{"id":1321,"date":"2011-10-31T15:23:07","date_gmt":"2011-10-31T13:23:07","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=1321"},"modified":"2012-08-20T11:25:03","modified_gmt":"2012-08-20T09:25:03","slug":"fristlose-kundigung-bei-erheblichem-uberziehen-der-pausenzeiten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/fristlose-kundigung-bei-erheblichem-uberziehen-der-pausenzeiten\/","title":{"rendered":"Fristlose K\u00fcndigung bei erheblichem \u00dcberziehen der Pausenzeiten"},"content":{"rendered":"<p><strong>Fristlose K\u00fcndigung bei erheblichem \u00dcberziehen der Pausenzeiten<\/strong><\/p>\n<p><strong>Rechtslage<\/strong><\/p>\n<p>Die Rechtsprechung zu au\u00dferordentlichen K\u00fcndigungen aufgrund von bewusst wahrheitswidrig erfasster Arbeitszeit erscheint vor dem Hintergrund j\u00fcngerer Entscheidungen, in denen (geringf\u00fcgige) Straftaten nicht mehr zur fristlosen K\u00fcndigung berechtigten, &#8222;auf dem Pr\u00fcfstand&#8220; zu stehen. Das Landesarbeitsgericht Hessen hatte nunmehr in einem solchen Fall &#8211; allerdings in einem sicherheitsrelevanten, sensiblen Berufszweig &#8211; hierzu zu entscheiden.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><\/p>\n<p>Der Kl\u00e4ger war seit 2001 als Fluglotse besch\u00e4ftigt. W\u00e4hrend der Nachtschichten ist nach den geltenden Flugsicherungs-Vorschriften eine Besetzung des Towers mit 2 Fluglotsen vorgeschrieben. Die Pausen von je 2 Stunden m\u00fcssen die Fluglotsen untereinander absprechen. Sie m\u00fcssen zudem auch in der Pause erreichbar sein. Aus Videoaufzeichnungen ergab sich, dass der Kl\u00e4ger entgegen seinen Eintragungen im Arbeitsplatznachweis an 4 N\u00e4chten im August 2009 und in einer Nacht im September 2009 zwischen 20 und 45 Minuten l\u00e4nger Pause gemacht hatte. Daraufhin wurde das Arbeitsverh\u00e4ltnis fristlos gek\u00fcndigt.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><\/p>\n<p>Anders als noch die erste Instanz hielt das Landesarbeitsgericht die fristlose K\u00fcndigung f\u00fcr wirksam. Dem Kl\u00e4ger sei bekannt gewesen, welche Risiken entstehen k\u00f6nnen, wenn nicht gen\u00fcgend Fluglotsen am Platz seien. Er wusste zudem, dass es gerade deshalb 6 Wochen zuvor nachts zu einer gef\u00e4hrlichen Ann\u00e4herung zweier Flugzeuge gekommen war. Zu Lasten des Kl\u00e4gers kam hinzu, dass er Arbeitsnachweise falsch ausgef\u00fcllt hatte, um so vorschriftsm\u00e4\u00dfige Pausen vorzuspiegeln. Angesichts der Schwere und m\u00f6glichen Sicherheitsgef\u00e4hrdung sei dem Arbeitgeber die Weiterbesch\u00e4ftigung bis zum Ablauf der K\u00fcndigungsfrist unzumutbar gewesen. Der Arbeitsplatz eines Fluglotsen erfordere unverzichtbar Zuverl\u00e4ssigkeit; der Kl\u00e4ger habe damit rechnen m\u00fcssen, dass sein Verhalten nicht hingenommen werden w\u00fcrde.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><\/p>\n<p>Die Entscheidung ist zutreffend. Mit ihr wird zudem deutlich, dass es Arbeitspl\u00e4tze in sensiblen Bereichen gibt, in denen Abmahnungen in der Regel nicht ausreichend w\u00e4ren. Ungeachtet dessen bleibt eine Einzelfallabw\u00e4gung erforderlich; eine andere Entscheidung w\u00e4re beispielsweise bei nur einem oder 2 Verst\u00f6\u00dfen denkbar.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Fristlose K\u00fcndigung bei erheblichem \u00dcberziehen der Pausenzeiten Rechtslage Die Rechtsprechung zu au\u00dferordentlichen K\u00fcndigungen aufgrund von bewusst wahrheitswidrig erfasster Arbeitszeit erscheint vor dem Hintergrund j\u00fcngerer Entscheidungen, in denen (geringf\u00fcgige) Straftaten nicht mehr zur fristlosen K\u00fcndigung berechtigten, &#8222;auf dem Pr\u00fcfstand&#8220; zu stehen. Das Landesarbeitsgericht Hessen hatte nunmehr in einem solchen Fall &#8211; allerdings in einem sicherheitsrelevanten, sensiblen &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/fristlose-kundigung-bei-erheblichem-uberziehen-der-pausenzeiten\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Fristlose K\u00fcndigung bei erheblichem \u00dcberziehen der Pausenzeiten<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[4],"tags":[799,133,801,800],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1321"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1321"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1321\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1321"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1321"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=1321"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}