{"id":1296,"date":"2011-10-31T14:49:11","date_gmt":"2011-10-31T12:49:11","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=1296"},"modified":"2012-08-20T11:31:33","modified_gmt":"2012-08-20T09:31:33","slug":"zeitliche-grenzen-des-verlustvortrags-bei-verjahrung-der-feststellung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/zeitliche-grenzen-des-verlustvortrags-bei-verjahrung-der-feststellung\/","title":{"rendered":"Zeitliche Grenzen des Verlustvortrags bei Verj\u00e4hrung der Feststellung"},"content":{"rendered":"<p><strong>Zeitliche Grenzen des Verlustvortrags bei Verj\u00e4hrung der Feststellung<\/strong><\/p>\n<p><strong>Kernproblem<\/strong><\/p>\n<p>Im Zusammenhang mit dem &#8222;Hin und Her&#8220; des Gesetzgebers bei der Frage der steuerlichen Ber\u00fccksichtigung von Ausbildungskosten als vorweggenommene Werbungskosten, verbunden mit der M\u00f6glichkeit einer Verlustfeststellung und sp\u00e4teren Ber\u00fccksichtigung in einem Jahr mit positiven Eink\u00fcnften, haben sich verfahrensrechtliche Fragen ergeben. Diese wurden vor einigen Jahren anh\u00e4ngig, nachdem der Bundesfinanzhof (BFH) entgegen der bis dahin geltenden st\u00e4ndigen Rechtsprechung den Abzug von Ausbildungskosten als Werbungskosten zulie\u00df. Das betraf auch einen Piloten, der im Jahr 2006 auf die Idee kam, Ausbildungskosten f\u00fcr die Jahre 1997 bis 1999 von ca. 168.000 DM geltend zu machen.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><\/p>\n<p>Der Pilot hatte f\u00fcr die Streitjahre 1997 und 1998 keine Einkommensteuererkl\u00e4rungen abgegeben. Damit waren diese beiden Jahre, in denen ca. 151.000 DM der Kosten angefallen waren, bereits zum Zeitpunkt der Verlustbeantragung unstreitig verj\u00e4hrt. Hier lehnte das Finanzamt die Verlustfeststellung ebenso ab, wie f\u00fcr das Jahr 1999, weil hierf\u00fcr im Jahr 2000 ein bestandskr\u00e4ftiger Einkommensteuerbescheid von Null ergangen war. Ab dem Jahr 2000 wurden die Fr\u00fcchte der Ausbildung geerntet und wesentlich h\u00f6here (die Ausbildungskosten der Vorjahre \u00fcbersteigende) Eink\u00fcnfte erzielt. Die Einkommensteuerbescheide dieser Jahre waren jedoch auch bereits bestandskr\u00e4ftig. Nachdem das Finanzgericht die Auffassung des Finanzamts best\u00e4tigte, ging es zum BFH. Das Hauptargument des Piloten war ein Verweis auf die Abgabenordnung, denn hier steht geschrieben, dass eine (Verlust-)Feststellung trotz Verj\u00e4hrung noch m\u00f6glich ist, wenn sie f\u00fcr eine andere Steuerfestsetzung von Bedeutung ist, die noch nicht verj\u00e4hrt ist.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><\/p>\n<p>Der BFH bezieht die vom Gesetz geforderte &#8222;Bedeutung&#8220; der Feststellung nicht nur auf denselben oder den unmittelbar anschlie\u00dfenden Veranlagungszeitraum, sondern auch mittelbar auf sp\u00e4tere Jahre. Bis hierhin sprach noch alles f\u00fcr den Piloten, obwohl die normale Verj\u00e4hrung nach Auffassung des Senats eingetreten war. In der Folge machte es der BFH jedoch zur Voraussetzung, dass sich die Verluste nicht auswirken konnten. Dabei sei der Ausdruck &#8222;konnten&#8220; materiell-rechtlich, und nicht verfahrensrechtlich zu verstehen. Im Ergebnis sind solche Verluste gerettet, die sich in den vorangegangenen Jahren deswegen nicht auswirken konnten, weil kein positiver Gesamtbetrag der Eink\u00fcnfte zur Verrechnung vorlag. Hier wurde dem Piloten dann das gute Einkommen der sp\u00e4teren Jahre zum Verh\u00e4ngnis, in denen der Verlust komplett aufgebraucht worden w\u00e4re.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><\/p>\n<p>Auch wenn der Streitfall nicht zum Erfolg f\u00fchrte, wird deutlich, dass sich bei einer beg\u00fcnstigenden \u00c4nderung der Rechtsprechung durchaus der Blick in vergangene Jahre lohnen kann. Das gilt nach der j\u00fcngsten Entscheidung des BFH zu den Kosten des Erststudiums umso mehr.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Zeitliche Grenzen des Verlustvortrags bei Verj\u00e4hrung der Feststellung Kernproblem Im Zusammenhang mit dem &#8222;Hin und Her&#8220; des Gesetzgebers bei der Frage der steuerlichen Ber\u00fccksichtigung von Ausbildungskosten als vorweggenommene Werbungskosten, verbunden mit der M\u00f6glichkeit einer Verlustfeststellung und sp\u00e4teren Ber\u00fccksichtigung in einem Jahr mit positiven Eink\u00fcnften, haben sich verfahrensrechtliche Fragen ergeben. Diese wurden vor einigen Jahren anh\u00e4ngig, &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/zeitliche-grenzen-des-verlustvortrags-bei-verjahrung-der-feststellung\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Zeitliche Grenzen des Verlustvortrags bei Verj\u00e4hrung der Feststellung<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[4],"tags":[237,39,790],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1296"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1296"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1296\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1296"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1296"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=1296"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}