{"id":1204,"date":"2011-11-30T14:01:48","date_gmt":"2011-11-30T12:01:48","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=1204"},"modified":"2012-08-17T11:21:47","modified_gmt":"2012-08-17T09:21:47","slug":"porto-durchlaufender-posten-oder-entgelt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/porto-durchlaufender-posten-oder-entgelt\/","title":{"rendered":"Porto, durchlaufender Posten oder Entgelt?"},"content":{"rendered":"<p><strong>Porto, durchlaufender Posten oder Entgelt?<\/strong><\/p>\n<p><strong>Kernproblem<\/strong><\/p>\n<p>Werbeagenturen, Lettershops etc. \u00fcbernehmen u. a. den Versand von Prospekten, Flyern usw. f\u00fcr ihre Kunden. Dabei wird das Porto zun\u00e4chst verauslagt und den Kunden anschlie\u00dfend weiterberechnet. Umsatzsteuerlich ist zu differenzieren, ob die Weiterbelastung des Portos einen durchlaufenden Posten oder einen steuerpflichtigen Bestandteil des Entgelts darstellt.<\/p>\n<p><strong>Neue Verwaltungsanweisung<\/strong><\/p>\n<p>Nach Ansicht der Oberfinanzdirektion (OFD) Frankfurt a. M. kann das Porto nur als durchlaufender Posten behandelt werden, wenn der Kunde in Rechtsbeziehungen zur Deutschen Post AG tritt. Dies setzt voraus, dass der Kunde als Absender auf dem Brief vermerkt ist. Die Weiterbelastung des Portos ist damit als durchlaufender Posten zu behandeln, wenn das Unternehmen Briefe f\u00fcr den Auftraggeber versendet, das Porto verauslagt und der Auftraggeber als Absender auf den Briefen genannt ist. Ferner dann, wenn der Auftraggeber sich als Gro\u00dfkunde bei der Deutschen Post AG anmeldet, die Briefe dort einliefert und er als Absender angegeben wird. Verwenden die Unternehmen ihren eigenen Freistempler, so stellt die Weiterbelastung des Portos einen durchlaufenden Posten dar, wenn das Unternehmen in den Stempel das sogenannte &#8222;Klischee&#8220; des Auftraggebers einsetzt oder auf andere Weise den Kunden, z. B. durch Absenderaufkleber oder Aufdruck des Absenders auf den Umschlag, als eigentlichen Absender kennzeichnet.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><\/p>\n<p>Seitdem die generelle Steuerbefreiung der Post mit Wirkung vom 1.7.2010 entfallen ist, unterliegen Gesch\u00e4ftsbriefe regelm\u00e4\u00dfig der Umsatzsteuer. Wird der Bruttobetrag nun weiterbelastet und handelt es sich hierbei um einen durchlaufenden Posten, darf die in diesem Betrag enthaltene Umsatzsteuer nicht gesondert ausgewiesen werden. Wird dies nicht beachtet, so schuldet das versendende Unternehmen diese Umsatzsteuer, zus\u00e4tzlich zu der Umsatzsteuer, die f\u00fcr die eigene Dienstleistung f\u00e4llig wird. Den Kunden kann der Vorsteuerabzug aus der Rechnung der Post erm\u00f6glicht werden, indem ihnen die Originalrechnung der Post ebenfalls weitergeleitet wird.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Porto, durchlaufender Posten oder Entgelt? Kernproblem Werbeagenturen, Lettershops etc. \u00fcbernehmen u. a. den Versand von Prospekten, Flyern usw. f\u00fcr ihre Kunden. Dabei wird das Porto zun\u00e4chst verauslagt und den Kunden anschlie\u00dfend weiterberechnet. Umsatzsteuerlich ist zu differenzieren, ob die Weiterbelastung des Portos einen durchlaufenden Posten oder einen steuerpflichtigen Bestandteil des Entgelts darstellt. Neue Verwaltungsanweisung Nach Ansicht &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/porto-durchlaufender-posten-oder-entgelt\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Porto, durchlaufender Posten oder Entgelt?<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1],"tags":[731,733,730,732],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1204"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1204"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1204\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1204"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1204"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=1204"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}