{"id":1249,"date":"2011-11-30T10:37:06","date_gmt":"2011-11-30T08:37:06","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=1249"},"modified":"2012-08-17T12:00:21","modified_gmt":"2012-08-17T10:00:21","slug":"auflosung-einer-als-gbr-ausgestalteten-publikumsgesellschaft","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/auflosung-einer-als-gbr-ausgestalteten-publikumsgesellschaft\/","title":{"rendered":"Aufl\u00f6sung einer als GbR ausgestalteten Publikumsgesellschaft"},"content":{"rendered":"<p><strong>Aufl\u00f6sung einer als GbR ausgestalteten Publikumsgesellschaft<\/strong><\/p>\n<p><strong>Kernaussage<\/strong><\/p>\n<p>Nach Aufl\u00f6sung einer Gesellschaft b\u00fcrgerlichen Rechts (GbR) steht die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung und Vertretung allen Gesellschaftern gemeinschaftlich zu. Dies gilt auch f\u00fcr eine als GbR ausgestaltete Publikumsgesellschaft. Abweichende Regelungen k\u00f6nnen durch Gesellschaftsvertrag oder durch Gesellschafterbeschluss getroffen werden.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><\/p>\n<p>Die Kl\u00e4gerin ist eine Beteiligungs-Gesellschaft in Form einer GbR in Liquidation. Sie wurde mit dem Zweck errichtet, sich nach der Verschmelzung einer GmbH auf eine AG an dem geplanten B\u00f6rsengang der AG zu beteiligen. Der Beklagte ist einer von ca. 3.400 Gesellschaftern. Er hatte seine Genussrechtsbeteiligung an der GmbH aufgehoben und den Abfindungsanspruch in die Beteiligung bei der GbR eingebracht (sog. Genussrechtswandler). Sowohl die GmbH als auch die AG wurden in der Folge insolvent. Eine Zahlung auf die eingebrachte Forderung erfolgte nicht. Auf einer Gesellschafterversammlung der Kl\u00e4gerin sollte ein Liquidator bestimmt werden. Ein Beschluss wurde nicht gefasst. Die Kl\u00e4gerin, vertreten durch den Gr\u00fcndungsgesellschafter als &#8222;Liquidator&#8220;, verlangt von dem Beklagten die Zahlung des Nominalbetrages der eingebrachten Genussrechtsforderung. Die Klage hatte in keiner Instanz Erfolg.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><\/p>\n<p>Der Bundesgerichtshof (BGH) best\u00e4tigte die Unzul\u00e4ssigkeit der Klage. Durch die Er\u00f6ffnung des Insolvenzverfahrens bei der AG konnte der Zweck der Kl\u00e4gerin nicht mehr erreicht werden. Sie war daher aufzul\u00f6sen. Die Aufl\u00f6sung hat grunds\u00e4tzlich zur Folge, dass die einzelnen Gesellschaftern verliehene Einzelgesch\u00e4ftsf\u00fchrungsbefugnis erlischt. Die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung und Vertretung steht von der Aufl\u00f6sung an allen Gesellschaftern gemeinsam zu. Eine Ausnahme ergibt sich nur, wenn im Gesellschaftsvertrag etwas Abweichendes geregelt ist oder ein entsprechender Gesellschafterbeschluss gefasst wurde. Dies scheidet vorliegend aus. Eine entsprechende Anwendung von gesetzlichen Vorschriften, wonach der Vorstand oder der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer geborener Liquidator ist, scheidet aus. Auch f\u00fcr eine Publikumspersonengesellschaft fehlt es an einer Regelungsl\u00fccke, da die Handlungsf\u00e4higkeit der Kl\u00e4gerin dadurch hergestellt werden kann, dass das Gericht aus wichtigem Grund Liquidatoren bestellt.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><\/p>\n<p>Anleger von Beteiligungsgesellschaften sollten im Falle der Auseinandersetzung der Personengesellschaft pr\u00fcfen, ob die Gesellschaft noch ordnungsgem\u00e4\u00df vertreten ist. Hierbei finden die Gesellschaftsvertr\u00e4ge und Beitrittserkl\u00e4rungen Ber\u00fccksichtigung. Ferner sind die Protokolle der Gesellschafterversammlungen einzusehen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Aufl\u00f6sung einer als GbR ausgestalteten Publikumsgesellschaft Kernaussage Nach Aufl\u00f6sung einer Gesellschaft b\u00fcrgerlichen Rechts (GbR) steht die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung und Vertretung allen Gesellschaftern gemeinschaftlich zu. Dies gilt auch f\u00fcr eine als GbR ausgestaltete Publikumsgesellschaft. Abweichende Regelungen k\u00f6nnen durch Gesellschaftsvertrag oder durch Gesellschafterbeschluss getroffen werden. Sachverhalt Die Kl\u00e4gerin ist eine Beteiligungs-Gesellschaft in Form einer GbR in Liquidation. Sie &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/auflosung-einer-als-gbr-ausgestalteten-publikumsgesellschaft\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Aufl\u00f6sung einer als GbR ausgestalteten Publikumsgesellschaft<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1],"tags":[303,759,760],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1249"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1249"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1249\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1249"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1249"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=1249"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}