{"id":11678,"date":"2013-01-13T15:35:53","date_gmt":"2013-01-13T13:35:53","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=11678"},"modified":"2020-09-14T16:22:17","modified_gmt":"2020-09-14T14:22:17","slug":"steuerklassenwahl","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/steuerklassenwahl\/","title":{"rendered":"Steuerklassenwahl 2013"},"content":{"rendered":"<p dir=\"ltr\">F\u00fcr die Durchf\u00fchrung des Lohnsteuerabzugs werden Arbeitnehmer in <a title=\"Steuerklassen\" href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuerklassen.htm\">Steuerklassen<\/a> eingereiht. Die Steuerklasse ist f\u00fcr die H\u00f6he des Lohnsteuerabzugs besonders wichtig. Im Jahr 2012 wird sie Arbeitnehmern mit Wohnsitz oder gew\u00f6hnlichem Aufenthalt im Inland entweder auf der Lohnsteuerkarte 2010 oder auf der Ersatzbescheinigung 2011 beziehungsweise 2012 bescheinigt. Die Lohnsteuerkarte 2010 und die Ersatzbescheinigung(en) 2011\/2012 bleiben bis zu Einf\u00fchrung des elektronischen Verfahrens (ELStAM) g\u00fcltig. Im ELStAM-Verfahren (ELStAM = Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale) wird eine Heirat von den Meldebeh\u00f6rden an die Datenbank der Finanzverwaltung gemeldet. Aufgrund dieser \u00c4nderungsmitteilung wird beiden Ehegaten programmgesteuert jeweils die Steuerklasse IV zugeteilt. Auf Antrag kann jedoch auch die Steuerklassenkombination III\/V oder IV\/IV mit Faktor (\u00a7 39 f EStG) gew\u00e4hlt werden. Der Faktor ist jedes Jahr neu zu beantragen.<\/p>\n<p>Die Steuerklasse k\u00f6nnen Sie bei Ihrem Finanzamt \u00e4ndern lassen. Ein Steuerklassenwechsel kann grunds\u00e4tzlich nur einmal im Jahr erfolgen. Sie sind verpflichtet, die Steuerklasse und die Zahl der Kinderfreibetr\u00e4ge durch das Finanzamt \u00e4ndern zu lassen, wenn die Eintragungen von den tats\u00e4chlichen Verh\u00e4ltnissen abweichen, weil zum Beispiel die Ehegatten dauernd getrennt leben und somit die Voraussetzungen f\u00fcr die Steuerklasse III weggefallen sind. Diese Verpflichtung gilt auch, wenn die Steuerklasse II bescheinigt ist, die Voraussetzung f\u00fcr die Ber\u00fccksichtigung des Entlastungsbetrags f\u00fcr Alleinerziehende im Laufe des Kalenderjahrs jedoch entf\u00e4llt.<\/p>\n<p dir=\"ltr\">Arbeitnehmer werden in folgende Steuerklassen eingestuft. Diese Einstufung richtet sich dabei nach folgenden Kriterien:<\/p>\n<ul dir=\"ltr\">\n<li>Steuerklasse\u00a0<strong>I<\/strong>\u00a0gilt f\u00fcr ledige und geschiedene Arbeitnehmer sowie f\u00fcr verheiratete Arbeitnehmer, deren Ehegatte im Ausland wohnt oder die von ihrem Ehegatten dauernd getrennt leben. Verwitwete Arbeitnehmer geh\u00f6ren ab dem Kalenderjahr 2013 ebenfalls in die Steuerklasse I, wenn der Ehegatte vor dem 01. Januar 2012 verstorben ist. In die Steuerklasse I geh\u00f6ren auch Arbeitnehmer, die beschr\u00e4nkt einkommensteuerpflichtig sind oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.<\/li>\n<li>Steuerklasse\u00a0<strong>II<\/strong>\u00a0gilt f\u00fcr die\u00a0unter Steuerklasse I genannten Arbeitnehmer, wenn ihnen der Entlastungsbetrag f\u00fcr Alleinerziehende zusteht.<\/li>\n<li>Steuerklasse\u00a0<strong>III<\/strong>\u00a0gilt auf Antrag f\u00fcr verheiratete Arbeitnehmer, wenn beide Ehegatten im Inland wohnen, nicht dauernd getrennt leben und der Ehegatte des Arbeitnehmers keinen Arbeitslohn bezieht oder\u00a0Arbeitslohn bezieht und in die Steuerklasse V eingereiht wird. Verwitwete Arbeitnehmer geh\u00f6ren f\u00fcr das Kalenderjahr 2013 nur dann in Steuerklasse III, wenn der Ehegatte nach dem 31. Dezember 2011 verstorben ist, beide Ehegatten an dessen Todestag im Inland gewohnt und nicht dauernd getrennt gelebt haben.<br \/>\nHinweis bei Heirat in 2013:<br \/>\nIn den F\u00e4llen einer Eheschlie\u00dfung im Kalenderjahr 2013 wird Ihnen und Ihrem Ehegatten im neuen elektronischen Verfahren der ELStAM zun\u00e4chst automatisch die Steuerklasse IV zugeteilt. Folglich erhalten Sie auch dann die Steuerklasse IV (und nicht III), wenn Ihr Ehegatte in keinem Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnis steht. Soll bei Ihnen die Steuerklasse III ber\u00fccksichtigt werden, m\u00fcssen Sie dies auf dem amtlichen Vordruck\u00a0\u00a0Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten\u00a0beim f\u00fcr Sie zust\u00e4ndigen Wohnsitzfinanzamt beantragen.<\/li>\n<li>Steuerklasse\u00a0<strong>IV<\/strong>\u00a0gilt f\u00fcr verheiratete Arbeitnehmer, wenn beide Ehegatten Arbeitslohn beziehen, im Inland wohnen und nicht dauernd getrennt leben. Lesen Sie hierzu auch die Ausf\u00fchrungen zum Faktorverfahren.<\/li>\n<li><\/li>\n<li>Steuerklasse\u00a0<strong>V<\/strong>\u00a0tritt f\u00fcr einen der Ehegatten an die Stelle der Steuerklasse IV, wenn der andere Ehegatte auf Antrag beider Ehegatten in die Steuerklasse III eingereiht wird.<\/li>\n<li>\nSteuerklasse\u00a0<strong>VI<\/strong>\u00a0gilt bei Arbeitnehmern, die nebeneinander von mehreren Arbeitgebern Arbeitslohn beziehen, f\u00fcr die Einbehaltung der Lohnsteuer vom Arbeitslohn aus dem zweiten und weiteren Dienstverh\u00e4ltnis.<\/li>\n<li>Weitere Informationen auch auf \u00a0<a title=\"Steuerklassen\" href=\"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuerklassen.htm\">http:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuerklassen.htm<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p dir=\"ltr\">\n<h2 dir=\"ltr\">Steuerklassenwahl bei Ehegatten<\/h2>\n<\/p>\n<p dir=\"ltr\">Beziehen beide Eheleute Arbeitslohn, k\u00f6nnen sie beim Lohnsteuerabzug zwischen zwei Steuerklassenkombinationen und dem Faktorverfahren w\u00e4hlen. Grund daf\u00fcr ist, dass Ehegatten zwar grunds\u00e4tzlich gemeinsam besteuert werden, beim Lohnsteuerabzug eines Arbeitnehmers aber nur dessen eigener Arbeitslohn zugrunde gelegt werden kann. Erst wenn die Arbeitsl\u00f6hne beider Ehegatten nach Ablauf des Jahres bei der Abgabe einer Einkommensteuererkl\u00e4rung zusammengef\u00fchrt werden, ergibt sich die zutreffende Jahressteuer. Es l\u00e4sst sich deshalb nicht vermeiden, dass im Laufe des Kalenderjahres zu viel oder zu wenig Lohnsteuer einbehalten wird. Mit der richtigen Steuerklassenkombination bzw. dem Faktorverfahren kann man dem Jahresergebnis allerdings m\u00f6glichst nahe kommen.<\/p>\n<p>Die Steuerklassenkombination IV\/IV (gesetzlicher Regelfall) geht davon aus, dass die Ehegatten gleich viel verdienen. Die Steuerklassenkombination III\/V ist so gestaltet, dass die Summe der Steuerabzugsbetr\u00e4ge f\u00fcr beide Ehegatten in etwa der gemeinsamen Jahressteuer entspricht, wenn der Ehegatte mit Steuerklasse III 60 % und der Ehegatte mit Steuerklasse V 40 % des gemeinsamen Arbeitseinkommens erzielt.<\/p>\n<p>Schlie\u00dflich k\u00f6nnen Ehegatten auch das Faktorverfahren w\u00e4hlen. Durch die Steuerklassenkombination IV\/IV in Verbindung mit einem vom Finanzamt zu berechnenden und auf ihren beiden Lohnsteuerkarten 2010 \/Ersatzbescheinigungen 2011 oder 2012 einzutragenden bzw. als ELStAM zu bildenden Faktor von 0,\u2026 (immer kleiner 1) wird Folgendes erreicht:\u00a0Bei jedem Ehegatten wird der ihm zustehende Grundfreibetrag beim Lohnsteuerabzug ber\u00fccksichtigt, zugleich wird mittels des Faktors die einzubehaltende Lohnsteuer entsprechend der Wirkung des Splittingverfahrens gemindert. Der Faktor ist ein steuermindernder Multiplikator, der sich bei unterschiedlich hohen Arbeitsl\u00f6hnen der Ehegatten aus der Wirkung des Splittingverfahrens in der Veranlagung errechnet. Die Ber\u00fccksichtigung eines Faktors ist j\u00e4hrlich neu zu beantragen.<\/p>\n<h3>Wie unterscheiden sich die m\u00f6glichen Kombinationen?<\/h3>\n<div>Die Steuerklassenkombination III\/V ist so gestaltet, dass die Summe der Steuerabzugsbetr\u00e4ge beider Ehepartner etwa der zu erwartenden Jahressteuer entspricht, wenn der in Steuerklasse III eingestufte Partner ca. 60 %, der in Steuerklasse V eingestufte ca. 40 % des gemeinsamen Arbeitseinkommens erzielt.<\/p>\n<p>Verdient der in Steuerklasse III eingestufte Partner noch mehr, so kann die Steuerklassenkombination dazu f\u00fchren, dass die per Lohnsteuerabzug einbehaltene Steuer nicht ausreicht, die Jahressteuerschuld auszugleichen. In diesem Fall muss mit einer Nachzahlung gerechnet werden.<\/p>\n<p>Die Steuerklassenkombination IV\/IV kann grunds\u00e4tzlich immer gew\u00e4hlt werden. Sie ist so gestaltet, dass bei etwa gleich hohem Arbeitseinkommen beider Ehegatten die Summe ihrer Steuerabzugsbetr\u00e4ge der zu erwartenden Jahressteuer entspricht. Eine Steuernachzahlung aufgrund zu geringen Lohnsteuerabzugs ist hier grunds\u00e4tzlich ausgeschlossen<\/p>\n<\/div>\n<div><\/div>\n<h3 dir=\"ltr\"><span style=\"font-size: 1.5em;\">Wie finden wir die f\u00fcr unsere Verh\u00e4ltnisse richtige Kombination?<\/span><\/h3>\n<div>Die Finanzverwaltung ver\u00f6ffentlich j\u00e4hrlich ein &#8222;Merkblatt 2013 zur Steuerklassenwahl von Arbeitnehmer-Ehegatten&#8220;, dass anhand von Erl\u00e4uterungen, Beispielen und Tabellen die optimale Auswahl der Steuerklassenkombination erm\u00f6glicht. Noch einfacher geht es mit dem\u00a0<a title=\"Steuerklassenwahl Rechner\" href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuerklassen.htm\">Steuerklassenwahl-Rechner<\/a><\/div>\n<div><\/div>\n<div>\n<h3 id=\"3\">Wie k\u00f6nnen Ehegatten den Steuerklassenwechsel beantragen?<\/h3>\n<div>\n<p>Ben\u00f6tige Unterlagen f\u00fcr einen Steuerklassenwechsel<\/p>\n<ul>\n<li>Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten<\/li>\n<li>Antrag auf Lohnsteuer-Erm\u00e4\u00dfigung 2013 (bei Beantragung des Faktorverfahrens f\u00fcr Ehegatten)<\/li>\n<li>ggf. Vollmacht des Ehegatten<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>Hinweise\u00a0<\/strong>Steuerklassenwechsel:\u00a0Berufst\u00e4tige Ehegatten k\u00f6nnen zwischen den Steuerklassenkombinationen IV\/IV, IV\/IV mit Faktor oder III\/V w\u00e4hlen.\u00a0Ein Steuerklassenwechsel ist im Laufe des Kalenderjahres grunds\u00e4tzlich nur einmal zul\u00e4ssig. Ein zweiter und weiterer Steuerklassenwechsel ist jedoch dann m\u00f6glich,<\/p>\n<ol>\n<li>wenn ein Ehegatte keine Eink\u00fcnfte mehr aus nichtselbst\u00e4ndiger T\u00e4tigkeit bezieht (z.B. bei Arbeitslosigkeit, Erziehungsurlaub, Rente, Selbstst\u00e4ndigkeit) oder<\/li>\n<li>wenn erneut wieder Eink\u00fcnfte aus nichtselbst\u00e4ndiger T\u00e4tigkeit bezogen werden (wenn z. B. nach Arbeitslosigkeit, Erziehungsurlaub, Rente, Selbstst\u00e4ndigkeit wieder ein Dienstverh\u00e4ltnis aufgenommen wird) oder<\/li>\n<li>wenn ein Ehegatte verstirbt.<\/li>\n<\/ol>\n<\/div>\n<div>Der Steuerklassenwechsel wird zum 1. des auf die Antragstellung folgenden Monats, sp\u00e4testens jedoch bis zum 30. November des laufenden Jahres, auf der Lohnsteuerkarte 2010 bzw. der Bescheinigung f\u00fcr den Lohnsteuerabzug 2012\/2013 eingetragen.<\/div>\n<div><\/div>\n<div>Verwenden Sie diesen Vordruck bitte nur, wenn Sie &#8211; und ggf. Ihr Ehegatte &#8211; erstmals einen Steuerfreibetrag oder einen h\u00f6heren Freibetrag als f\u00fcr 2012 beantragen. Wenn nur die Zahl der Kinderfreibetr\u00e4ge und\/oder die Steuerklasse I in II ge\u00e4ndert werden soll oder kein h\u00f6herer Freibetrag als f\u00fcr 2012 beantragt wird, verwenden Sie bitte anstelle dieses Vordrucks den \u201eVereinfachten Antrag auf Lohnsteuer-Erm\u00e4\u00dfigung 2013\u201c. Die Freibetr\u00e4ge und alle weiteren \u00c4nderungen der Besteuerungsmerkmale werden als elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) gespeichert und den Arbeitgebern in einem elektronischen Abrufverfahren bereitgestellt. Der Antrag kann vom 1. Oktober 2012 bis zum 30. November 2013 gestellt werden. Danach kann ein Antrag auf Steuererm\u00e4\u00dfigung nur noch bei einer Veranlagung zur Einkommensteuer f\u00fcr 2013 ber\u00fccksichtigt werden. Aus Abschnitt D ergeben sich die Antragsgr\u00fcnde, f\u00fcr die ein Antrag nur dann zul\u00e4ssig ist, wenn die Aufwendungen und Betr\u00e4ge in 2013 insgesamt h\u00f6her sind als 600 \u20ac. Bei der Berechnung dieser Antragsgrenze z\u00e4hlen Werbungskosten grunds\u00e4tzlich nur mit, soweit sie 1.000 \u20ac (bei Versorgungsbez\u00fcgen 102 \u20ac) \u00fcbersteigen. \u00a0Ehegatten k\u00f6nnen in Abschnitt F anstelle der Steuerklassenkombination III\/V oder IV\/IV die Eintragung der Steuerklassen IV \u00a0in Verbindung mit einem Faktor beantragen. Dies hat zur Folge, dass die einzubehaltende Lohnsteuer in Anlehnung an das\u00a0Splittingverfahren ermittelt wird. Freibetr\u00e4ge werden in die Berechnung des Faktors einbezogen.\u00a0Wird Ihnen auf Grund dieses Antrags ein Steuerfreibetrag gew\u00e4hrt &#8211; ausgenommen Behinderten-\/Hinterbliebenen-Pauschbetrag \u00a0oder \u00c4nderungen bei der Zahl der Kinderfreibetr\u00e4ge &#8211; und \u00fcbersteigt der im Kalenderjahr insgesamt erzielte Arbeitslohn 10.500 \u20ac, bei\u00a0zusammenveranlagten Ehegatten der von den Ehegatten insgesamt erzielte Arbeitslohn 19.700 \u20ac, oder wird ein Faktor eingetragen, sind Sie nach \u00a7 46 Abs. 2 Nr. 3a oder 4 des Einkommensteuergesetzes verpflichtet, f\u00fcr das Kalenderjahr 2013 eine Einkommensteuererkl\u00e4rung abzugeben.<\/div>\n<\/div>\n<div>\n<p>Fallen die Voraussetzungen f\u00fcr den Entlastungsbetrag f\u00fcr Alleinerziehende (Abschnitt B) im Laufe des Kalenderjahres weg, sind Sie verpflichtet, die Steuerklasse II umgehend \u00e4ndern zu lassen.\u00a0Dieser Antrag ist auch zu verwenden, wenn Sie im Inland weder einen Wohnsitz noch Ihren gew\u00f6hnlichen Aufenthalt haben, Ihre Eink\u00fcnfte jedoch mindestens zu 90 % der deutschen Einkommensteuer unterliegen oder die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden Eink\u00fcnfte nicht mehr als 8.130 \u20ac (dieser Betrag wird ggf. nach den Verh\u00e4ltnissen Ihres Wohnsitzstaates gemindert) betragen. F\u00fcgen Sie bitte die \u201eAnlage Grenzpendler EU\/EWR\u201c oder die \u201eAnlage Grenzpendler au\u00dferhalb EU\/EWR\u201c bei.\u00a0Nach den Vorschriften der Datenschutzgesetze wird darauf hingewiesen, dass die Angabe der Telefonnummer freiwillig im Sinne dieser Gesetze ist und im \u00dcbrigen die mit diesem Antrag angeforderten Daten auf Grund der \u00a7\u00a7 149 ff. der Abgabenordnung und der \u00a7\u00a7 38b\u00a0Abs. 2, 39 Abs. 6, 39a Abs. 2, 39f des Einkommensteuergesetzes erhoben werden.<\/p>\n<\/div>\n<div><\/div>\n<h3 dir=\"ltr\"><span style=\"font-size: 1.5em;\">Welche weiteren Auswirkungen kann die Wahl der Steuerklassenkombination haben?<\/span><\/h3>\n<div>Die Wahl der Steuerklassenkombination kann auch die H\u00f6he von Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Unterhaltsgeld, Krankengeld, Versorgungskrankengeld, Verletztengeld, \u00dcbergangsgeld oder Mutterschaftsgeld beeinflussen. Bei Leistungen des Arbeitsamtes kann au\u00dferdem auch der Zeitpunkt eines Steuerklassenwechsels Folgen bei der Leistungsberechnung haben. Falls Sie Lohnersatzleistungen beziehen oder dies absehbar in n\u00e4herer Zukunft eintritt, sollten Sie sich bei den jeweilig zust\u00e4ndigen Stellen \u00fcber die m\u00f6glichen Folgen informieren.<\/div>\n<p dir=\"ltr\">Ausf\u00fchrliche Informationen zu den Steuerklassen finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums f\u00fcr Finanzen und Wirtschaft Baden-W\u00fcrttemberg in der Reihe\u00a0\u00a0Der aktuelle Tipp\u00a0(&#8222;Steuerklassen&#8220;) und der \u00a0Lohnsteuerfibel 2012\u00a0(Kleiner Ratgeber f\u00fcr Lohnsteuerzahler).<\/p>\n<p dir=\"ltr\"><strong>\u00c4nderungsgr\u00fcnde<\/strong>\u00a0k\u00f6nnen zum Beispiel sein:<\/p>\n<ul>\n<li>Heirat<\/li>\n<li>Ausscheiden eines Ehegatten aus dem Arbeitsverh\u00e4ltnis<\/li>\n<li>ein Ehegatte geht nach vorangegangener Arbeitslosigkeit ein Arbeitsverh\u00e4ltnis ein<\/li>\n<li>Tod des Ehegatten.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Ehegatten, die beide in einem Dienstverh\u00e4ltnis stehen, k\u00f6nnen im Laufe des Kalenderjahres grunds\u00e4tzlich einmal die Steuerklasse wechseln. M\u00f6chten Sie nach der Eheschlie\u00dfung im Jahr 2013 einen entsprechenden Antrag auf Ber\u00fccksichtigung einer anderen Steuerklasse als der im neuen elektronischen Verfahren der ELStAM zun\u00e4chst automatisch zugeteilten Steuerklasse IV stellen, geht dadurch Ihr Recht auf den j\u00e4hrlichen Wechsel der Steuerklassenkombination nicht verloren.<\/p>\n<p>Gleiches gilt f\u00fcr den Fall, dass einer oder beide Ehegatten, denen keine Lohnsteuerkarte 2010\/keine Ersatzbescheinigung 2011 oder 2012 ausgestellt wurde ab dem Kalenderjahr 2013 ein Dienstverh\u00e4ltnis beginnt bzw. beginnen. Im neuen elektronischen Verfahren ELStAM wird diesen Ehegatten jeweils f\u00fcr den Lohnsteuerabzug programmgesteuert die Steuerklasse IV zugewiesen. Soll von dieser programmgesteuerten Zuordnung abgewichen werden, ist f\u00fcr die Wahl der Steuerklassenkombination III\/V oder IV\/IV mit Faktor ein entsprechender Antrag beider Ehegatten beim Wohnsitzfinanzamt erforderlich (amtlicher Vordruck \u201eAntrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten\u201c). Auch hier geht das Recht der Ehegatten, die Steuerklasse einmal im Kalenderjahr zu wechseln, nicht verloren.<br \/>\nEin weiterer Wechsel der Steuerklasse f\u00fcr dasselbe Kalenderjahr ist in einigen Ausnahmef\u00e4llen m\u00f6glich:<\/p>\n<ul>\n<li>wenn ein Ehegatte verstorben ist oder keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn mehr bezieht,<\/li>\n<li>wenn sich die Ehegatten auf Dauer getrennt haben oder<\/li>\n<li>wenn nach Arbeitslosigkeit wieder ein Arbeitsverh\u00e4ltnis besteht.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong><a name=\"Zustaendige_St\"><\/a>Zust\u00e4ndige Stelle<br \/>\n<\/strong><br \/>\nDas Finanzamt, in dessen Bezirk Sie wohnen.<\/p>\n<p><strong><a id=\"Voraussetzung\" name=\"Voraussetzung\"><\/a>Voraussetzung<br \/>\n<\/strong><br \/>\n\u00c4nderungsgr\u00fcnde wie oben beschrieben sind bei Ihnen eingetreten.<\/p>\n<p><strong><a name=\"Verfahrensablauf\"><\/a><a id=\"verfahren\" name=\"verfahren\"><\/a>Verfahrensablauf<\/strong><\/p>\n<p>Sie m\u00fcssen beim Finanzamt einen \u201eAntrag auf Steuerklassenwechsel\u201c stellen. Antragsvordrucke erhalten Sie beim Finanzamt oder im Internet. In den F\u00e4llen, in denen beide Ehegatten von der \u00c4nderung betroffen sind, wie beispielsweise bei einer Heirat, m\u00fcssen beide Ehegatten den Antrag gemeinsam stellen und unterschreiben, bei Wahl des Faktorverfahrens unter Angabe der voraussichtlichen Arbeitsl\u00f6hne des Kalenderjahres 2013 oder auch in Verbindung mit einem Antrag auf Lohnsteuererm\u00e4\u00dfigung.<br \/>\nBei pers\u00f6nlicher Vorsprache beim Finanzamt ist vom Arbeitnehmer immer ein Identit\u00e4tsnachweis zu erbringen.<\/p>\n<p><strong>Erforderliche Unterlagen<br \/>\n<\/strong><br \/>\nGrunds\u00e4tzlich Lohnsteuerkarte 2010\/Ersatzbescheinigung 2011oder 2012 (wenn beide Ehegatten von der \u00c4nderung betroffen sind, beide Lohnsteuerkarten 2010\/Ersatzbescheinigungen 2011 oder 2012).<\/p>\n<p><strong>Frist\/Dauer<\/strong><\/p>\n<p>Der Steuerklassenwechsel kann nur mit Wirkung vom Beginn des auf die Antragstellung folgenden Monats vorgenommen werden. F\u00fcr das Jahr 2012 kann der Antrag auf Steuerklassenwechsel l\u00e4ngstens bis 30. November 2012 gestellt werden.\u00a0 Die als ELStAM (<strong>e<\/strong>lektronischen<strong>L<\/strong>ohn<strong>st<\/strong>euer-<strong>A<\/strong>bzugs<strong>m<\/strong>erkmal) gespeicherte Steuerklasse k\u00f6nnen Sie bei Ihrem Finanzamt im Laufe des Kalenderjahres 2013 einmal, und zwar sp\u00e4testens bis zum 30. November 2013, \u00e4ndern lassen.<\/p>\n<p><strong>Kosten<br \/>\n<\/strong><br \/>\nEs entstehen keine Geb\u00fchren oder sonstige Kosten.<\/p>\n<p><strong><a name=\"sonst\"><\/a>Sonstiges<br \/>\n<\/strong><br \/>\nDie f\u00fcr das Lohnsteuerabzugsverfahren ma\u00dfgebenden Merkmale, wie Steuerklasse, ggf. Faktor, Zahl der Kinderfreibetr\u00e4ge, andere Freibetr\u00e4ge, aber auch das Kirchensteuermerkmal werden von der Finanzverwaltung f\u00fcr alle Arbeitnehmer in einer zentralen Datenbank gespeichert. Die Finanzverwaltung stellt auf Basis dieser Daten k\u00fcnftig die Lohnsteuerabzugsmerkmale den Arbeitgebern zum elektronischen Abruf bereit. Das bisherige papiergebundene Verfahren der Lohnsteuerkarte bzw. der Ersatzbescheinigungen soll schrittweise im Jahr 2013 durch diese vom Arbeitgeber abrufbaren\u00a0<strong>e<\/strong>lektronischen<strong>L<\/strong>ohn<strong>st<\/strong>euer<strong>a<\/strong>bzugs<strong>m<\/strong>erkmale (den ELStAM) ersetzt werden.<\/p>\n<p>Seit dem Kalenderjahr 2011 sind nicht mehr die Gemeinden, sondern ausschlie\u00dflich die Finanz\u00e4mter Ansprechpartner, wenn es um die \u00c4nderung von Steuerklassen oder anderen Lohnsteuerabzugsmerkmalen geht. F\u00fcr die Verwaltung der Meldedaten, z. B. Familienstand, Heirat, Geburt, Kirchenein- oder -austritt, sind weiterhin die Gemeinden zust\u00e4ndig. Das bedeutet, dass die Finanzverwaltung die ELStAM nur richtig bilden kann, wenn Sie Ihrer gesetzlichen Meldepflicht nachkommen und die Gemeinden die betreffenden Daten an die Finanzverwaltung senden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Weitere Informationen zum Thema \u201eELStAM\u201c finden Sie unter\u00a0\u00a0<a title=\"Externer Link\" href=\"http:\/\/www.elster.de\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">www.elster.de<\/a>.<br \/>\nAusk\u00fcnfte erteilt auch das\u00a0<a href=\"http:\/\/www.fa-konstanz.de\/servlet\/PB\/menu\/1200576\/index.html\" target=\"_top\" rel=\"noopener noreferrer\">Finanzamt<\/a>, in dessen Bezirk Sie wohnen.<\/p>\n<p><strong><a name=\"Rechtsgrundlage\"><\/a>Rechtsgrundlage<\/strong><\/p>\n<p>\u00a7 38b Einkommensteuergesetz (EStG) i.d.F des BeitrRLUmsG \u2013 Lohnsteuerklassen, Zahl der Kinderfreibetr\u00e4ge<br \/>\n\u00a7 39 EStG i.d.F des BeitrRLUmsG \u2013 Lohnsteuerabzugsmerkmale<br \/>\n\u00a7 39e EStG i.d.F des BeitrRLUmsG \u2013 Verfahren zur Bildung und Anwendung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale<br \/>\n\u00a7 52b EStG i.d.F. des JStG 2010 bzw. JStG 2013 im Entwurf \u2013 \u00dcbergangsregelungen bis zur Anwendung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>F\u00fcr die Durchf\u00fchrung des Lohnsteuerabzugs werden Arbeitnehmer in Steuerklassen eingereiht. Die Steuerklasse ist f\u00fcr die H\u00f6he des Lohnsteuerabzugs besonders wichtig. Im Jahr 2012 wird sie Arbeitnehmern mit Wohnsitz oder gew\u00f6hnlichem Aufenthalt im Inland entweder auf der Lohnsteuerkarte 2010 oder auf der Ersatzbescheinigung 2011 beziehungsweise 2012 bescheinigt. 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