{"id":1286,"date":"2011-10-31T10:53:06","date_gmt":"2011-10-31T08:53:06","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=1286"},"modified":"2012-07-30T10:53:53","modified_gmt":"2012-07-30T08:53:53","slug":"aufwendungen-fur-besuch-einer-hochbegabtenschule-als-ausergewohnliche-belastung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/aufwendungen-fur-besuch-einer-hochbegabtenschule-als-ausergewohnliche-belastung\/","title":{"rendered":"Aufwendungen f\u00fcr Besuch einer Hochbegabtenschule als au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastung"},"content":{"rendered":"<p><strong>Aufwendungen f\u00fcr Besuch einer Hochbegabtenschule als au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastung<\/strong><\/p>\n<p><strong>Kernproblem<\/strong><\/p>\n<p>Eigene Krankheitskosten sind als au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastungen einkommensteuerlich absetzbar, soweit die zumutbare Eigenbelastung \u00fcberschritten wird. Allerdings werden nur solche Aufwendungen als Krankheitskosten ber\u00fccksichtigt, die zum Zwecke der Heilung einer Krankheit oder mit dem Ziel get\u00e4tigt werden, die Krankheit ertr\u00e4glich zu machen. Das gilt auch f\u00fcr Krankheitskosten eines unterhaltsberechtigten minderj\u00e4hrigen Kindes des Steuerpflichtigen. Die strengen Anforderungen an den Nachweis sind zuletzt durch den Bundesfinanzhof (BFH) gelockert worden, nachdem die Vorlage eines zeitlich vor der Leistung von Aufwendungen erstellten amts- oder vertrauens\u00e4rztlichen Gutachtens nicht mehr Voraussetzung ist. Ob jetzt hierunter aber auch die Aufwendungen f\u00fcr den (medizinisch empfohlenen) Besuch einer Schule f\u00fcr Hochbegabte fallen?<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><\/p>\n<p>Bei einem Kind war ein IQ von 133 festgestellt worden. Trotz \u00fcbersprungener Grundschulklassen verhielt sich der Junge anschlie\u00dfend auf dem Gymnasium auff\u00e4llig und aggressiv. Der Allgemeine Sozialdienst und die Haus\u00e4rztin des Kindes empfahlen den Besuch einer Hochbegabtenschule in Schottland, weil eine solche Schule f\u00fcr die Altersgruppe in Deutschland nicht verf\u00fcgbar war. Die therapeutische Notwendigkeit zur Vermeidung seelischer und sozialer Sch\u00e4den wurde bescheinigt. Nachdem bereits ein Gro\u00dfteil der insgesamt in 2 Streitjahren angefallenen Schul- und Internatskosten von fast 50.000 EUR aufgelaufen waren, best\u00e4tigte auch ein nachtr\u00e4glich hinzugezogener Amtsarzt die Diagnose. Noch unter Einfluss der alten Rechtsprechung verwehrten aber Finanzamt und Finanzgericht (FG) den steuerlichen Abzug.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><\/p>\n<p>Beim BFH kam es aufgrund der neuen Rechtsprechung zu dem erwartenden Zur\u00fcckverweis an das Finanzgericht, weil der Nachweis nicht mehr zwingend vor Beginn der Behandlung gef\u00fchrt werden muss. Das FG hat zu pr\u00fcfen, ob der Besuch der schottischen Schule wegen der Hochbegabung des Kindes medizinisch angezeigt war. Ist das der Fall, sehen die BFH-Richter die geltend gemachten Kosten durchaus als unmittelbare Krankheitskosten an. Dies gelte dann auch f\u00fcr Kosten einer ausw\u00e4rtigen Internatsunterbringung, wenn diese der Krankheit geschuldet w\u00fcrde, selbst wenn die Unterbringung zugleich der schulischen Ausbildung diene.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><\/p>\n<p>Angesichts des bereits vorliegenden amts\u00e4rztlichen Gutachtens bestehen gute Erfolgsaussichten. Der BFH stellt jedoch in Frage, ob sich hieraus die Notwendigkeit der gesamten Dauer des Schulbesuchs ergebe.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Aufwendungen f\u00fcr Besuch einer Hochbegabtenschule als au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastung Kernproblem Eigene Krankheitskosten sind als au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastungen einkommensteuerlich absetzbar, soweit die zumutbare Eigenbelastung \u00fcberschritten wird. Allerdings werden nur solche Aufwendungen als Krankheitskosten ber\u00fccksichtigt, die zum Zwecke der Heilung einer Krankheit oder mit dem Ziel get\u00e4tigt werden, die Krankheit ertr\u00e4glich zu machen. 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