{"id":12811,"date":"2013-02-06T16:20:42","date_gmt":"2013-02-06T14:20:42","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=12811"},"modified":"2013-02-06T16:20:42","modified_gmt":"2013-02-06T14:20:42","slug":"unfallkosten-steuerlich-geltend-machen-2","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/unfallkosten-steuerlich-geltend-machen-2\/","title":{"rendered":"Unfallkosten steuerlich geltend machen!"},"content":{"rendered":"<div>\n<h5><span style=\"font-size: 13px;\">\u00dcberrascht von Schnee, Eis und Eisregen haben Tausende von Arbeitnehmern in diesen Tagen mit ihrem Pkw auf der Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsst\u00e4tte selbstverschuldete Unf\u00e4lle erlitten. Die von der Versicherung nicht gedeckten Sch\u00e4den k\u00f6nnen unter Beachtung der folgenden Ausf\u00fchrungen steuerlich anerkannt werden:<\/span><\/h5>\n<\/div>\n<p>Der Unfall muss auf der direkten Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsst\u00e4tte eingetreten sein. Das polizeiliche Aufnahmeprotokoll ist dabei ein sicheres\u00a0 Beweismittel.<\/p>\n<p>Es muss sich entfernungsm\u00e4\u00dfig nicht um die k\u00fcrzeste Strecke handeln, sondern die gefahrene Strecke muss im Vergleich zur k\u00fcrzesten Strecke verkehrsg\u00fcnstiger sein. Eine gut ausgebaute Umgehungsstra\u00dfe kann auch ohne verkehrsg\u00fcnstiger zu sein anerkannt werden, sofern sie zuverl\u00e4ssiger erscheint, weil keine Ampeln, Bauarbeiten oder Staubildungen vorhanden sind.<\/p>\n<p>Umwege sind sch\u00e4dlich, au\u00dfer es werden Arbeitskollegen mitgenommen oder eine Tankstelle aufgesucht. Alkoholbedingte Unf\u00e4lle scheiden aus. Die selbst getragenen Reparaturkosten sind absetzbar, eine unfallbedingte Wertminderung wird nicht zugelassen. Gezahlte Versicherungsentsch\u00e4digungen sind anzurechnen. Traurig schauen allerdings Autofahrer drein, deren ehemals neu gekaufter Pkw bei Eintritt des Unfalles \u00e4lter als acht Jahre ist und nicht mehr repariert wird.<\/p>\n<p>Betr\u00e4gt der Zeitwert des Autos vor dem Unfall z.B. 11.000 EUR und nach dem Unfall 3.000 EUR, ist der Schaden in H\u00f6he des Differenzbetrages von 8.000 EUR nicht absetzungsf\u00e4hig. Steuerlich wirksam ist nur der Buchwert, der nach Ablauf der vorgeschriebenen Nutzungsdauer von acht Jahren 0 EUR betr\u00e4gt. F\u00fcr Arbeitnehmer, die ein gebrauchtes Auto gekauft haben, sieht es etwas g\u00fcnstiger aus. Ist es bei Kauf z.B. acht Jahre alt und passiert der Unfall zwei Jahre nach Kauf, ist wie folgt zu rechnen: Der Kaufpreis von z.B. 12.000 EUR ist auf die gesch\u00e4tzte Restnutzungsdauer zu verteilen. Ist wegen des Alters, des Zustandes und der Jahreslaufleistung des Pkw eine verbleibende Nutzungsdauer von drei Jahren anzunehmen, so existiert bei Eintritt des Unfalles noch ein Drittel des Kaufpreises als Rest- oder Buchwert. Von diesem Buchwert (4.000 EURO) ist der zu erzielende Verkaufserl\u00f6s f\u00fcr das Schrottauto (z.B. 1.000 EUR) abzuziehen und die Differenz (im Beispiel 3.000 EUR) steuerlich abzugsf\u00e4hig.<\/p>\n<p>Bei einem Pkw, der bei Kauf nicht neu, aber j\u00fcnger als acht Jahre alt ist, muss der Kaufpreis anteilig auf die verbleibenden Jahre der achtj\u00e4hrigen Nutzungsdauer verteilt werden, um den Buchwert zu bestimmen.<\/p>\n<p>Quelle: Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine e. V., 24.01.2013<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00dcberrascht von Schnee, Eis und Eisregen haben Tausende von Arbeitnehmern in diesen Tagen mit ihrem Pkw auf der Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsst\u00e4tte selbstverschuldete Unf\u00e4lle erlitten. 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