapitalertr\u00e4gen deutscher Anleger in der Schweiz unterzeichnet. F\u00fcr die Zukunft wird mittels einer Abgeltungssteuer eine Gleichbehandlung f\u00fcr die steuerliche Erfassung von Kapitalertr\u00e4gen sichergestellt, unabh\u00e4ngig davon, ob diese in der Schweiz oder in Deutschland erzielt wurden. Flankierend dazu kommt ein erweiterter Auskunftsaustausch, der ein erhebliches Entdeckungsrisiko f\u00fcr potentielles neues Schwarzgeld in der Schweiz schafft.<\/p>\n<p><strong>Eckpunkte des Steuerabkommens<\/strong><\/p>\n<p>&#8211; Bei Schweizer Banken angelegtes unversteuertes Altverm\u00f6gen deutscher Anleger soll mit einer Einmalabgabe von 19-34 % des Verm\u00f6gensbestandes abgegolten werden (anonyme Regulierung der Vergangenheit, sogenannte Standardvariante). Wer dies nicht m\u00f6chte, muss seine Konten bzw. Depots in der Schweiz zwingend schlie\u00dfen. &#8211; F\u00fcr die Zukunft sollen Kapitalertr\u00e4ge und Ver\u00e4u\u00dferungsgewinne mit einer j\u00e4hrlichen Abgeltungsteuer von 26,375 % belegt werden. D. h. Zinsen, Dividenden, sonstige Eink\u00fcnfte und Ver\u00e4u\u00dferungsgewinne werden pauschal und anonym besteuert und abgef\u00fchrt. Die H\u00f6he der Abgabe richtet sich nach der Dauer der Kundenbeziehung sowie dem Anfangs- und Endbetrag des Kapitalbestandes. Die Zahlung soll auch in Deutschland in strafrechtlicher Hinsicht abgeltende Wirkung haben. Dies gilt nicht, wenn vor der Unterzeichnung des Abkommens Anhaltspunkte zur Einleitung eines Strafverfahrens vorlagen oder die Verm\u00f6genswerte aus Verbrechen herr\u00fchren. &#8211; Bis zur Umsetzung des Abkommens soll f\u00fcr deutsche Steuerpflichtige mit unversteuertem Verm\u00f6gen in der Schweiz weiterhin eine strafbefreiende Selbstanzeige m\u00f6glich sein. &#8211; Deutschland kann bei plausiblem Anlass zahlenm\u00e4\u00dfig beschr\u00e4nkte Auskunftsgesuche (750-999 in den ersten 2 Jahren) stellen. Sog. fishing expeditions bleiben indes ausgeschlossen. &#8211; Der gegenseitige Marktzutritt f\u00fcr Finanzinstitute soll erleichtert werden.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><\/p>\n<p>Mit dem Steuerabkommen wird ein jahrelanger Streit zwischen Deutschland und der Schweiz beigelegt. Bei dem &#8222;steuerpolitischen Meilenstein&#8220; handelt es sich um eine Kompromissl\u00f6sung, mit der beide L\u00e4nder leben k\u00f6nnen. Erm\u00f6glicht wird dadurch die Besteuerung der in der Schweiz angelegten Verm\u00f6genswerte von deutschen Steuerpflichtigen. Gleichzeitig wird weiterhin die Privatsph\u00e4re der Anleger gewahrt. Das Abkommen muss noch von beiden Staatsparlamenten genehmigt werden und soll Anfang 2013 in Kraft treten.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Deutschland und Schweiz unterzeichnen Steuerabkommen Kernaussage Die Finanzminister der L\u00e4nder Deutschland und Schweiz haben am 21.9.2011 ein Abkommen zur Regelung der offenen Fragen zur Besteuerung von Kapitalertr\u00e4gen deutscher Anleger in der Schweiz unterzeichnet. 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